Paar Fragen zu notwendigen Umbauten für H-Kennzeichen

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Buick Robert
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Paar Fragen zu notwendigen Umbauten für H-Kennzeichen

Beitrag von Buick Robert » Di 23. Mär 2010, 15:13

Hallo,@wala: danke - so'ne Info habe ich gesucht!@ventilo: versuche ich auch parallel, nur wenn es mal schnell gehen soll GrüßeRobert (der jetzt um-'sealen' und warnblinken einbauen geht)

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Th. Dinter
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Paar Fragen zu notwendigen Umbauten für H-Kennzeichen

Beitrag von Th. Dinter » Di 23. Mär 2010, 22:04

hallo Uli,"der TÜVler hat festzustellen, daß der Platz für das Kennzeichen 000x00 ist..."Damit habe ich gemeint, daß er in seinem Gutachten anführen soll, daß der original vorhandene Platz die bestimmte Größe hat. So als leisen Hinweis für die Zulassungsstelle. Er stellt damit ja nur eine Tatsache fest. Das kann er m.E. nicht verweigern.Die Zulassungsstelle muß deswegen noch garnichts. Nur ist das dann schonmal eine Maßgabe, wo nicht drüber diskutiert werden kann, wer sich da möglicherweise vermessen hat, oder ob das irgendwie doch geht.Ich habe bei einer solchen Gelegenheit der Dame hinter dem Schalter einfach gesagt, daß der TÜVler das ausgemessen hat, es auch nicht anders geht(sie kann ja auf dem Parkplatz nachsehen). Und daß ich daher gezwungen bin, das blaue Eurofeld abzuschneiden, dann geht´s dran...... Plötzlich war alles kein Thema mehr.Also nicht gleich abwimmeln lassen.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

schreyhalz
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Beitrag von schreyhalz » Mi 24. Mär 2010, 00:36

Moin Moin !Zitat:Es soll Sachverständige geben,die trotzdem Zusatzleuchten verlangen : Da beim Abschleppen ja die Warnblinkanlage eingeschaltet werden muss wird die beim Bremsen hinten ja unwirksam....Das ist m.E. aber ziemlich um die Ecke gedacht.nein ,das ist genau der Grund !Es gibt natürlich noch zig andere gelegenheiten,wo man die Warnblinkanlage nutzen sollte. Während in den USA das Bremslicht Vorrang hat,ist es in EU die Warnblinkanlage.Die Schaltung muss dahingehend geändert werden,für Firmen,die sich oft mit Ami-Importen beschäftigen ,kein Problem.MfG Volker

wagalaweia
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Beitrag von wagalaweia » Mi 24. Mär 2010, 09:09

"Es gibt natürlich noch zig andere gelegenheiten,wo man die Warnblinkanlage nutzen sollte"Zig?Also mir fällt im Fahren nur ein:Abschleppen (muß)Stauende (darf)Im Stand :Liegenbleiben an unübersichtlicher StelleSchulbusOb wirklich die Welt untergeht wenn dann beim Bremsen der WB kurzfristig Dauerlicht hat?Und ein nach Schaltungsänderung nicht mehr funktionierendes Bremslicht ist dann erlaubt?Grüße Wala

Buick Robert
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Beitrag von Buick Robert » Mi 24. Mär 2010, 21:48

Hallo,neuer Zwischenstand.- Warnblinken tut, dank Bosch auch mit der Blinkvorrangschaltung (verstehe ich persönlich nicht, wenn einer vor mir warnblinkt und plötzlich stehen bleibt - ohne Bremslicht gesehen zu haben - wäre ich etwas überrascht)- 0,5 Frontscheinwerferumbauen (s.u.) war nach 5 Minuten erledigt, aber ... Mein TÜVler hat sich nun schlauer gemacht:a) entgegen bisheriger Aussage muss ich bei meinen Doppelscheinwerfer den inneren (nur Fernlicht) auch umbauen (oder ganz weg ) - Frage: darf ich da auch eine H4-Kombination einbauen und nur das Fernlicht anschliessen?b) rote Blink/Bremskombi bei EZ vor 1.1.70 geht okc) die Rückleuchten müssen einzeln abgesichert sein - also noch mehr Kabelverhaud) beim Kennzeichen haben wir anscheinend etwas aneinander vorbeigeredet - schmales 2-zeiliges Kennzeichen ist kein ProblemBTW ist mir gerade beim Testen der Warnblinklichtvorrangschaltung aufgefallen, daß mein Bremslichtschalter vorne am Bremskraftverstärker hängt, und es sieht beim groben Testen für mich so aus, als ob er dann nur bei laufendem Motor tut - oops, ist das gut oder schlecht Danke mal soweit für's mitlesen und kommentierenRobert(der gerade den Schaltplan genauer anschaut)

schreyhalz
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Beitrag von schreyhalz » Mi 24. Mär 2010, 22:32

Moin Moin !Zitat:nein, die Welt geht sicherlich nicht unterSoweit stimme ich mit dir überein .Zitat:aber leider gibts ein paar TÜV-Prüfer die sich daran aufhängen. Einem Prüfer der bei uns im Haus ständig die H-Abnahmen gemacht hat und bei den von uns verbauten Hella-Anlagen immer die Augen zugedrückt hat waren die Hände gebunden weil so ein Erbsen zählender Kollege es bemängelt hatte als ein Kunde mit nem 66er Mustang bei einer abgelegenen Prüfstelle versucht hatte das Auto durch den §21 zubringen. Von diesem Tag an akzeptierte auch unser Hausprüfer die Hellaanlagen nicht mehr der Kollege hatte einen "Schlafenden Hund geweckt".Das ist natürlich nur eine Meinung von dir,die aber an der Realität vorbei geht.Jede HU oder Einzelabnahme ist eine Prüfung auf Vorschriftsmässigkeit,mit seiner Unterschrift bestätigt der Ing.,dass das Fzg. den geltenden Bestimmungen entspricht.Macht er diese Feststellung wider besserem Wissen,ist von einer Falschbeurkundung auszugehen,man könnte den Verdacht haben,er wäre vom entsprechenden Autohaus bestochen worden.Schliesslich sparen die ja die Kosten für die Umrüstung,der Gelackmeierte ist der Käufer,der dann in spätestens 2 Jahren,wenn es bei der nächsten HU auffällt, die Umrüstung auf seine Kosten vornehmen lassen muss.Zitat:Und ein nach Schaltungsänderung nicht mehr funktionierendes Bremslicht ist dann erlaubt?Ja,ist auch viel sinnvoller als die AMI-Version,gerade ein Stau auf der AB ist doch ein gutes Bsp. Wenn ich eine Warnblinkanlage vor mir sehe,verringere ich immer meine Geschwindigkeit und bin bremsbereit,weil ich definitiv mit einer gefährlichen,von mir möglicherweise im Augenblick noch nicht erkennbaren Situation rechne.Das ist mit Sicherheit nicht der Fall,wenn ich vor mir Bremslichter sehe.MfG Volker

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Beitrag von schreyhalz » Mi 24. Mär 2010, 22:36

Moin Moin !Zitat:BTW ist mir gerade beim Testen der Warnblinklichtvorrangschaltung aufgefallen, daß mein Bremslichtschalter vorne am Bremskraftverstärker hängt, und es sieht beim groben Testen für mich so aus, als ob er dann nur bei laufendem Motor tut - oops, ist das gut oder schlechDenke eher,der Schalter ist am HBZ angebaut als Druckschalter (flüssigkeitsbetätigt). Damit dieser schaltet,muss ein best. Druck in der Bremsfl. herrschen,diesen erreichst du bei laufendem Motor natürlich mit geringerem Pedaldruck.MfG Volker

Buick Robert
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Beitrag von Buick Robert » Mi 24. Mär 2010, 22:43

Hallo Volker,stimmt, danke, war mein Fehler, natürlich HBZ. Aber 'auf die Schnelle' habe ich anscheinend nicht genügend Druck aufgebaut, hab auch nur ein paar mal kurz draufgetreten. Hat mich eben überrascht, dass da nicht sofort was leuchtet ..mfgRobert(der immer noch eine unbelegte Leitung in den Kofferraum sucht ..)

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Beitrag von wagalaweia » Mi 24. Mär 2010, 23:59

Zitat:Und ein nach Schaltungsänderung nicht mehr funktionierendes Bremslicht ist dann erlaubt?Ja,ist auch viel sinnvoller als die AMI-Version,gerade ein Stau auf der AB ist doch ein gutes Bsp. Wenn ich eine Warnblinkanlage vor mir sehe,verringere ich immer meine Geschwindigkeit und bin bremsbereit,weil ich definitiv mit einer gefährlichen,von mir möglicherweise im Augenblick noch nicht erkennbaren Situation rechne.Das ist mit Sicherheit nicht der Fall,wenn ich vor mir Bremslichter sehe.MfG VolkerWenn ich vor mir auf der Autobahn ein Bremslicht sehe bin ich auch bremsbereit.Und ganz früher habe ich bei Stau immer mehrmals die Bremse betätigt-das ist genauso gut-ansonsten hätte ich gern mal die Quelle für diese "Vorrangschaltung".Der Widerspruch wäre nämlich nur durch zusätzliche Leuchten aufzuheben.Grüße Wala

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Beitrag von schreyhalz » Do 25. Mär 2010, 23:05

Moin Moin !Zitat:Wenn ich vor mir auf der Autobahn ein Bremslicht sehe bin ich auch bremsbereit.Da würdest du hier um Hannover gar nicht mehr aus der Bremsbereitschaft herauskommen ! Wohl gemerkt ,ich spreche nicht davon,wenn der 10m vor mir fahrende bei 180 auf die Bremse tritt,sondern wenn jemand mehrere 100m vor mir die Warnblinkanlage einschaltet.Zitat:ansonsten hätte ich gern mal die Quelle für diese "Vorrangschaltung".Kann jetzt auf die Schnelle nicht besseres finden als dieses : (§72 StVZO,wurde schon genannt)Zitat:§ 53 Abs. 2 (Farbe des Bremslichts)An Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind, sind1. Bremsleuchten für gelbes Licht und2. Bremsleuchten, die mit Blinkleuchten in einem Gerät vereinigt sind, und bei denen bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten einer Blinkleuchte nur eine der beiden Bremsleuchten brennt oder bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten des Warnblinklichts das Warnblinklicht die Funktion des Bremslichts übernimmt,weiterhin zulässig.Auf Deutsch : Das Warnblinklicht übernimmt die Funktion des Bremslichtes,also ist kein "extra" Bremslicht gefordert,wenn dieses durch die Warnblinkanlage "totgelegt" wird.MfG Volker

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