Europäische Union in der Praxis

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DIE AUTOPENSION
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Beitrag von DIE AUTOPENSION » So 12. Sep 2010, 14:03

Hallo Freunde,hier mal ein Beispiel für das wirkliche Europa.Ich habe ein ursprünglich deutsches Auto, welches die letzten Jahre in Spanien zugelassen war ( und leider noch ist) gekauft mit dem Versprechen an den Verkäufer, dieses umgehend abzumelden. Dies habe ich ihm erst zugesichert nachdem ich mich bei der hiesigen Zulassungsstelle erkundigt hatte, ob eine Abmeldung hier in Spanien möglich ist. " Das ist überhaupt kein Problem und sofort machbar!" war die Antwort des Sachbearbeiters.Daraufhin wechselten Geld und Papiere die Besitzer und ich machte mich am Freitag auf zur Zulassungsstelle, wo es dann einmütig hieß: Eine Abmeldung sei auf gar keinen Fall möglich, allenfalls eine Ummeldung. Mit der Aufgabe, nur eine gültige Hauptuntersuchung ( sowie die üblichen Unterlagen) für das Fahrzeug beizubringen wurde ich weggeschickt.Da ich bei dem Verkäufer im Wort stehe wollte ich nun gezwungenermaßen das Fahrzeug auf mich ummelden, obwohl das gar nicht geplant war, aber es ist ja nur mein Geld...Samstag vormittag beim TÜV: Eine Hauptuntersuchung wäre unmöglich, da hierfür in jedem Falle originale Papiere vorzulegen wären, nämlich in Gestalt eines deutschen Kfz-Briefes. Von diesem ursprünglichen deutschen Brief hatte ich nur eine Fotokopie sowie natürlich die ( originalen) spanischen Papiere bestehend aus " Brief" und "Fzg.schein" in der spanischen Version, worin sämtliche relevanten Daten enthalten sind. Meine Erklärung, dass der originale deutsche Brief seinerzeit von den spanischen Behörden eingezogen wurde, interessierte die Prüfer ( natürlich)nicht.Mit den allerbesten Wünschen für das Wochenende verließ ich die Prüfstelle.Jetzt frage ich mich natürlich, wo und wie ich morgen früh weitermachen soll?Tolles Europa!Schönen Sonntag Euch allen,Michael

GP700
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Beitrag von GP700 » So 12. Sep 2010, 15:06

Hallo Michael,vielleicht hilft Dir meine Erfahrung: nach dem Kauf eines (modernen) Autos in Belgien war die Ummeldung kein Problem. Die Vollabnahme erfolgte beim Tüv, bei der Zulassungsstelle wurde eine neue Zulassungsbescheinigung II mit den vom Tüv angegebenen Daten erstellt. Eine kleine Unklarheit wurde umgehend telefonisch zwischen Zulassungsstelle und Tüv geklärt, ebenso die Unbedenklichkeit seitens des KBA. Die Ganze Prozedur dauerte keine Stunde.Ich würde mich an Deiner Stelle, wenn der Sachbearbeiter überfordert ist, direkt an den Leiter der Zulassungsstelle wenden.Die Prüforganisationen verfügen über recht gute Datenbanken, dort können die Daten zu nahezu jedem Fahrzeug ermittelt werden. Diese Leistung muss auch nicht extra bezahlt werden sondern ist Teil der Vollabnahme.Viel Glück, René

DIE AUTOPENSION
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Beitrag von DIE AUTOPENSION » So 12. Sep 2010, 17:48

Hallo,ich hatte mich bereits mit dem Leiter der Zulassungsstelle auseinandergesetzt. Es geht auch nicht um die Daten, denn die sind in der Briefkopie des ursprünglich in Deutschland zugelassenen Wagens sowie in den spanischen Papieren dokumentiert.Eine Vollabnahme ist ebenfalls nicht notwendig, da der Wagen hier bereits mehrere Jahre zugelassen war.Johnny: Wofür soll das wichtig sein? Es handelt sich um einen westdeutschen Premiumhersteller ( zumindest damals).GrußMichael

schreyhalz
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Beitrag von schreyhalz » So 12. Sep 2010, 20:13

Moin Moin !Verstehe ich nicht. Zulassen wollen sie dir das Fzg., aber abmelden können sie es nicht ???????? Ich kann zwar verstehen,dass sie es nicht abmelden können,aber dann dürften sie es auch nicht zulassen,da ich in diesem Fall davon ausgehen würde,dass es 2 x zugelassen ist ( in D und in E). Eine Ummeldung ist doch wohl eine Ab- Anmeldung mit Halter oder LK-Wechsel.Die Aussage vom TÜV-Prüfer ist ebenfalls nicht nachzuvollziehen,nach der FZV genügt eine HU (wie von der Zul.stelle gefordert),alle erf. Daten einschliesslich ausreichendem Eigentumsnachweis durch die Span. Papiere sind vorhanden.An jenem muss wohl die Zeit seit Inkrafttreten der FZV vorbeigegangen sein.Formaljuristisch darf er zwar die Kopie nicht anerkennen,aber in Verbindung mit den span. Papieren genügen wenige Mausklicke auf seinem PC,und er hat die KBA-Daten auf dem Schirm.MfG Volker

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Beitrag von DIE AUTOPENSION » So 12. Sep 2010, 20:49

Moin Volker und herzlichen Dank für die Antwort!Sehe ich alles genau so wie Du. Wie bereits oben geschrieben, geht es sowieso nicht um die Daten, die liegen ja vor...FZV ist die "Fahrzeug Zulassungs Verordnung"?Die Aussage von der Zulassungsstelle war, dass für den Verwaltungsvorgang des Abmeldens in E keine Position im Computersystem vorhanden ist....Für mich ist jetzt nur noch die Frage, ob ich mich an den Dienststellenleiter der hiesigen TÜV Station ( war am Samstag nicht da) oder mich gleich nach Kiel an den Oberboss wende.Fair wäre es sicher ( auch aufgrund weiterer "guter" Zusammenarbeit), dem Oberfuzzi hier nochmal Gelegenheit zum "Nachbessern" zu geben....GrußMichael

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Beitrag von oldierolli » So 12. Sep 2010, 21:45

Hallo, das Problem ist hier nicht die EU, sondern die Umsetzung des Rechts hier in D. Wenn die Mitarbeiter nicht entsprechend fortgebildet werden auf die Fakten, die wagalaweia dargestellt hat, ist bei den Behörden in D was faul. Gruß. Rolf

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Beitrag von wagalaweia » So 12. Sep 2010, 22:03

Wie soll denn ein deutsches Straßenverkehrsamt ein Fahrzeug in Spanien abmelden können?Irgendwo muß da ganz am Anfang ein Missverständnis vorgelegen haben.Grüße

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Beitrag von DIE AUTOPENSION » So 12. Sep 2010, 22:58

Hallo wagalaweia,wie bereits Volker ( schreyhalz) schrieb, ist es bei einer Ummeldung auch eine Abmeldung in Spanien. Wie es genau abläuft, weiß ich auch nicht, bei einer Ummeldung werden die Spanier informiert, dass der Wagen nun in Deutschland zugelassen ist und die spanischen Papiere eingezogen und/ oder vernichtet wurden. Genau so wie es auch umgekehrt geht.Somit ganz und gar kein Missverständnis.GrußMichaelRolf: Hier ist einiges faul...

alex0469
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Beitrag von alex0469 » Mo 13. Sep 2010, 07:53

Was ich nicht verstehe man kann doch auch mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug zum TÜV ( zum Beispiel mit 5 Tages Kennzeichen ) mann bekommt dann eine HU- Bescheinigung mit der man zur Zulassungsstelle fährt das müßte doch mit dem Spanischen Auto genauso gehen ( hab ich mit englischen auch schon ein paar Mal gemacht ). Bei der HU wird ja nur festgestellt das das Auto den deutschen Vorschriften entspricht und Verkehrssicher ist hat doch nichts mit der Art der Zulassung zu tun ?Gruß Alex

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Beitrag von DIE AUTOPENSION » Mo 13. Sep 2010, 22:02

Hallo Alex,es geht nicht um die Zulassung sondern um originale Papiere zum Fahrzeug.Nach meinen heutigen Recherchen dürfen die beim TÜV nicht ohne originale Unterlagen, sprich Kfz-Brief, prüfen. Dies wurde mir heute nochmals vom Chef bestätigt.Natürlich brauche ich nur eine Bestätigung, dass mein Fahrzeug verkehrssicher und geltenden Vorschriften entspricht ( landläufig Prüfbericht/ Hauptuntersuchung vom TÜV). Dies hat m.E. nichts mit originalen Unterlagen zu tun. Einen deutschen Brief oder Zulassungsbescheinigung xy wÜrde ich ja anschließend sofort von der Zulassungsstelle bekommen.Mit dickem Hals,Michael

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