Verkehrsrechtsfrage

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Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Di 7. Sep 2010, 09:09

Wenn sich hier jemand für den Fachmann hält, dann sollte er die Dinge auch wie ein solcher erklären können.Im übrigen soll es ja auch unter Fachleuten unterschiedliche Auffassungen geben. Warum soll das unter Juristen anders sein als bei Oldtimer-Spezialisten?Klaus

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FrankWo
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Beitrag von FrankWo » Di 7. Sep 2010, 11:10

Jeder, einem Laien noch so aufwändig bemüht erscheinen(müssen)de, in Worte gefasste Verstoß gegen die $1-Regelung kann die Anwendung der 'Gefährdungshaftung' begründen. Hierzu bedarf es keines Eigenverschuldens, die alleinige/offensichtliche Beteiligung am Handlungsablauf, welche zum Schadensfall beitrug, reicht aus ...,... mit (Laien-)Grüssen von FrankWo

Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Di 7. Sep 2010, 12:12

Das kann aber auf keinen Fall zutreffen, wenn der Unfallgegner eindeutig verkehrswidrig oder grob fahrlässig gehandelt hat.Beispiel: Missachtung des Rotlichts. Hier kann ich mir bei bestem Willen keine Anwendung von "Gefährdungshaftung" für denjenigen vorstellen, der Grün hatte.Oder wollt ihr uns etwa weismachen, dass wir nun in getreuer Anwendung von §1 vor jeder grünen Ampel erst einmal bremsen und links und rechts schauen sollen?Oder auf meinen Fall bezogen, dass ich als Radfahrer mit 35-jähriger Verkehserfahrung wissen müsse, dass bei tiefstehender Abendsonne im Nacken ein entgegenkommender Linksabbieger mich mit Sicherheit übersieht, insbesondere wenn seine Frontscheibe von innen durch Ausdünstungen so versifft ist, dass er bei ungünstigen Einfallswinkel plötzlich nichts mehr sieht.Klar, da muss ich absteigen und mein Rad über die Kreuzung schieben, sonst mache ich mich ja zu soundsoviel% mitschuldig?!?Viel Spass noch, Ihr Hobby-Juristen!Klaus

1300VC
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Beitrag von 1300VC » Di 7. Sep 2010, 13:33

Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 07.09.10 12:12:56Viel Spass noch, Ihr Hobby-Juristen!KlausDen Hobbyjuristen-Part hattest DU aber übernommen !Wer einem gelernten und praktizierenden Juristen wie Gerrit es ist einen § "erklären" will, sollte sich vielleicht etwas besser auskennen. Hatte früher auch gedacht, im Rechtswesen wäre alles sehr easy zu verstehen und zu interpretieren.Chris.Beitrag geändert:07.09.10 13:30:33

Skogsälg
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Beitrag von Skogsälg » Di 7. Sep 2010, 13:34

Es ist schon sonderbar:Wenn es um Gesundheitsfragen geht, wird ehrfürchtig dem Arzt gelauscht. Wenn es ums heil'ge Blechle geht, wird gerne der Rat des Feinblechners oder des Lackieres angenommen. Nur in Rechtsfragen glauben die Leute immer zu wissen, was Sache ist. Im Zweifel natürlich auch besser als die, die sich täglich mit solchen Fragen beschäftigen.Jürgen

er ka
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Beitrag von er ka » Di 7. Sep 2010, 18:34

Original erstellt von Skogsälg am/um 07.09.10 13:34:34Es ist schon sonderbar:Wenn es um Gesundheitsfragen geht, wird ehrfürchtig dem Arzt gelauscht. Wenn es ums heil'ge Blechle geht, wird gerne der Rat des Feinblechners oder des Lackieres angenommen.Nur in Rechtsfragen glauben die Leute immer zu wissen, was Sache ist. Im Zweifel natürlich auch besser als die, die sich täglich mit solchen Fragen beschäftigen.JürgenHallo erstmalund wie wahr, wie wahr, nur fehlt da noch etwas nach typisch deutscher Manier: wenn mal was schiefgeht immer mit dem Finger auf andere Zeigen und die Schuld dort suchen.........und dann noch die vielen lieben Mitmenschen welche hinterher sagen was man vorher hätte anders machen sollen.Warum ich nicht mehr in Deutschland leben möchte wird immer deutlicher für mich, besonders wenn ich so manchen Kommentar hier im Forum lese, schreiben bringt nicht wirklich was.Ich fahre(befreit)freundlich grüssender ka

dorea27
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Beitrag von dorea27 » Di 7. Sep 2010, 21:28

Um nochmal kurz aufs Thema zurückzukommen, auch wenn die Juristen eigentlich schon alles gesagt haben:Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass ich den Fahrradfahrer vorlassen muss!Begründung:1) Rechts vor links ist rechts vor links; es geht mich gar nichts an, wieso, warum und weshalb sich jemand von rechts der Einmündung nähert.2) Wenn jemand eine Einbahnstraße falsch herum befährt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er sich dieser Verfehlung nicht bewusst ist. Also wird er annehmen, dass er am Ende der Straße Vorfahrt hat, weil er von rechts kommt. Er wird nicht bremsen, ich bin also der einzige, der einen drohenden Unfall verhindern kann. Und dann bin ich verpflichtet, das auch zu tun. 3) Einbahn-Regelungen können aufgehoben oder geändert werden, gelegentlich sogar nur tageweise (bei Baustellen oder Veranstaltungen z.B.). Ich darf mich also nie darauf verlassen, dass bei bekannten Einmündungen keiner von rechts kommen darf. Vielleicht durfte er bis gestern nicht, aber er darf heute! Ich müsste also im Prinzip so langsam an die Einmündung heranfahren, dass ich die (in diesem Moment!)tatsächlich vorhandene Beschilderung erfassen kann - ich kann eben nicht wie bei einer grünen Ampel durchbrettern. Aus all dem folgt für mich: Es kann nur funktionieren, wenn ich an die Einmündung heranfahre wie an jede "normale" Rechts-vor-links-Einmündung: bremsbereit sein, schauen, ob jemand kommt und ihn ggf. vorbeilassen.Und bevor jemand meint, das sei alles nur theoretische Dummschwätzerei: In meiner Gegend gilt großflächig rechts vor links. Eine wichtige Verkehrsachse wurde über Nacht zur Einbahnstraße, weil es einem Verkehrserzieher (= -Planer) besser passte. Noch nach einem Jahr erlebe ich fast wöchentlich Autofahrer, die die neue Regelung nicht erkennen. Bei einer anderen Straße wurde tatsächlich mehrmals tageweise die Einbahnregelung aufgehoben, weil eine Baustelle die parallel verlaufende, gegenläufige Einbahnstraße blockierte. Es gab zahlreiche unangenehme Situationen mit Autofahrern, die auf ihrer "Hausstrecke" ja wussten, "dass da keiner rauskommen darf".All das gilt für mich für das Verhalten in der vom TO angesprochenen Situation. Nach einem tatsächlichen Unfall mag die Bewertung anders aussehen und die "Schuldfrage" des von rechts kommenden eine Rolle spielen - da sind eben die Juristen gefragt.Dorea

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Mi 8. Sep 2010, 02:00

Hallo, ich habe mal gelernt, dass sich Gesetze ändern (SOLLTEN), wenn sich die Rechts-AUFFASSUNG ändert. Das tut es in D aber erst, wenn es (selten) eine heftige öffentliche Diskussion gibt. (z.B.Sarrazin). Und erst dann müssen sich Juristen nach neuen Rechtsvorschriften richten. Ich bin jedenfalls froh, dass ich nach Berlin gezogen bin (KALT berechnend), weil es hier keines Alltags-PKWs bedarf, da es trotz "S-Bahn-Chaos" beste Verbindungen mit U-Bahn/S-Bahn gibt; die Busse kann man wegen des "Fahrbahn-Krieges" genau so vergessen wie im Rest der BDR. Das Parken im Zentrum ist für 1 Stunde praktisch genau so teuer wie eine einfacher Fahrschein von 2 Stunden Gültigkeit. Darum gibt es hier halb so viele PKW pro Einwohner wie z.B. in München. Und es sind die Mieten wohl wegen Zuzugs hier seit letztem Jahr ca. 14% gestiegen, was mich nicht betrifft; gleichzeitig gibt es TG-Stellplätze (Oldies) für 20€. Also, "zieht alle hierher, vergesst Eure Alltags-PKWs, kauft Euch Wohneigentum (VOR den Russen etc.) und schickt die Verkehrsjuristen im Rest der ReKONlik in Hartz IV." Konsequenten Gruß. Rolf@ Klaus: Beispiel für die UN-Einigkeit bei Juristen:Die "Rechtsgelehrten" der Hamburger Finanzbehörden vertraten die Auffassung, dass es Rechtens sei, für Haus-BOOTE eine GRUND(!)Steuer erheben zu dürfen. Dagegen klagten die Eigentümer (NATÜRLICH war ich LAIE deren Auffassung). Es gab einen Ortstermin und es wurde (Donnerwetter!) festgestellt, dass sich die Hausboote bei Wellengang bewegten... (Wäre wohl den meisten Normalbürgern wohl vorher klar gewesen) DAS war für die Rechtsprechenden der Beweis, dass keine feste Verbindung zum Grund besteht und somit keine Steuerpflicht; es gab ein Urteil in "meinem" Sinne. Die unter "Beförderungs/Karrierezwang" stehenden Juristen der Finanzbehörde sind aber (auf Staatskosten) in die nächste Instanz gegangen...Beitrag geändert:08.09.10 02:25:21

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