Paar Fragen zu notwendigen Umbauten für H-Kennzeichen

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Buick Robert
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Paar Fragen zu notwendigen Umbauten für H-Kennzeichen

Beitrag von Buick Robert » Mo 22. Mär 2010, 19:20

Hallo zusammen,da ich bisher mit 07er unterwegs war, ist eine (Voll?)Abnahme für das H-Kennzeichen Neuland für mich. Ich habe daher ein paar Fragen, da ich nicht ganz die Meinung meines TÜVlers teilen kann/möchte ...Zuerst das Fahrzeug: 1963 Bick Riviera, letzten Herbst in den USA gekauft, Anfang Feb. hier angekommen, recht guter Allgemeinzustand (2 bis 2-). Um beim TÜV-Termin richtig vorbereitet zu sein, machte ich mich vorher auf, um das Gespräch im Vorfeld zu suchen. Die meisten notwendigen Arbeiten kannte ich bzw. war darauf gefasst (Warnblinklicht, Kilometeranzeige - muss nun aber komplett beschriftet sein, nicht nur paar Strichchen, Sealed-Beam raus, 'Katzenaugen' hinten, originaler Vergaser - sieht eh besser aus, ..)2 Punkte blieben offen:a) kombiniertes Brems-Blinklicht - ich bin der Meinung, geht immer noch, wenn BJ vor 1970, mein TÜVler sagt sein, aber er versucht sich nochmals schlauzumachenb) so gut wie keine Chance auf 'kleines' Kennzeichen. Es kann einem zugemutet werden, bis zu ca. 1500-2000€ an Umbaukosten zu tragen? - Stimmt das? Es kann doch nicht sein, seine halbe Heckpartie umbauen zu müssen (wo ist hier die Originalität?) nur der Schilder wegen?Wie seht ihr die Lage? Gibt es Literatur/Gesetzhinweise dahingehend oder Präzedensfälle?Danke schon mal Robert

de Auge
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Beitrag von de Auge » Mo 22. Mär 2010, 20:58

Salut, wegen der Kennzeichen solltest Du mal zum Schildermacher gehen.Unsere haben US Formate und die sind bei uns auch zulässig.Der TÜV muß nur im H Gutachten die Maße eintragen. Er kann dieeh nicht verweigern, bestenfalls die Zulassungsbehörde.Auch hier kann ein freundlicher Termin mit dem Leiter die Tür öffnensofern es in Deiner Gegend diese Größe nicht gibt.Meist entstehen Zusatzkosten für Engschrift/Sonderschrift inlusiveEintrag in den Papieren. Bei der Beleuchtung wird bestimmt jemandwas zu sagen können, die Prüfer erleben sowas meist zu selten um hier eine direkte Aussage zu machen.Gruß Rolf

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Th. Dinter
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Beitrag von Th. Dinter » Mo 22. Mär 2010, 21:01

....zumindest was das kleine Kennzeichen angeht, hat er nicht Recht. Ob ein kleines Schild erteilt wird, entscheidet die Zulassungsstelle.Der TÜVler hat festzustellen, daß der vorgesehene Platz für das Kennzeichen 000x00 ist. Das kommt ins Gutachten. Dann kann die Zulassungsstelle eine Ausnahmegenehmigung erteilen.Wenn sie das nicht tut, mußt Du einen Umbau machen, der dann der normalen StVZO entspricht.Aber ich beobachte immer wieder, daß auch an neuen SUVs die Moppedschilder dran sind. Wenn Du sowas in Deinem Landkreis findest, können sie es Dir kaum verweigern.....grußthomasedit: die kombinierten Brems-/Blinkleuchten sind auf jeden Fall zulässig. Ich kenne nur das Datum nicht, bis wann....thedit: habe gerade nochmal nachgeschaut: Blinker und Bremslicht als eine Baueinheit bis 1970.....Beitrag geändert:22.03.10 20:00:20Beitrag geändert:22.03.10 20:05:39
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

Buick Robert
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Beitrag von Buick Robert » Mo 22. Mär 2010, 21:10

Hallo zusammen,danke für die Antworten bisher - sie machen mir Mut mit dem Schild. Das mit dem Brems/Blinklicht, denke ich, ist das kleinere Übel und löst sich vermutlich auch auf (habe jetzt schon öfters die Angabe: zulässig falls vor 1970 gebaut, gehört/gelesen)@th: bist du dir sicher? der TÜVler hat mir den Eindruck zu vermitteln versucht, er darf das gar nicht mehr einfach so eintragen. Soll hier (BW) sogar bis zum Regierungspräsidium hochgehen.Danke Robert

wagalaweia
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Beitrag von wagalaweia » Mo 22. Mär 2010, 21:28

Zitat:Original erstellt von Buick Robert am/um 22.03.10 20:10:18Hallo zusammen,@th: bist du dir sicher? der TÜVler hat mir den Eindruck zu vermitteln versucht, er darf das gar nicht mehr einfach so eintragen. Soll hier (BW) sogar bis zum Regierungspräsidium hochgehen.Danke Robert"daß der vorgesehene Platz für das Kennzeichen 000x00 ist. "Das dürfte wirklich nicht machbar sein.Für Ausnahmen,die das Straßenverkehrsamt nicht genehmigen darf ist tatsächlich der RP/Bezirksregierung zuständig.Dies trifft bei Beleuchtung und Kennzeichengröße aber nicht zu.HINTEN ist ein kleineres Kennzeichen immer noch möglich.Ansonsten sei mal dran erinnert,daß 1963 auch deutsche Fahrzeuge mit ABE dieses BLink/Bremslicht hatten.Gruß Wala

StevieP2
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Beitrag von StevieP2 » Mo 22. Mär 2010, 23:12

Hinten sollte bei Deinem Riviera wirklich durchaus ein kleines Kennzeichen möglich sein. Wenn Du da ein zu breites Kennzeichen montierst, werden die Rückfahrlichter verdeckt. Hier ist ja selbst ein Kuchenblech (Käfer-Typ) wohl nur sehr schwer möglich:Bei mir wollten die damals aber bei der Zulassungsstelle freche ~200 Euro Gebühren haben...Vorne ists heute wohl nicht mehr möglich. Ich denke auch, da wirst Du keine Argumente finden, die ein kleines Kennzeichen rechtfertigen:Hier kann halt das Kennzeichen auch mit Abstandhaltern über die beiden seitlichen Begrenzungen hinaus montiert werden...SteffenBeitrag geändert:22.03.10 22:10:25

Buick Robert
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Beitrag von Buick Robert » Mo 22. Mär 2010, 23:26

Hallo zusammen,danke soweit für die Antworten. Ich nehme mal Folgendes mit:a) die Zahl 'vor 1970' gilt immer noch für rote Brems/Blinklichterb) der TÜV sagt 'erstmal nur' wie die Kennzeichengrösse sein kann, den Rest darf ich dann mit der Verwaltungsbehörde auskaspern Danke soweitRobertPS: hier noch ein paar Bildchen meiner neuen Errungenschaft

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ventilo
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Beitrag von ventilo » Di 23. Mär 2010, 09:48

Nach meiner Erfahrung ist das Alles stark orts- und Vitamin B abhängig.Rote Blinker gehen aber m.W. überall nur legal bis Bj.'70, auch wenn einige Prüfer noch entsprechende Eintragungen vornehmen.Ich empfehle mit Clubs Kontakt aufzunehmen, die gute Beziehungen zu den örtlichen Entscheidungsträgern haben (um es mal vorsichtig auszudrücken).ventilomit wenig Umbauten unterwegs...

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Beitrag von wagalaweia » Di 23. Mär 2010, 10:44

§ 53 Abs. 2 (Farbe des Bremslichts)An Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind, sind1. Bremsleuchten für gelbes Licht und2. Bremsleuchten, die mit Blinkleuchten in einem Gerät vereinigt sind, und bei denen bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten einer Blinkleuchte nur eine der beiden Bremsleuchten brennt oder bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten des Warnblinklichts das Warnblinklicht die Funktion des Bremslichts übernimmt,...zulässig§ 54 Abs. 3 (Blinkleuchten für rotes Licht)Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 897)(für hinten) zulässig waren.(Quelle § 72 StVZO-sollte man beim TÜV/Dekra wissen)Importfahrzeuge,die seit ca 2000 hier zugelassen werden und nach 1.1.70 gebaut/zugelassen worden sind müssen auf gelbe Blinker umgebaut werden.Es gibt keine Ausnahmegenehmigung mehr.Es soll Sachverständige geben,die trotzdem Zusatzleuchten verlangen : Da beim Abschleppen ja die Warnblinkanlage eingeschaltet werden muss wird die beim Bremsen hinten ja unwirksam....Das ist m.E. aber ziemlich um die Ecke gedacht.Grüße WalaBeitrag geändert:23.03.10 09:42:10

RA-Wilke

Paar Fragen zu notwendigen Umbauten für H-Kennzeichen

Beitrag von RA-Wilke » Di 23. Mär 2010, 10:52

Was kleine Kennzeichen angeht, haben manche Zulassungsstellen schon eine arge Verhinderungsmentalität. Zwei Argumente, die immer ziehen, sind technische Notwendigkeiten oder Verkehrssicherheit/Verletzungsgefahr. Vielleicht lässt sich deine Zulassungsstelle ja überzeugen, wenn du darauf hinweist, wie schnell sich andere Verkehrsteilnehmer an den überstehenden DIN-Kennzeichen verletzten können.

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