Fahrtenschreiber bei gewerblich genutztem PKW mit Anhänger?

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ventilo
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Fahrtenschreiber bei gewerblich genutztem PKW mit Anhänger?

Beitrag von ventilo » Sa 10. Apr 2010, 10:33

Hallo,aktuell kam eine Frage auf, zu der jeder eine andere Antwort parat hatte:Wann braucht man einen Fahrtenschreiber (Tachograph), wenn ein gewerblich genutzter PKW (oder auch Transporter) einen Anhänger zieht?Gibt es eine Gewichtsgrenze (3,5t)?Was heißt "gewerblich genutzt", ist das auch eine private Fahrt mit einem Firmenwagen (aktuell der Rücktransport unserer Oldies aus Essen auf den Clubhof)?Offensichtlich hatte sich ein Kollege hiermit unwissentlich vor kurzem schnell ein Punktekonto in Flensburg aufgebaut....Hinweise auf entsprechende Vorschriften wären nicht schlecht, die könnte ich dann kopieren und ins Handschuhfach legen.

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Fahrtenschreiber bei gewerblich genutztem PKW mit Anhänger?

Beitrag von 1300VC » Sa 10. Apr 2010, 13:00

Zitat:Original erstellt von ventilo am/um 10.04.10 10:33:10Hallo,aktuell kam eine Frage auf, zu der jeder eine andere Antwort parat hatte:Wann braucht man einen Fahrtenschreiber (Tachograph), wenn ein gewerblich genutzter PKW (oder auch Transporter) einen Anhänger zieht?Gibt es eine Gewichtsgrenze (3,5t)?Was heißt "gewerblich genutzt", ist das auch eine private Fahrt mit einem Firmenwagen (aktuell der Rücktransport unserer Oldies aus Essen auf den Clubhof)?Offensichtlich hatte sich ein Kollege hiermit unwissentlich vor kurzem schnell ein Punktekonto in Flensburg aufgebaut....Hinweise auf entsprechende Vorschriften wären nicht schlecht, die könnte ich dann kopieren und ins Handschuhfach legen.Thilo, ab dem 1.Juli 2005 gab es eine Verordnungsänderung (Arbeitszeitnachweise n. § 1 Abs. 6 FPersV (Fahrzeuge über 2,8 t bis 3,5 t ohne Kontrollgerät)) geltend für SUV´s (also durchaus "PKW´s") sowie Kleintransporter mit einem bestimmten "Einsatzzweck" (näheres unter dem Link nachzulesen); Neuwagen mussten ab diesem Zeitpunkt ausgerüstet sein, ältere Fahrzeuge konnten umgerüstet werden oder sog. Tageskontrollblätter (Tageskontrollblatt nach § 1 Abs. 6 FPersV) führen. Betrifft aber nur Fahrzeuge/Gespanne mit zGG 2,8-3,5t. Ab 3,5t zGG war ja ein Fahrtenschreiber eh´ schon früher Pflicht. Daraufhin habe ich meinen 99´er Ducato Kasten (seinerzeit als mobiler Verkaufswagen genutzt) abgelastet von 3,2 auf 2,80t zGG.Alternativ wie angesprochen Tageskontrollblätter....es gibt für diese Regelung auch extra Vordrucke z.B. hier oder auch hier zum Download.Nähere Details zur Verordnung kannst du z.B. hier einsehen.Diese Neuregelung (Hintergrund: Lenkzeitenverordnung auch für diese Fahrzeuge anzuwenden) ist seinerzeit etwas untergegangen; da sind viele Fahrzeugführer unwissend ohne Nachweismittel unterwegs gewesen. Thema "gewerblich" ist natürlich ab und an interpretationsbedürftig.....Für das Bundesland, für welches man bekanntlich als Preusse ein Visum braucht, gibts natürlich auch ein Extra-Dokument , herausgegeben von der Staatsregierung....Hope that helps....Chris.Beitrag geändert:10.04.10 13:25:31

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ventilo
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Beitrag von ventilo » Sa 10. Apr 2010, 20:31

Danke - man ist das typisch deutsch wieder kompliziert!Auf Hochdeutsch heißt das nun ich muß so einen Zettel ausfüllen wenn ich morgen unsere Club-Oldtimer aus Essen per Trailer "nach Hause" bringe.Nicht nur, daß ich mir dafür extra einen PKW leihen muß weil mein Pick-Up mit Anhänger ja Sonntags stehen bleiben muß - nein nun muß ich auch noch bürokratische Zettel ausfüllen und womöglich aufheben...Aber Tempo 100 darf ich mit dem PKW Zug nicht, da ein Mini-Van mit unter zwei Tonnen zu leicht ist ?!?Ich nehme besser gleich den 7,5 Tonner eines Club-Kollegen im Nahverkehr - der darf auch Sonntags ohne Fahrtenschreiber - bekloppt, oder?

schreyhalz
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Fahrtenschreiber bei gewerblich genutztem PKW mit Anhänger?

Beitrag von schreyhalz » Sa 10. Apr 2010, 20:31

Moin Moin !Zitat:Fahrtenschreiberein Fahrtenschreiber ist erst ab 7,5 t zGG vorgeschrieben,dann allerdings unabhängig von der Art der Nutzung.Was du meinst,ist ein EG-Kontrollgerät,quasi ein Fahrtenschreiber mit der Möglichkeit,Lenk- und Ruhezeiten zu dokumentieren.Da ein EG-Kontrollgerät einen Fahrtenschreiber ersetzt und für fast alle Fzge,die einen solchen besitzen müssen,auch gleichzeitig ein EG-Kontrollgerät vorgeschrieben ist,werden Fahrtenschreiber aufgrund der geringen Nachfrage schon lange nicht mehr hergestellt.Zur Ausrüstungspflicht : Das Zauberwort heisst "gewerblicher Güterverkehr".Dabei ist es völlig egal,ob das Fzg,der Anhänger oder beide auf Privatpersonen oder Firmen zugelassen sind.Der Einsatz ist entscheidend.Im angesprochenen Fall bedeutet dieses: Eine Privatfahrt unter 7,5 t zGG ist auch dann eine private Fahrt,wenn das Zugfzg. oder der Anhänger auf eine Fa. zugelassen ist. Transportierst du jedoch mit dem Anhänger Fzge im Auftrag,(z.B. Überführungen ),führst du gew. Güterverkehr durch.Am einfachsten ist es natürlich,wenn am Steuer des Zugfzgs. der Halter des Oldies sitzt,da kann kein Polizist einen gewerblichen Gütertransport "konstruieren".Vorsicht jedoch,wenn das Zugfzg. eine Zulassung als LKW hat.In diesem Fall gilt das Sonntagsfahrverbot,auch wenn es ein Golf mit einem 400 kg Anhänger ist.MfG Volker

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Beitrag von ventilo » Di 13. Apr 2010, 18:05

Merci vielmals

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