Wie weit darf die Polizei gehen, in Bezug auf Überprüfung von Mopeds und Rollern

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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laurel1
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Wie weit darf die Polizei gehen, in Bezug auf Überprüfung von Mopeds und Rollern

Beitrag von laurel1 » Di 10. Aug 2010, 13:05

Hallo,eines vorab, mich betrifft es nicht, mit meinen 52 Lenzen bin ich aus dem Alter raus. Ich habe mit einem Freund in Bayern telefoniert, nicht weit weg von mir und bin total ins Grübeln gekommen.Zur besseren Kontrolle der Mopeds etc. hat die Polizei an diesem Ort foldendes angefragt:1. ein Phonemessgerät2. ein Drehzahlmessgerät, induktiv über Zündkabel, um ein Überschreiten der in den Papieren eingetragenen Drehzahl zu überprüfen3. ein per Laser ausrichtbares Gerät um zu überprüfen ob das Nummernschild die vorgeschriebenen Max. 30° an Abweichung zur Fahrbahn einhält4. einen Werkzeugkoffer, um das Fahrzeug vor Ort teilweise zerlegen zu könnenSicherlich ist eine Kontrolle schon erforderlich, bevor der Fahrer sich, oder andere, mit so einem Teil umbringt, aber. Es laufen dort auch noch viele alte Schätzchen und irgendwo klemmt es da bei mir.War nicht die Messwertermittlung in Bezug auf die Lautstärkefrüher anders wie heut und wissen die das?Ein moderner Roller mag ja im aufbebockten Zustand in den Drehzahlbegrenzer laufen (sofern nicht umgebastelt), ein alter dreht bis zum Erbrechen.Wenn ich noch Roller oder Moped fahren würde, hätten die, spätestes beim holen des Werkzeugkoffers ein massives Problem mit mir!!! Sicherstellung und Überprüfung durch einen Sachverständigen wäre noch OK, aber mal eben zerlegen von evtl. jemanden der keinen Plan hat, niemals!In der Hoffnung mich verständlich ausgedrückt zu haben.Fragende GrüßePeterBeitrag geändert:10.08.10 13:04:07Beitrag geändert:10.08.10 13:09:01Beitrag geändert:10.08.10 13:31:40

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Sierra
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Beitrag von Sierra » Di 10. Aug 2010, 13:39

Hallo Peter, ich glaube, daß Du mit einer solchen Frage bei den Spezialisten im Verkehrsportal besser aufgehoben wärst. Dort sind Polizisten, Prüfingenieure, Verkehrsjuristen etc.Und es würde mich wundern, wenn das noch nicht Thema gewesen wäre. GrußMichael

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Di 10. Aug 2010, 15:00

Zitat:Original erstellt von laurel1 am/um 10.08.10 13:05:561. ein Phonemessgerät2. ein Drehzahlmessgerät, induktiv über Zündkabel, um ein Überschreiten der in den Papieren eingetragenen Drehzahl zu überprüfen3. ein per Laser ausrichtbares Gerät um zu überprüfen ob das Nummernschild die vorgeschriebenen Max. 30° an Abweichung zur Fahrbahn einhält4. einen Werkzeugkoffer, um das Fahrzeug vor Ort teilweise zerlegen zu könnenDie Feldmessung hat sich schon immer von den Messverfahren im Labor unterschieden. Und Hans Bambel steht nicht mit dem Messgerät da, weil er mit den Werten erst gar nichts anfangen kann.Im Rahmen der Beweissicherung (z. B. Stichwort falscher Vergaser) werden die sehr wohl dein Fahrzeug teilweise zerlegen dürfen. Das ist aber auch bei Wohnungsdurchsuchungen der Fall.

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ventilo
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Beitrag von ventilo » Di 10. Aug 2010, 15:51

Früher reichte bei der Zündapp schon eine Inbusschraube im Schalthebel um den Streifenhörnchen das Abnehmen des Seitendeckels unmöglich zu machen. Dann konnten sie auch die Ritzelzahl nicht nachzählen ...Aber in Zeiten von Chip-Tuning beim Roller kommen sie mir ihrem Werkzeugkoffer wohl auch nicht weit. Die Chips lassen sich ja teilweise recht unauffällig wieder deaktivieren.

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Beitrag von oldsbastel » Di 10. Aug 2010, 16:13

Zitat:Original erstellt von ventilo am/um 10.08.10 15:51:55Die Chips lassen sich ja teilweise recht unauffällig wieder deaktivieren.Die Tricks kennt die Polizei auch.

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Beitrag von wagalaweia » Di 10. Aug 2010, 17:02

Im Verkehr wird von der Polizei das Stanggeräusch gemessen und mit den Werten in der Zulassung verglichen Deshalb steht da auch ein "P " hinter.Das Standgeräusch wird gemessen bei halber bzw dreiviertel Nenndrehzahl(je nachdem ob die Motorleistung unter bzw über 6000 upm anliegt) in 50 cm Abstand zum Auspuff.Grüße

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Beitrag von Th. Dinter » Di 10. Aug 2010, 19:47

....bei mehreren Fahrzeugkontrollen direkt vor meiner Haustür konnte ich mich davon überzeugen, daß die Herren, die sich um Zweiräder kümmern, technisch durchaus auf der Höhe der Zeit sind. Ergebnis der 2,5 stündigen Überprüfungen(durch einen Beamten) sind ca. 5 Mängelanzeigen und mindestens ebenso viele Stillegungen(Sonntag Nachmittag).Ohne große Proteste der betroffenen Moppedfahrer!!!grußthomas
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Beitrag von oldierolli » Mi 11. Aug 2010, 01:34

Hallo, DESHALB ist es in dieser Rubrik so ruhig geworden, weil wie Sierra/Michael so viele im Verkehrsportal fremdgehen... Dort legt man sich aber auch mehr fest anhand von Gerichtsentscheidungen etc. Gruß. Rolf

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Beitrag von oldsbastel » Mi 11. Aug 2010, 09:57

Zitat:Original erstellt von wagalaweia am/um 10.08.10 17:02:32Im Verkehr wird von der Polizei das Stanggeräusch gemessen und mit den Werten in der Zulassung verglichen Deshalb steht da auch ein "P " hinter.Das Standgeräusch wird gemessen bei halber bzw dreiviertel Nenndrehzahl(je nachdem ob die Motorleistung unter bzw über 6000 upm anliegt) in 50 cm Abstand zum Auspuff.GrüßeDie Aussage ist so pauschal nicht richtig. Wie gemessen wird, steht in den Fahrzeugpapieren. Das Messverfahren oben gilt nur für neuere Fahrzeuge.

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Beitrag von ventilo » Mi 11. Aug 2010, 10:52

ich habe mal gelesen, daß man ältere DDR Geräuschnormen gar nicht mehr nachmessen kann

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