Auto auf befestigtem Grund abstellen ?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

Moderatoren: oldsbastel, Tripower

asco1973
Beiträge: 34
Registriert: Do 27. Sep 2007, 22:22

Auto auf befestigtem Grund abstellen ?

Beitrag von asco1973 » Fr 7. Mai 2010, 21:14

Hallo zusammen.Darf ich in einer Garage mit Betonboden eigentlich ein abgemeldetes Fahrzeug bis zur späteren Restauration lagern ?Was müßte ich in diesem Fall beachten ?Schon mal im Voraus Dank für eure Antworten.Grussasco1973

healdok
Beiträge: 441
Registriert: Mi 9. Jan 2008, 13:11

Auto auf befestigtem Grund abstellen ?

Beitrag von healdok » Fr 7. Mai 2010, 21:44

Hallo Asco,ich mache das schon seit 20 Jahren so. Wer viel frägt bekommt viele Antworten. Machen und gut ist. GrußJosef

Benutzeravatar
ventilo
Beiträge: 6971
Registriert: Fr 5. Okt 2001, 00:00
Kontaktdaten:

Auto auf befestigtem Grund abstellen ?

Beitrag von ventilo » Mo 10. Mai 2010, 17:32

ältere DEUVET Mitteilung zum Thema:"Ein Verstoß gegen das Abfallgesetz* setzt voraus, dass von den abgestellten Fahrzeugen eine konkrete Gefahr für die Umwelt ausgeht. Dies bedeutet, dass allein der schlechte Zustand der Karosserie nicht zur Annahme einer Umweltgefährdung führen darf.Vielmehr muss der konkrete Zustand der Flüssigkeitsbehälter und/oder -leitungen die Gefahr des Auslaufens von Flüssigkeiten nahe legen. **Allein eine Vermutung reicht also nicht, es muss schon eine konkret begründbare Befürchtung vorliegen. Will also eine Behörde gegen derart abgestellte Fahrzeuge vorgehen, muss sie den Zustand der Flüssigkeitsbehälter und -leitungen untersuchen.Sie muss auch berücksichtigen, ob andere Vorkehrungen zum Schutze des Bodens getroffen wurden (z.B. säurefeste Planen oder Auffangwannen auf dem Boden). Ein massiver Betonboden ist regelmäßig ausreichend.Aus dem Umstand, dass der wirtschaftliche Aufwand zur Wiederherstellung eines Fahrzeuges dessen anschließenden Wert übersteigt, kann die Behörde nicht den Schluss ziehen, das es sich um Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes handelt***.Trotzdem ergeht von uns die Empfehlung, es gar nicht erst zu solchen Situationen kommen zu lassen und abgemeldete Fahrzeuge gleich entsprechend eindeutig und vor allem nicht im Freien aufzubewahren." *§§ 1 I, 4 I 1, 18 I Nr 1 AbfG bzw. § 326 I Nr 4 a StGB**BayObLG, 27.101994 - 3 ObOWi 91/94***OLG Celle 24.1.1997 - 3 Ss 8/97.

850spider
Beiträge: 250
Registriert: Mi 30. Apr 2003, 00:00

Auto auf befestigtem Grund abstellen ?

Beitrag von 850spider » Mo 10. Mai 2010, 19:08

Wichtig für die Abfallentsorgung ist auch die Verhältnismäßigkeit Wenn im Golf von Mexico 800000 ltr Öl pro Tag auf die Umwelt losgelassen werden, ist das nicht so scheinbar nicht so schlimm, als wenn 4-6 ltr Öl vielleicht austreten können

Zeppelini
Beiträge: 18
Registriert: Di 4. Mai 2010, 09:02

Auto auf befestigtem Grund abstellen ?

Beitrag von Zeppelini » Di 8. Jun 2010, 10:31

Zitat:...Trotzdem ergeht von uns die Empfehlung, es gar nicht erst zu solchen Situationen kommen zu lassen und abgemeldete Fahrzeuge gleich entsprechend eindeutig und vor allem nicht im Freien aufzubewahren." </i>*§§ 1 I, 4 I 1, 18 I Nr 1 AbfG bzw. § 326 I Nr 4 a StGB**BayObLG, 27.101994 - 3 ObOWi 91/94***OLG Celle 24.1.1997 - 3 Ss 8/97.Und die Abwracklager aus der 09-Abwrack-Auktion befinden sich mit zeitweise über 1000 PKW auf landwirtschaftlichen Wiesen und Feldern von landwirtschaftlichen Betrieben, die in unmittelbarer Nachbarschaft der Entsorgungsbetriebe (zertifiziert!) liegen. Diese PKW stehen auf angemieteten/angepachteten Flächen auf nicht befestigtem Grund und warten dort auf die Verschrottung; sichtbar gekennzeichnet sind diese in der Wiese abgestellten PKW von der vorbeiführenden Straße aus mit vierstelligen -mit Spraydose aufgesprühten Nummern. (betrifft Bayern)mfg Peter

oldierolli
Beiträge: 3096
Registriert: Fr 19. Jul 2002, 00:00

Auto auf befestigtem Grund abstellen ?

Beitrag von oldierolli » Di 8. Jun 2010, 16:38

Hallo Peter, schön, dass wir mit Dir hier endlich wieder ein "lebendiges" neues Mitglied bekommen haben, das anscheinend auch mit beiden Beinen auf dem Boden der Realität steht. Dein Beitrag bestätigt, dass es in Deutschland nur eines ZERTIFIKATS bedarf, damit etwas rechtens ist, und wenn dieses nicht vorliegt, ist es unabhängig von technischen/physikalischen Fakten eben fast kriminell. Antiformalen Gruß. Rolf

Antworten