Vollabnahme Duett

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Duett67
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Vollabnahme Duett

Beitrag von Duett67 » Di 15. Jun 2010, 15:08

Grüß Gott,nach 10 Jahren Pflege dürfte mein Rasen nun einigermaßen annehmbar sein ...Konkret heißt das, dass mein Duett (Bj 67, P 210M (211341M), Chassisnummer 90882 nun nach zehn Jahren Renovierung wieder auf die Straße kann und soll.Ich habe den Wagen 2000 in Schweden gekauft, nach Deutschland gefahren, ihn von hier abgemeldet, indem ich eines der Kennzeichen per Post an das schwedische Vägverket zurückgeschickt habe. Die einzigen Papiere, die ich jetzt habe, sind der Kaufvertrag und eine Kopie des schwedischen Fahrzeugbriefs mit Abmeldevermerk der schwed. Behörde.Ich versuche nun, zu verstehen, was in welcher Reihenfolge zu tun ist. KBA-Auskunft (noch notwendig?), TÜV-Vollabnahme nach §21, ...Vielleicht habe ich das im Wiki übersehen: Gibt es dort eine Anleitung Schritt für Schritt?Welche Daten muss ich dem TÜV-Prüfer eurer Erfahrung nach vorher übermitteln, damit er sich auf die Vollabnahme vorbereiten kann? Datenblätter, die Kopie eines vergleichbaren Fahrzeugbriefs?Ich bin für jede Hilfe zu Anmeldung und Vollabnahme in Form von Tipps oder kopierten Unterlagen dankbar.Herzliche Grüße,Andreas

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ventilo
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Beitrag von ventilo » Di 15. Jun 2010, 16:00

Üblicherweise ist das Prozedere bei der Zulassung eines gebrauchten Kfz aus dem EU Ausland wie folgt:Zuerst zum TÜV und die Vollabnahme machen lassen (wird mit der H-Kennzeichen Abnahme kombiniert). Dabei freut sich der Prüfer i.A. über eine Briefkopie oder ein Datenblatt eines identischen Fahrzeugs, aus dem er die Daten für die Papiere übernehmen kann.Wenn diese nicht vorhanden sind besorgt er sich sie kostenpflichtig aus dem eigenen Archiv.Wer ein kurzes Kennzeichen braucht, sollte sich den Raum für das amtliche Kennzeichen unbedingt vom Prüfer im Gutachten mit aufnehmen lassen!Man sollte sich vorher beim TÜV anmelden, damit ein fachkundiger Prüfer vor Ort ist.Danach mit allen Papieren zur Zulassungsstelle (Versicherungsnummer, Ausweis, Vollmacht, TÜV-Bericht, Kaufvertrag, Reservierung Wunschkennzeichen...). Wenn keine orig. Fahrzeugpapiere vorhanden sind, muß man i.A. vor Ort eine kostenpflichtige, eidesstattliche Erklärung über deren Verbleib abgeben. Dazu muß man persönlich erscheinen, also nicht die Freundin hinschicken! Der Kaufvertrag reicht dann als Besitznachweis. Wenn er auf Schwedisch vorliegt bitte vorher abklären, ob dies so akzeptiert wird oder eine Übersetzung notwendig ist.Originale, ausländische Kfz-Papiere werden normalerweise eingezogen, also ggfs. vorab Kopien machen.Die Zulassungsstelle klärt online mit dem KBA ab, ober das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde oder bereits mit gleicher Fahrgestellnummer woanders registriert ist.Dann ab zum Schildermacher (kann man sich bei Wunschkennzeichen auch schon preiswerter vorab im Netz besorgen) und los gehts.Je nach Prüf- und Zulassungsstelle kann das Verfahren leicht abweichen.Beitrag geändert:15.06.10 15:58:12

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Beitrag von 1300VC » Di 15. Jun 2010, 20:40

Exakt. Weil leider gibt es z.B. so bescheuerte Zulassungsstellen, welche sich das Fahrzeug (tags zuvor noch beim TüV mit H-Gutachten und Vollabnahme, also nach §21 & 23 begutachtet) vorführen lassen wollen um die Richtigkeit der FIN im Gutachten des TÜV am Fahrzeug zu prüfen. Damit entsagt man offiziell dem TÜV diese Fähigkeit, obwohl die FIN vom TÜV bei jedem H-Gutachten geprüft wird. Also vorher (VOR TÜV-Termin) bei der zuständigen Zulassungsstelle anrufen, nach Vorführwunsch fragen. Wenn ja: Den TÜV-Ing. bitten, ins Gutachten den Satz (gleiche Stelle, wo auch evtl. Kennzeichenmaximalmasse anhand des Vortrags von Thilo eingetragen werden können) "FIN wurde gemäß § 6, Abs. 8 FZV überprüft" einzusetzen. Damit erübrigt sich die Vorführprozedur wegen FIN-Überprüfung bei der Zulassungsstelle.Chris.

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Di 15. Jun 2010, 23:43

Hallo, das Thema wurde schon ausführlich von "Heckflossse190c" am 8.4.10 unter "Hilfe, wer weiß..." gepostet mit vielen deutlichen Antworten. Wozu immer wieder von vorne beginnen? Gruß. Rolf

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Sierra
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Beitrag von Sierra » Mi 16. Jun 2010, 07:47

Oder man bemüht Tante G und findet zum Beispiel dieses:Beitrag geändert:16.06.10 07:47:15 Der Link ist hier wohl nicht darstellbar. Bitte suchen nach: Zulassung ohne Papiere edk Man findet dort eine pdf zum Thema, von einem Rechtsanwalt zusammengestellt.GrußMichaelBeitrag geändert:16.06.10 07:49:40

Renault52
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Beitrag von Renault52 » Mi 16. Jun 2010, 10:07

Hallo zusammen,bezüglich der KBA-Auskunft habe ich vor zwei Wochen bei der Zulassungsstelle in Bochum noch eine andere Variante erlebt. Da es angeblich nicht möglich sein soll, nur mit der FIN online beim KBA nachzufragen (auch mein Auto war in Deutschland noch nie zugelassen), schickte man mich zur Polizei. Die sollten im Fahndungscomputer nachsehen und mir eine Bescheinigung ausstellen, daß das Fahrzeug nicht zur zur Fahndung ausgeschrieben ist. Auf der Polizeiwache waren die Herren zunächst etwas irritiert, konnten sich aber vage daran erinnern, so etwas wohl schon einmal erstellt zu haben. Nach einiger Suche wurde dann auch im Computer der Vordruck für die "Bescheinigung über Nichtausschreibung eines Fahrzeuges zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt" gefunden und ausgefüllt. War sogar kostenlos. Schöne GrüsseDietrich

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Beitrag von Renault52 » Mi 16. Jun 2010, 10:55

ich liebe solche Beiträge ...Die Auskunft kam von der Abteilungsleiterin. Ob die da auch putzt, habe ich sie allerdings nicht gefragt. Falls Du aber eine Putzfrau suchst, kann ich dir gerne ihre Telefonnummer geben. Schöne GrüsseDietrich

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Beitrag von ventilo » Mi 16. Jun 2010, 11:11

Daher habe ich ja auch geschrieben, daß das Prozedere regional unterschiedlich gehandhabt werden kann.Manchmal sogar abhängig davon an welche Sachbearbeiterin man gerät. Daher gehe ich bei solchen Fällen direkt zum Vorgesetzten - der kennt unsere Problemchen schon. In unserem Landkreis haben wir zum Glück mehrere Zulassungsstellen, da kann man sich die "richtige" aussuchen.Manchmal braucht es aber auch Geduld und Beharrlichkeit um ans Ziel zu kommen, speziell wenn man ein "kurzes Kennzeichen" braucht, das bei uns eigentlich exklusiv für die V2 Mopped Fahrer reserviert sind.

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Beitrag von wagalaweia » Mi 16. Jun 2010, 11:45

Diese Auskunft von der Polizei kenn ich eigentlich nur bei Fahrzeugen,die nicht beim KBA registriert sind:Also Fahrzeuge mit BE wie Mopeds und Mofas...GrüßeZulassung ohne Papiere:http://forum.mercedes-benz-c...06b1609f1d26db4550812Beitrag geändert:16.06.10 11:44:44

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Beitrag von Sierra » Mi 16. Jun 2010, 11:52

Kann ich bestätigen, hab ich vor ein paar Jahren auch mit meinem Moped gemacht. Formlos der Polizei-Dienststelle ein Foto des Typschildes gefaxt und um Bestätigung gebeten. Nach einer Stunde kam das Fax mit Stempel und Unterschrift zurück.Aber ich glaub, hier ging's um was anderes ...

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