Gurte nachrüsten, rechtliche situation

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Amin35
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Gurte nachrüsten, rechtliche situation

Beitrag von Amin35 » Di 8. Jun 2010, 17:08

Hallo Liebe Oldtimergemeinde, da die Suchfunktion nicht wirklich zu einem Ergebnis führte, wollt ich mal folgendes fragen: ich trage mich mit dem Gedanken, in meinen Bj 1962er 220 Sb Gurte nachzurüsten. Technisch ist das wohl kein Problem. Aber der Wagen ist bisher ohne Gurte als 6 Sitzer zugelassen. Wie ist das jetzt, wenn ich z.b. vier Gurte nachrüste, ist er dann nur ein viersitzer?? Darf ich Gurte z.b. nur hinten nachrüsten??UNd wie ist es mit der Benutzungspflicht, es gibt da unterschiedliche Interpretationen: muss man alle "VORGESCHRIEBENEN" Gurte nutzen oder alle "VORHANDENEN"?? Bei der Variante" vorgeschrieben", hiesse ja, ich kann Gurte nachrüsten, und dann immer noch ohne fahren, weil die 1962 ja nicht vorgeschrieben waren. Jaja, ich weiß, eigentlich ist die Frage schwachsinnig, wer rüstet schon gurte nach um sie dann hinerher nicht zu nutzen.....ich hätte nur gern etwas Gewissheit, bevor ich Löcher bohren lasseHintergrund: ich würde wieder gern mehr fahren, habe aber einen eineinhalbjährigen Sohn, der ohne Kindersitz nicht fahren darf. Der Kindersitz braucht aber zwingend einen Gurt, und da stellt sich die Frage nach wo nachrüsten, wieviele nachrüsten, und Benutzungsvorschriften. Danke für einen Tipp, Amin

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Sierra
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Beitrag von Sierra » Di 8. Jun 2010, 18:11

Hallo Amin,Du mußt in D nur die vorgeschriebenen Gurte nutzen. Fährst Du zum Beispiel nach Österreich, mußt Du sie anlegen.Die Gurte sind für Dein Baujahr nicht vorgeschrieben, Du darfst so viele Leute transportieren, wie Platz haben. Die Zahl der eingetragenen Sitzplätze ist in diesem Fall unerheblich. Wenn 7 Leute einen richtigen Sitzplatz finden, kann Dir auch keiner. Über 9 brauchste halt einen Personenbeförderungsschein Deinen Sohn darfst Du unter 3 Jahren nicht ungesichert transportieren. Also muß für ihn ein Kindersitz her. Ein Gurt zu dessen Befestigung würde reichen. Kannst Du ggf. eine versteckte Isofix-Halterung anbringen? Du fährst ja nicht mit Deinem Sohn zur HU, es geht ja nur um evtl. Kontrollen und die von Dir gewünschte Sicherheit. Eine stabile Lösung sollte da doch zu finden sein.GrußMichaelBeitrag geändert:08.06.10 18:08:13

wagalaweia
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Beitrag von wagalaweia » Di 8. Jun 2010, 20:06

Nur mal so nebenbei:Einen Personenbeförderungsschein braucht man zum gewerblichen Transport von bis zu 8 Personen.Ab 9 Fahrgastplätzen in den Papieren braucht man Führerschein D1.Grüße Wala

Zeppelini
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Beitrag von Zeppelini » Di 8. Jun 2010, 21:33

Nachrüstungspflicht für vordere Gurte besteht mit EZ 1. April 1970 (kein Aprilscherz ).Kopfstützen waren zum damaligen Zeitpunkt auch nicht Serie, sondern mußten extra bestellt werden.Wie es sich mit der Beförderung von Kindern, die einen Kindersitz benötigen, verhält, in Fahrzeugen, in denen keine geeigneten Rückhaltevorrichtungen zur Befestigung der genormten Kindersitze vorhanden sind, ist ein weites Feld.Kinder sind zu sichern, ohne Frage, aber wenn die Gurte fehlen, wie sichere ich die mitfahrenden Kinder ordnungsgemäß? Gurte sind ja nicht vorgeschrieben.Mfg PeterBeitrag geändert:08.06.10 21:30:45

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Sierra
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Beitrag von Sierra » Mi 9. Jun 2010, 09:29

Zitat:Ab 9 Fahrgastplätzen in den Papieren braucht man Führerschein D1.Danke, wieder was gelernt, den kannte ich noch nicht.Wenn die Gurte fehlen, mußt Du Kinder nicht sichern. Unter 3 Jahren darfst Du sie aber auch nicht mitnehmen, bis 12 müssen sie auf die Rückbank. Sofern vorhanden.Für genauere Recherchen empfehle ich das Verkehrsportal. GrußMichael

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ventilo
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Beitrag von ventilo » Mi 9. Jun 2010, 10:24

Ich würde in diesem Fall einen "Römer King" Kindersitz empfehlen, der lässt sich noch per Beckengurt (und zur Not sogar mit einem Spanngurt) befestigen.Hatte ein Club Kollege so in seinem W111 Cabrio gemacht.Beitrag geändert:09.06.10 10:21:35

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Beitrag von Sierra » Mi 9. Jun 2010, 11:44

Und das gute daran ist, Du darfst das sogar. Mit dem Spanngurt. Weil bei Deinem alten Baujahr keine Vorschriften für die Befestigung erfüllt werden müssen. Die fraglichen Vorschriften dazu findest Du in der StVZO, §§ 35 und 72.Noch was schönes dazu gefunden: http://www.kulturgut-mobilit...iew&id=724&Itemid=135GrußMichael

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Beitrag von ventilo » Mi 9. Jun 2010, 12:41

Nein Sierra - das darf man natürlich nicht, denn der Kindersitz ist nach ECE-44 nicht für die Befestigung mittels Spanngurt zertifiziert. Man darf diesen Kindersitz ja auch nicht einfach quer oder rückwärts einbauen.Technische Bedenken gegen die Spanngurt Variante hätte ich allerdings kaum, vorrausgesetzt das Ganze wird ordentlich gemacht.

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Beitrag von Sierra » Mi 9. Jun 2010, 13:08

Shit, wieder reingefallen. Ich geb das auf mit der Hobbyjuristerei.Dann ist die Ausnahme lt. §72 ja eigentlich gar keine solche, wenn die ECE die Lücke wieder schließt.

Amin35
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Beitrag von Amin35 » Mi 9. Jun 2010, 13:34

Ganz vielen Dank für die Hinweise und für den Link. Ich werd mir das mal duchlesen. Also den Kindersitz habe ich ja bereits aus dem Alltagsauto, mir gings nur um die ordnungsgemäße Befestigung....GRuß aus OS, Amin

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