erforderliche Papiere für Importfahrzeug - §21 zwingend notwenig?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

Moderatoren: oldsbastel, Tripower

wagalaweia
Beiträge: 372
Registriert: Sa 22. Nov 2008, 01:01

erforderliche Papiere für Importfahrzeug - §21 zwingend notwenig?

Beitrag von wagalaweia » Sa 17. Jul 2010, 21:00

Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 17.07.10 20:48:33Na seht ihr, was in diesem Chaos alle Gesetze, Vorschriften und sonstige Reglementierungen noch wert sind! Wer kann das eigentlich noch ernst nehmen?Was hinten rauskommt ist doch immer nur ein reines Zufallsprodukt.Und kein Hahn kräht hinterher danach, wo und wie der §21 und unter Vorlage welcher Papiere durchgeführt wurde!KlausDu hast da was nicht verstandenas Straßenverkehrsamt soll keine 21er mehr verlangen sondern (unbeleckt von Ahnung und Fachwissen)selbst entscheiden welche Daten es anerkennt.Grüße

fliermann
Beiträge: 1373
Registriert: Di 25. Dez 2001, 01:00

erforderliche Papiere für Importfahrzeug - §21 zwingend notwenig?

Beitrag von fliermann » Sa 24. Jul 2010, 13:02

Hallo Wala,Zitat:Original erstellt von wagalaweia am/um 07.07.10 12:27:05Wäre erstmal interessant zu wissen um welchen "genehmigten Typ" es sich denn gehandelt hat.Denn auch wenn es diesen Wagen mit ABE in D damals gegeben hat ist diese m.E. nicht gültig für Importfahrzeuge sondern nur für Fahrzeuge,die der ABE Inhaber in D ausgeliefert hat.ja, es handelt sich um ein Importfahrzeug aus Frankreich, welches es aber in Deutschland damals aber auch gegeben hat (Peugeot 403 Commerciale).GrußFrank

Altopelfreak
Beiträge: 1404
Registriert: Mi 14. Nov 2001, 01:00

erforderliche Papiere für Importfahrzeug - §21 zwingend notwenig?

Beitrag von Altopelfreak » Di 27. Jul 2010, 12:15

Hatte letzte Woche zu diesem Thema ein Gespräch mit HU-Prüfern und Sachverständigen, deren Aussagen ich kurz wiedergeben möchte. Damit muss ich meine Angaben von neulich teilweise korrigieren:Fzge aus dem Ausland:Hier ist eine vorherige Absprache mit der Zulassungstelle dringend zu empfehlen, welche Art der Untersuchung bzw. welche Dokumente sie verlangt.Die Vorschriften, (EU-Harmonisierung etc.) sind nicht eindeutig und jede Zulassungsstelle handelt hier anders. Sie hat nach Ermessensspielraum Entscheidungsfreiheit und einen Rechtsanspruch auf Zulassung hat man nicht.Fzg. mit früherer Zulassung in Deutschland:Hier genügt es, wenn diese dokumentiert ist, z.B. durch ein Datenblatt oder den alten Brief. Auch wenn dieser seit 40 Jahren abgeschnitten war, wird er nach neuem Zulassungsrecht wieder dahingehend aufgewertet, dass er für den §23 als Grundlage für spätere Zulassung ausreicht. Eine einmal in Dtl. erteile Betriebserlaubnis bleibt gültig bzw. eine verfallene wird wieder gültig.Den Prüfern vom KÜS ist es dabei egal, ob das §23-Dokument für 07 oder H-Kennzeichen benötigt wird, sie tragen auch nichts diesbzgl. ein.Doch auch hier hat das letzte Wort immer die Zulassungsstelle. Alles Weitere ist eben Glückssache.KlausBeitrag geändert:27.07.10 12:32:50

wagalaweia
Beiträge: 372
Registriert: Sa 22. Nov 2008, 01:01

erforderliche Papiere für Importfahrzeug - §21 zwingend notwenig?

Beitrag von wagalaweia » Di 27. Jul 2010, 20:40

Für den 403 gibt es eine ABE in Deutschland.(ca 1960/63)Das heißt aber nicht,daß das die baugleichen Fahrzeuge sind.Ausserdem weist die ABE erheblich Lücken auf:Es fehlen Angaben über Länge/Breite/Höhe (nun gut-kann man messen)Geräuschwerte,Höchstgeschwindigkeit und Achslasten.Woher KÜS das anscheinend so aus dem Stegreif hat ist mir schleierhaft.Grüße

Altopelfreak
Beiträge: 1404
Registriert: Mi 14. Nov 2001, 01:00

erforderliche Papiere für Importfahrzeug - §21 zwingend notwenig?

Beitrag von Altopelfreak » Di 27. Jul 2010, 21:33

Das ist richtig, scheint aber in vielen Fällen kein Problem zu sein.Angaben z. B. über die Abmessungen und die Farbe fehlten auch in den alten grauen Pappbriefen, folglich auch in den grünen Folgedokumenten und dem FzgSchein. Ist bei zwei meiner Autos so. Die Felder bleiben dann einfach frei. Früher fragten mich die Tussis von der Zulassungsstelle immer nach der Farbe, um sie wenigstens im Schein vermerken zu können. Als ich dann wie aus der Pistole geschossen die original-Opel-Farbe mit Nummer nannte, lächelten sie immer etwas verdutzt 'So genau wollten wirs gar nich wissen....' Ach ja, die Schadstoffschlüsselnummer fehlt ja auch. Schon deshalb dürften diese Autos niemals einer "Emissionssteuer" unterzogen werden, weil sie laut Betriebserlaubnis Null Emission haben.Doch damals, als die Verhandlungen über eine Oldtimer-Zulassung ihren Höhepunkt erreichten, flog ich mit diesem Argument bei Behörden, Ministerien und Deuvet hochkant raus!Viel Spaß!Klaus

Antworten