Vollabnahme nicht mehr in Werkstatt

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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1300VC
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Vollabnahme nicht mehr in Werkstatt

Beitrag von 1300VC » Mo 22. Feb 2010, 15:29

... was hat ein Kurzzeitkennzeichen mit einer regulären Zulassung zu tun ?Man braucht kein Kennzeichen, um eine TÜV-Abnahme zu bekommen, da es sonst (wie oben geschildert) nicht möglich wäre...!

Renault52
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Beitrag von Renault52 » Mo 22. Feb 2010, 16:33

Hallo Chris,vielleicht reden wir hier aneinander vorbei.Ich möchte demnächst ein bislang noch nicht in Deutschland zugelassenes Fahrzeug hier zulassen. Damit ich es zugelassen bekomme, brauche ich eine gültige TÜV-Abnahme. Um die zu bekommen, muss ich erstmal mit dem noch nicht zugelassenen Auto zur Prüfstelle. Da könnte ich das Auto natürlich mit dem Trailer hinbringen. Allerdings hatte ich bislang die Info - vielleicht unterliege ich da ja einem Irrtum - daß ich auf dem Gelände der Prüfstelle nicht mit einem unversicherten Fahrzeug fahren dürfte, weil es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt. In diesem Fall bliebe dann nur die Alternative Kurzzeitkennzeichen, wenn wir die 06er oder 07er Nummern mal ausblenden.Falls ich mich hier irren sollte, würde mich das freuen. Denn dann könnte ich mir die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen und die Versicherung sparen.Trailermiete wäre billiger. Schöne GrüsseDietrich

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Mo 22. Feb 2010, 17:44

Hallo, hier besteht eine Service-Lücke: die Prüfstellen sollten (gegen Pfand) 06er - Schilder für die Fahrt zu ihnen zur Verfügung stellen. Oder der Staat regelt das so wie bei Fahrten zur Zulassunsgstelle. Gruß. Rolf

GP700
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Beitrag von GP700 » Mo 22. Feb 2010, 18:09

Zitat:Original erstellt von Renault52 am/um 21.02.10 22:22:25Zitat:Original erstellt von GP700 am/um 21.02.10 08:37:44Hallo Heiko,Ich habe sie auf dem Anhänger dorthin gebracht und nach der Abnahme dann nebenan im SVA gleich zugelassen und bin auf eigener Achse nach Hause gefahren.Hallo René,hast Du Deine Autos also ohne jegliche Zulassung / Kurzzeitkennzeichen / 06er oder 07er Nummer bei der Prüfstelle vorgeführt ?Ich hatte bislang die Information, daß es sich beim Gelände der Prüfstelle um öffentlichen Verkehrsraum handelt und das Fahrzeug daher versichert sein muss. Ansonsten sollte die Abnahme verweigert werden.Stimmt das so nicht mehr, oder sieht man das in Düren nicht so eng ?Schöne GrüsseDietrichDanach hat niemand gefragt. Den Wagen vom Anhänger vor die Halle zu rollen war sicher eine Straftat. Der PI hat den Wagen dann sogar in Betrieb genommen und in die Halle gefahren, der Verbrecher. Falls das Prüfstellengelände wirklich öffentlicher Verkehrsraum ist, tut es mir auch unendlich leid, gegen deutsche Gesetze verstoßen zu haben, ehrlich!Beitrag geändert:22.02.10 17:08:03

mk1506
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Beitrag von mk1506 » Mo 22. Feb 2010, 19:02

HalloIch glaube es geht nicht um Gesetze brechen,( das machen wir doch alle ab und an ...oder )sondern wer zahlt den Schaden,wenn du oder der Prüfer einen solchen,mit deinem nicht versicherten Fahrzeug verursacht ? Gruß MichaelBeitrag geändert:22.02.10 18:00:40

Renault52
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Beitrag von Renault52 » Mo 22. Feb 2010, 19:12

Hey, wenn das bei euch in der Eifel so locker abgeht, dann ist das ja schön. Gönn ich dir auch. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob das nun generell so geregelt ist oder nicht. Denn bislang wurde mir das hier im Ruhrgebiet immer anders vermittelt. Wenn ich Zeit und Geld für das Kurzzeitkennzeichen sparen könnte, fände ich das ja gut. Einfach ausprobieren ist aber eher keine Lösung, wenn dann der Herr Prüfingenieur wg. fehlendem Versicherungsschutz die Abnahme ablehnt und wieder ein halber Tag Rennerei zum Amt draufgeht. OK ?Schöne GrüsseDietrichBeitrag geändert:22.02.10 18:49:16

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Th. Dinter
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Beitrag von Th. Dinter » Mo 22. Feb 2010, 19:35

....ich weiß nicht, ob das momentan noch so ist: vor einiger Zeit konnte die Zulassungsstelle mit der Versicherungsdoppelkarte ein Kennzeichen zuteilen. Damit konnte man auf dem kürzesten Weg zur nächsten TÜV-Station fahren und dort die Abnahme machen lassen. Kürzester Weg zurück bzw. zur Zulassungsstelle. Wenn es das noch gibt, wird es wahrscheinlich auch von den innerbetrieblichen Anordnungen des einzelnen Stellenleiters abhängen.....grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

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Beitrag von Rentner » Mo 22. Feb 2010, 21:16

Hallo !Also ich bin vor ca.3 Monaten mit Fahrzeug ohne Schilder ,aber mit Versicherungsdoppelkarte zum TÜV gefahren , und dann zur Zulassungsstelle . Stand so ,als erlaubt ,auf der Doppelkarte . Oder müßte ich jetzt zur Strafe erschossen werden ?Gruß: Rentner

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Beitrag von wagalaweia » Mo 22. Feb 2010, 21:24

Hast Du aber Glück gehabt:Zu der Doppelkarte gehören die alten,ungestempelten Schilder....oder neue ungestempelte...ohne gehts nicht...Wär sonst auch ein schöner Freibrief...Grüße WalaBeitrag geändert:22.02.10 20:22:25

Frankie
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Beitrag von Frankie » Di 23. Feb 2010, 00:54

Zitat:Original erstellt von Th. Dinter am/um 22.02.10 18:35:56vor einiger Zeit konnte die Zulassungsstelle mit der Versicherungsdoppelkarte ein Kennzeichen zuteilen. Damit konnte man auf dem kürzesten Weg zur nächsten TÜV-Station fahren und dort die Abnahme machen lassen.Das war im § 23 der STVZO-"alt" verankert.Dieser § ist aber einer der §§, die mit Inkrafttreten der FZV zum 1.3.07 gestrichen wurden.In der FZV kann ich derartige Inhalte nicht finden, daher gehe ich davon aus dass man Fahrten zur HU usw. mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug legal nur noch mit Kurzzeit- oder rotem Händlerkennzeichen durchführen kann.Gruß, FrankBeitrag geändert:22.02.10 23:52:17

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