erforderliche Papiere für Importfahrzeug - §21 zwingend notwenig?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

Moderatoren: oldsbastel, Tripower

Old Cadillac
Beiträge: 5127
Registriert: Mo 26. Jun 2000, 00:00

erforderliche Papiere für Importfahrzeug - §21 zwingend notwenig?

Beitrag von Old Cadillac » Mi 7. Jul 2010, 13:11

@ Klaus : Im alten Westteil der Republik darf nur der TÜV, im nicht mehr so neuen Ostteil, nur die Dekra ( oder auch die Dekra ?? ) die §21 Abnahme vornehmen. Es gab aber wohl in OL mal einen Fall, daß ein Prüfer der Dekra aus dem Osten, nach OL kam, dort eine Vollabnahme und auch H-Abnahme machte ( als die H-Abnahme auch nicht von jedem gemacht werden durfte ).GrüßeTom

Altopelfreak
Beiträge: 1404
Registriert: Mi 14. Nov 2001, 01:00

erforderliche Papiere für Importfahrzeug - §21 zwingend notwenig?

Beitrag von Altopelfreak » Mi 7. Jul 2010, 14:18

Zitat:Erstmal nehme ich doch an,daß ein "Rote Nummer H" genauso geprüft wird wie jedes andere Fahrzeug:es muß der StVZO entsprechen.@wagalawaiaWas ist eine "Rote Nummer H"?Diese gibt es nicht!Rote 07-Nummer und H-Kennzeichen sind von der Sache her ein prinzipieller Unterschied. Lediglich die H-Abnahme nach §23 wird anfangs für beides gefordert.Das Entscheidende: Rote Nummer benötigt k e i n e Betriebserlaubnis. Andernfalls würde dies ja jede Rote Nummer ad absurdum führen.Wenn wir uns darüber einig sind, können wir weiterdiskutieren.Zitat:Was heißt denn "Eine gewisse VerkehrssicherheitSoll heissen: Verkehrssicherheit prüfen, soweit ohne vorliegende Betriebserlaubnis eben möglich. Nach Ermessen des Prüfers und hinterher nochmals nach Ermessen der Zulassungsstelle, die aufgrund vorliegender Dokumente abermals entscheidet, ob Rote 07 zugeteilt.Mir geht es um etwas ganz anderes: Ich habe den Verdacht, dass der teure §21 schon Jahrzehnte lang völlig unnötig absolviert wurde, wegen totaler Unkenntnis der Rechtslage. Mehr dazu beim nächstenKlaus

wagalaweia
Beiträge: 372
Registriert: Sa 22. Nov 2008, 01:01

erforderliche Papiere für Importfahrzeug - §21 zwingend notwenig?

Beitrag von wagalaweia » Mo 12. Jul 2010, 16:38

Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 07.07.10 12:11:35So wie ich die Sache sehe, hätte die H-Abnahme vom KÜS lediglich für eine Rote 07er-Nummer ausgereicht. Für eine vollwertige Zulassung mit H-Kennzeichen, also schwarzer Nummer, normalerweise nicht.klausDas moit den "verschiedenen"H Abhahmen hast Du nicht selbst ins Spiel gebracht?"Soll heissen: Verkehrssicherheit prüfen, soweit ohne vorliegende Betriebserlaubnis eben möglich. Nach Ermessen des Prüfers und hinterher nochmals nach Ermessen der Zulassungsstelle, die aufgrund vorliegender Dokumente abermals entscheidet, ob Rote 07 zugeteilt."Bisschen viel Ermessen?.as Fahrzeug wird analog zu §29 Anlage VIII geprüft und diese Überprüfung ist eine Überprüfung auf Verkehrssicherheit UND auf Vorschriftsmäßigkeit.Sonst könnte es die Anforderungen H nämlich auch nicht erfüllen.Das war doch gerade Sinn der Änderung( auch für 07 H Gutachten erforderlich)Grüße

Altopelfreak
Beiträge: 1404
Registriert: Mi 14. Nov 2001, 01:00

erforderliche Papiere für Importfahrzeug - §21 zwingend notwenig?

Beitrag von Altopelfreak » Di 13. Jul 2010, 00:46

Trotzdem kann der Prüfer von dir keine BE verlangen, wenn du das Gutachten ausdrücklich für die Rote 07 haben willst, da für diese keine BE erforderlich ist.Die Frage ist allerdings berechtigt, auf welcher Grundlage (zB Eintragungsfähigkeit von Felgen)der Prüfer urteilen will. Nehme an, die Macher dieser Vorschriften haben das wie so oft nicht zu Ende gedacht.Werde klären, wie die Prüforganisationen das in der Praxis handhaben.Mich interessiert jedoch etwas ganz anderes:Mußte ein "amtlich anerkannter Sachverständiger", der Vollabnahmen nach §21 (zB früher bei verfallenem Brief) schon immer beim TÜV angestellt sein oder konnte bzw. kann dieser auch freiberuflich tätig sein?Habe da vor über 25 Jahren mal eine etwas komische Geschichte erlebt.Klaus

schreyhalz
Beiträge: 546
Registriert: Di 1. Jul 2008, 08:59

erforderliche Papiere für Importfahrzeug - §21 zwingend notwenig?

Beitrag von schreyhalz » Di 13. Jul 2010, 09:22

Moin Moin !Zitat:"amtlich anerkannter Sachverständiger"Dieses ist ein juristischer Begriff,und der "aaS" arbeitet bei der "Technischen Prüfstelle" (ebenfalls ein juristischer Begriff).Jedes Bundesland unterhält EINE "TP" ,bzw. hat diese Funktion einer Gesellschaft übertragen. Ausnahme ist Berlin,wo im Ostteil früher das KTA der DDR tätig war,welches von Dekra übernommen wurde.So gibt es dort aus historischen Gründen 2 TPs.Grundsätzlich kann der aaS also nur beim TÜV/TÜH in den alten Bundesländern und bei Dekra in den neuen Ländern angestellt sein.Nachzulesen in der Anlage VIII zur StVZO.MfG Volker

wagalaweia
Beiträge: 372
Registriert: Sa 22. Nov 2008, 01:01

erforderliche Papiere für Importfahrzeug - §21 zwingend notwenig?

Beitrag von wagalaweia » Di 13. Jul 2010, 10:21

Siehe auch das Kraftfahrsachverständigengesetz.Grüße Wala

Altopelfreak
Beiträge: 1404
Registriert: Mi 14. Nov 2001, 01:00

erforderliche Papiere für Importfahrzeug - §21 zwingend notwenig?

Beitrag von Altopelfreak » Di 13. Jul 2010, 12:41

Und genau daran habe ich Zweifel, ob das immer so ist bzw. war.Wenn ein "Prüfer für den KFZ-Verkehr" freiberuflich tätig sein kann, und heute beim Dekra, morgen beim TÜV und übermorgen in einer Werkstatt Prüftermine wahrnimmt, warum soll das einem "aaS" nicht genau so möglich sein?Was passiert, wenn er beim TÜV kündigt? Dann würde er ja seinen Titel als aaS verlieren!Dazu meine Geschichte:Im Jahr 1984 kaufte ich meinen ersten Commodore A. Ich entdeckte ihn auf dem Hof eine Gebrauchtwagenhändlers, nachdem wenige Tage zuvor mein Rekord A unverschuldeten Totalschaden erlitten hatte.Damals war der Commo etwa das, was man heute Youngtimer nennen würde und entsprach genau meinen Wünschen. Aus erster Hand, glaubwürdige 100Tsd KM, super Innenausstattung, Automatik, Schiebedach und nur leichte Gebrauchsspuren. Also das typische Rentnerauto eben.Der Vorbesitzer war schon seit einiger Zeit verstorben, das Auto schon knapp 2 Jahre abgemeldet und damit der alte graue Pappbrief verfallen.Es war Liebe auf den ersten Blick! Die 2000 DM erschienen mir wie geschenkt und ich sagte ohne große Probefahrt zu. Lediglich neuen Brief und neuen TüV wollte ich incl. haben. Kein Problem, sagte der Händler, er werde sich darum kümmern und mich anrufen, sobald das erledigt sei. So besiegelten wir den Kauf per Handschlag.Eine Woche später rief er mich an und sagte, ich könne mein Auto anmelden und abholen. Ich erhielt- den alten Pappbrief- Eine Bescheinigung mit dem Briefkopf eines KFZ-Sachverständigen und dem lapidaren Inhalt: "...hiermit wird die Richtigkeit der Angaben in dem KFZ-Brier Nr. ...XYX... für das Fahrzeug ....bestätigt. Datum, Unterschrift, Stempel "amtlich anerkannter Sachverständiger". Kein Stempel des TÜV, keine Silbe von §21!ferner erhielt ich- einen 2 Tage später ausgestellten, normalen HU-Prüfbericht des TüV, in der gewohnten, damaligen Ausführung für normale Hauptunterschungen nach §29, jedoch ohne Erwähnung desselben, Ergebnis "leichte Mängel", "Plakette erteilt Zulassungsstelle", Stempel des TÜV!Mit diesen Papieren bewaffnet und etwas gemischten Gefühlen ging ich nun zur Zulassungstelle. Doch siehe da, alles kein Problem: Ich erhielt anstandslos meinen neuen Brief und die Zulassung. Ja, sogar die alte Nummer, die von Anfang an am Auto war, war noch (oder schon wieder) frei. Einziger Wermutstropfen, dass der alte Pappbrief vor meinen Augen abgeschnitten wurde und in der Obhut der Zulassungsstelle verblieb.Jedenfalls freute ich mich wie ein Schneekönig, als ich sodann vom Hof des Händlers fahren konnte. Eigentlich konnte es mir ja egal sein, doch ich fragte mich schon, warum der Händler den §21 in zwei getrennte Vorgänge aufgesplittet hatte und offensichtlich zwei Termine dazu benötigte, war ich doch immer in dem Glauben, dass eine Vollabnahme beim TÜV aus einem Guss geschieht und die HU automatisch beinhaltet.Ebenso, wie es möglich war, den alten, abgelaufenen Brief durch besagten aaS für gültig erklären zu lassen und offensichtlich dann erst zur HU zum TÜV zu fahren.Wann immer ich diese Geschichte in den letzten 25 Jahren zum Besten gab, ich erntete stets ungläubiges Staunen und das gäbe es gar nicht und ich hätte damals unglaubliches Schwein gehabt. Und eben eure Aussage, dass ein aaS immer beim TÜv beschäftigt sein müsse. Worauf jedoch die besagte Bescheinigung nicht schliessen liess.Nun, was meint Ihr?KlausBeitrag geändert:13.07.10 13:01:22

oldierolli
Beiträge: 3096
Registriert: Fr 19. Jul 2002, 00:00

erforderliche Papiere für Importfahrzeug - §21 zwingend notwenig?

Beitrag von oldierolli » Di 13. Jul 2010, 17:44

Hallo, wieder mal wurde der Begriff "anderweitig" aus der FZV bzgl. Datenblatt nicht beantwortet. Ich lese daraus kein Monopol von TÜV/DEKRA. Was die "aaS" betrifft, dürfen sie nur bei einem "Dienstverhältnis" mit dem jeweiligen "beliehenen Unternehmen" hoheitlich tätig werden. Ein Beamter kann bei Ruhen seines Dienstverhältnisses z.B. auch keine Beglaubigungen mehr durchführen. Gruß. Rolf

wagalaweia
Beiträge: 372
Registriert: Sa 22. Nov 2008, 01:01

erforderliche Papiere für Importfahrzeug - §21 zwingend notwenig?

Beitrag von wagalaweia » Di 13. Jul 2010, 17:46

"Wenn ein "Prüfer für den KFZ-Verkehr" freiberuflich tätig sein kann, und heute beim Dekra, morgen beim TÜV und übermorgen in einer Werkstatt Prüftermine wahrnimmt, warum soll das einem "aaS" nicht genau so möglich sein?"Weder amtlich anerkannte Prüfer noch amtlich anerkannte Sachverständige dürfen freiberuflich arbeiten.Meinst Du die Prüfingenieure der Überwachungsorganisationen?"Was passiert, wenn er beim TÜV kündigt? Dann würde er ja seinen Titel als aaS verlieren!"Ja in der Tat.Die Befugnisse ruhen und sind nach 6 Monaten weg.Ob sie nach Wiedereinstellung bei einer TP wieder aufleben liegt im Ermessen der Aufsichtsbehörde(RP/Bezirksregierung)"Ebenso, wie es möglich war, den alten, abgelaufenen Brief durch besagten aaS für gültig erklären zu lassen und offensichtlich dann erst zur HU zum TÜV zu fahren."Der Brief war ungültig da das Fahrzeug damals länger als 1 Jahr(auf Antrag 1,5 Jahre) abgemeldet war.Deswegen wurde er ja auch vom Straßenverkehrsamt eingezogen und ein neuer erstellt."normalen HU-Prüfbericht des TüV, in der gewohnten, damaligen Ausführung für normale Hauptunterschungen nach §29, jedoch ohne Erwähnung desselben, Ergebnis "leichte Mängel", "Plakette erteilt Zulassungsstelle", Stempel des TÜV!"Die Untersuchungsberichte waren optisch immer dieselben.Lediglich im EDV Teil war ein kleiner Strich an einer anderen Stelle.Und die Gebühr war etwas höher als HU.Ansonsten:Wenn jemand als aaS etwas abzeichnet war er wohl auch einer.Denn sowohl sein Kollege,der die technische Untersuchung gemacht hat als auch das Straßenverkehrsamt kannten den Herrn ja wohl.AaS gibts nicht soviele an einer Prüfstelle.Immerhin eine interessante Variante von Arbeitsersparnis.Wo ich wohne mußte man zum Amt und erst mal einen Blankobrief holen,der dann vom TÜV ausgefüllt wurde.In Düsseldorf bekam man diesen Blankobrief noch nicht einmal ausgehändigt sondern der wurde per Bote/Post zum TÜV Düsseldorf geschickt.Und wenn man da nicht hinwollte sonder nach z.B. Duisburg oder Essen gab es Riesentheater.Grüße

Altopelfreak
Beiträge: 1404
Registriert: Mi 14. Nov 2001, 01:00

erforderliche Papiere für Importfahrzeug - §21 zwingend notwenig?

Beitrag von Altopelfreak » Do 15. Jul 2010, 12:10

Hallo wa.,klingt alles recht plausibel, was mich einfach irritiert hat, war die Tatsache, dass mein Autohändler für den §21 zwei Termine bei zwei verschiedenen TÜV-Leuten gemacht hatte. Kann möglich sein, dass er sie persönlich kannte und der aaS das Auto nach Feierabend auf dem Hof begutachtete, während anderntags der Kollege die sicherheitstechnische Prüfung durchführte. Welchen Sinn das machte, bleibt jedoch unklar.Hätte man versucht, mir die von Dir erzählte Düsseldorfer Variante zuzumuten, wäre ich mit Sicherheit vor Wut ausgerastet!Nebenbei erwähnt sei noch, dass ich die kompletten Kosten für Zulassung, Nummernschilder, etc. und eben jene TüV-Begutachtungen, die ja der Händler verauslagt hatte, hinterher noch der Versicherung des Unfallgegners aufs Auge drücken konnte.Ungeklärt bleibt weiterhin, ob TÜV bzw. Dekra die einzigen beliehenen Unternehmer im KFZ-Bereich sind, die befugte aaS beschäftigen dürfen. Wäre es nicht möglich, dass es bei Bund und Ländern nicht noch weitere Institutionen mit gleichen Befugnissen gibt?Wer prüft z. B. Fzge der Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr etc.?Ich jedenfalls sehe für dieses Alleinstellungsmonopol von TüV bzw. Dekra keinerlei Rechtfertigung!Ach ja, mit den Freiberuflern meinte ich die Prüfingenieure. Hier noch etwas Hintergrundinfo zu Sachverständigen-Typen:http://www.dyllick-brenzinge...r.de/faq2.htm#amtlichFeststellung: Von zwingend notwendiger Anstellung beim TÜV eines aaS steht hier jedenfalls nichts und im Sachverständigengesetz fand ich ebenfalls keinen Anhaltspunkt dafür! KlausBeitrag geändert:15.07.10 12:07:30Beitrag geändert:15.07.10 12:59:40

Antworten