Auto auf befestigtem Grund abstellen ?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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asco1973
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Auto auf befestigtem Grund abstellen ?

Beitrag von asco1973 » Mo 3. Mai 2010, 23:39

HalloWas ist ein "befestigter Grund"Gibt es für diesen Fall eine genaue Definition ?HGasco1973

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Phoenix
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Beitrag von Phoenix » Di 4. Mai 2010, 15:40

Moin,weil sich scheinbar alle genieren was zu schreiben, werfe ich mal verdichteten Stahlbeton ins Rennen! Willy

oldierolli
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Auto auf befestigtem Grund abstellen ?

Beitrag von oldierolli » Di 4. Mai 2010, 18:52

Hallo, wenn es um die UMWELT-rechtliche Sicht geht, ist es die "Abschottung" gegen Erdreich (und somit evtl. Grundwasser). BAU-rechtlich z.B. die Bedeckung/Versiegelung mit Pflaster, Beton oder anderer meist undurchlässiger und üblicherweise schwerer Materialien. Eine "Teichfolie" z.B. erfüllt die erstere Sicht, m.E. aber nicht die letztere. Inwieweit das Baurecht (regional unterschiedlich) bei Versiegelung zu beachten ist, kann ich hier nicht darstellen. Gruß. Rolf

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Mi 5. Mai 2010, 08:50

Zitat:Original erstellt von asco1973 am/um 03.05.2010 23:39:11HalloWas ist ein "befestigter Grund"Gibt es für diesen Fall eine genaue Definition ?HGasco1973Wenn es um die ordnungsgemäße Lagerung von Fahrzeugen geht, dann würde ich in die geltenden Umweltgesetze oder die Baugesetzgebung deines Bundeslandes bzw. deiner Kommune schauen. Dort sollte der Begriff eigentlich definiert sein.Befestigt ist der Boden mit Rasengittersteinen ganz sicher. Die Frage ist wohl eher, ob er wasserdurchlässig sein darf oder nicht. Stimmts?Im Fall der Fahrzeuglagerung würde ich mal vermuten, dass die Fläche versiegelt und ausreichend tragfähig sein muss. So oder so ähnlich wird der Gesetzgeber das vermutlich definieren.Beitrag geändert:05.05.10 08:54:25

oldierolli
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Auto auf befestigtem Grund abstellen ?

Beitrag von oldierolli » Mi 5. Mai 2010, 15:06

Hallo, es ist wieder mal der Begriff LAGERUNG zu definieren. Wenn ein ANgemeldetes Fahrzeug frisch nach dem TÜV 2 Jahre ununterbrochen an derselben Stelle abgestellt bleibt, unterscheidet sich das REAL nicht vom Abstellen eines ABgemeldeten Fahrzeuges. Für die Betrachtung bezgl. Umweltgefährdung hat der Verwaltungsakt einer An/Abmeldung zumindest bis zu diesem Zeitraum keine Relevanz. Maßgeblich ist immer der ZUSTAND der Betriebsstoffe beinhaltenden Bauteile, und zwar auch bei ANgemeldeten Fahrzeugen. Gruß. Rolf

asco1973
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Beitrag von asco1973 » Mi 5. Mai 2010, 22:08

HalloEs geht darum eine Rohkarosse zu lagern.Wie sieht es aus wenn ich ein abgemeldetes Fahrzeug als "Organspender" aufheben möchte?Wie mach ich dem Umweltamt dann klar dass es Ersatzteile sind und kein Schrott?HGasco1973

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Beitrag von oldierolli » Do 6. Mai 2010, 01:52

Hallo, hau den Typen das ABFALLGESETZ § 3, Abs.3, Satz 2 um die Ohren. DU in ERSTER LINIE entscheidest über Dein Eigentum, und in diesem Fall als Aufbauprojekt für die SPÄTERE Wiederzuführung zur angedachten Zweckbestimmung als KFZ. Fristen gibt es nicht. Ich gehe davon aus, dass Du die Karosse bereits "entkernt" erworben hast und somit selbst nicht gegen die Bestimmungen zur Altfahrzeugentsorgung verstoßen hast. Wenn keine Betriebsstoffe mehr "an Bord" sind, besteht KEINE Gefahr für die Umwelt, außer dass evtl. Wichtigtuern bei Wirbelsturm das Teil an den Kopf geschleudert wird wie jeder andere PKW. Rechtsberatung ggfs. über ADAC-Anwalt Ralf Wittkowski in 10717 Berlin. Gruß. Rolf

healdok
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Beitrag von healdok » Do 6. Mai 2010, 10:46

Hallo asco1973,leg einfach in Deine Rohkarosse ein gut lesbares Schild: "Nicht zu verkaufen!"Damit zeigst Du, dass sie noch einen Wert für Dich darstellt und kein Schrott ist. Das macht mein Nachbar schon seit Jahren so mit seinem nicht zugelassenen heruntergekommenen Mitsubishi Pajero.Bin da immer für pragmatische Lösungen.GrußJosef

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Beitrag von oldierolli » Do 6. Mai 2010, 16:08

@ asco: ich habe nochmal Deinen 2. Beitrag gelesen und da schreibst Du von "Organspender". Wenn Du DIESE Karosse nicht wieder aufbauen willst, sieht es anders aus. Dann schnellstens (bei Nacht und Nebel) zerlegen und Einzelteile lagern in provisorischem Schuppen etc. Die Teile hast Du dann eben bei ebay etc. erworben. Nachweispflicht gibt es für Einzeleile nicht. Schwierig wird es, wenn die die Karosse schon gesehen haben und nach dem Verbleib fragen. Aber wenn bereits vor Inkrafttreten der Altfahrzeug-Verordnung stillgelegt, gibt es m.W. keine nachträgliche Pflicht für einen Verwertungsnachweis. Bleibe doch dabei, dass Du einen Wiederaufbau vornehmen willst. Gruß. Rolf

asco1973
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Beitrag von asco1973 » Do 6. Mai 2010, 21:58

Hallo zusammen.Besten Dank für die Tip`s.Wann trat die Altfahrzeug-Verordnung in Kraft ?Zur Not könnte ich immer noch mein Mobiliar machen aus was ich will !!! (Bild)Grussasco 1973Beitrag geändert:06.05.10 21:57:05

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