erforderliche Papiere für Importfahrzeug - §21 zwingend notwenig?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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erforderliche Papiere für Importfahrzeug - §21 zwingend notwenig?

Beitrag von wagalaweia » Do 15. Jul 2010, 13:47

Es gibt aaS auch bei der Bundeswehr und früher(?) bei der Post.Bahn weiss ich nicht.Ansonsten:Kraftfahrsachverständigengesetz§ 6 Tätigkeit der Sachverständigen und Prüfer(1) Der Sachverständige und der Prüfer dürfen ihre Tätigkeit nur für die Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr ausüben, der sie angehören. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch auszuführen und dürfen von der Zahl und dem Ergebnis der Prüfungen wirtschaftlich nicht abhängig sein.Da steht eigentlich alles drin.Alternative zum sogenannten Monopol wäre eine staatliche Überwachung mit Beamten gewesen.(Wie früher in Hessen)Besser?GrüßeDer "aaS für Aufzüge" deines Links hat übrigens-falls es den überhaupt gibt- nichts mit dem Kraftfahrsachverständigengesetz zu tun.Beitrag geändert:15.07.10 14:05:33

oldierolli
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erforderliche Papiere für Importfahrzeug - §21 zwingend notwenig?

Beitrag von oldierolli » Do 15. Jul 2010, 16:34

Hallo, Klaus ist da schon auf dem richtigen Dampfer: "...ausüben, der sie angehören..." Technische Prüfstellen sind aber eben auch GTÜ und KÜS. Die Definition für "...anderweitig..." ist immer noch nicht erbracht worden! Gruß. Rolf

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Beitrag von wagalaweia » Do 15. Jul 2010, 16:56

Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 15.07.10 16:34:12Hallo, Klaus ist da schon auf dem richtigen Dampfer: "...ausüben, der sie angehören..." Technische Prüfstellen sind aber eben auch GTÜ und KÜS. Die Definition für "...anderweitig..." ist immer noch nicht erbracht worden! Gruß. Rolf§ 10 Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr5 Gesetze verweisen aus 8 Artikeln auf § 10(1) Eine Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr wird von der Stelle unterhalten, die die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Behörde hiermit beauftragt. Die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Behörde legt die örtliche Zuständigkeit der Technischen Prüfstelle fest. Für denselben Bereich dürfen nicht mehrere Technische Prüfstellen errichtet und unterhalten werden. Hat Schreyhals in Nr 25 zwar schon mal ausgeführt......Grüße

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Beitrag von oldierolli » Do 15. Jul 2010, 18:48

Hallo, ach ja, das war es. Aber der Begriff aus der FZV bzgl. Datenblatt "anderweitig erbracht" ist für mich immer noch offen. Gruß. Rolf

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erforderliche Papiere für Importfahrzeug - §21 zwingend notwenig?

Beitrag von ventilo » Fr 16. Jul 2010, 09:06

Ich kann aktuell berichten, daß selbst im als kritisch bekannten Frankfurter Raum ein von unserem Club ausgestelltes Datenblatt erst diese Woche von der TÜV Prüfstelle für einen US-Import akzeptiert wurde.Bis dato ist mir noch kein Fall bekannt geworden, wo so eine Bescheinigung von uns nicht anerkannt wurde.

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Beitrag von oldierolli » Sa 17. Jul 2010, 00:27

@ ventilo: reicht denn bei der Zulassungsstelle dieses Datenblatt mit § 29 oder muss da die § 21 Abnahme vorgelegt werden? Gruß. Rolf

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Beitrag von ventilo » Sa 17. Jul 2010, 17:32

Das Datenblatt wird bei der Vollabnahme der Prüfstelle vorgelegt, die dann die Daten für die Kfz-Papiere übernimmt.

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Beitrag von wagalaweia » Sa 17. Jul 2010, 18:26

Die Situation ist in D zur Zeit wohl folgende hat über die EU Druck bekommen in der Hinsicht,daß die bisher gängige Praxis für Importwagen auch aus der EU immer (außer natülich coc liegt vor) eine Abnahme nach 21 zu verlangen ein Handelshemmnis darstellt bzw die Freizügigkeit innerhalb der Eu behindert.Fahrzeuge,die in einem EU Land schon zugelassen waren sollen problemlos angemeldet werden können.Natürlich müssen Regelungen in D weiterhin beachtet werden(z.B. Leuchtweitenregulierung,Gurte,Abgasnormen die bei uns schon länger vorgeschrieben als im EU Ausland)Dies soll im Rahmen einer HU geklärt werden(Ob da einige PIs nicht überfordert sind?)Wenn darüber hinaus der Haltet plausible Daten für sein Fahrzeug vorlegen kann(Datenblatt einer ÜO,Herstellerbescheinigung)soll das Amt dies anerkennen.Offensichtlich geht dieses Durcheinander inzwischen so weit,daß entnervte Behörden sogar unvollständige Datensätze für die Zulassung ausstellen.Das ist dann lustig für den Halter wenn da "Abgasschlüssel:Unbekannt" steht und er nach ein paar Wochen einen gesalzenen Steuerbescheid (Höchstsatz!) erhält.Grüße

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Beitrag von 1300VC » Sa 17. Jul 2010, 20:04

Zitat:Original erstellt von wagalaweia am/um 17.07.10 18:26:36Das ist dann lustig für den Halter wenn da "Abgasschlüssel:Unbekannt" steht und er nach ein paar Wochen einen gesalzenen Steuerbescheid (Höchstsatz!) erhält.GrüßeExakt. Letztes Jahr hatten wir fabrikneue 3 Reimport-Clios aus England (inkl. CoC!) zugelassen; Abgasschlüssel war in der Tat mit "unbekannt" eingetragen.Erst Wochen später wurde dies korrigiert; dazu mußte eine Bescheinigung der DRAG aus Brühl eingereicht werden.Chris.Beitrag geändert:17.07.10 20:01:28

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erforderliche Papiere für Importfahrzeug - §21 zwingend notwenig?

Beitrag von Altopelfreak » Sa 17. Jul 2010, 20:48

Na seht ihr, was in diesem Chaos alle Gesetze, Vorschriften und sonstige Reglementierungen noch wert sind! Wer kann das eigentlich noch ernst nehmen?Was hinten rauskommt ist doch immer nur ein reines Zufallsprodukt.Und kein Hahn kräht hinterher danach, wo und wie der §21 und unter Vorlage welcher Papiere durchgeführt wurde!Klaus

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