Bereifung Anhänger

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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cafe.in
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Bereifung Anhänger

Beitrag von cafe.in » Mi 3. Feb 2010, 20:11

Hallo,mich würde mal interessieren, ob bei der ggw. Witterung (Schnee und Glatteisbildung) ein ungebremster und leerer Anhänger (ca. 500kg) mit Sommerreifen benutzt werden darf, wenn das Zugfahrzeug der oblig. Winterreifenpflicht entspricht.Wie sähe die versicherungsrechtliche Regelung im Falle eines Unfalls aus, wenn das Gespann bei unterschiedlichen Gesellschaften versichert sind und der Schaden vom Hänger ausginge.mfgcafe

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Th. Dinter
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Bereifung Anhänger

Beitrag von Th. Dinter » Mi 3. Feb 2010, 20:20

...bei meinen bescheidenen Rechtskenntnissen: bei Unfällen bei denen der Anh. hinter dem Pkw hängt, ist die Pkw-Haftpflicht gefordert.Die Anh.-Haftpflicht kommt nur dann zum Zuge, wenn der Anh. separat einen Unfall verursacht.Ich weiß nicht, ob die Bereifung in dem Zusammenhang relevant ist.Derzeit bin auch ich viel mit Anh unterwegs. Sowohl Ein- als auch Doppelachser sind eigentlich recht unbeeindruckt vom Straßenzustand. Sie laufen hinter dem Zugfahrzeug her.Ich könnte mir höchstens vorstellen, daß er bei abruptem Richtungswechsel eines Allrad-Zugfahrzeugs der Anhänger hinten rumkommt....Jedenfalls läuft ein technisch guter Anh beim Bremsen sauber auf und bleibt hinter dem Auto.Das dürfte auch bei Deinem leichten Teil so sein.grußthomasBeitrag geändert:03.02.10 19:19:42
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

wagalaweia
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Bereifung Anhänger

Beitrag von wagalaweia » Mi 3. Feb 2010, 21:05

Winterreifen auf Anhängern?Ich glaubs nicht...„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“Gruße Wala

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Do 4. Feb 2010, 13:30

Hallo, "ebent": dem Anhänger fehlt die KRAFT! Gruß. Rolf

cafe.in
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Beitrag von cafe.in » Do 11. Feb 2010, 19:37

Die letzte Aussage erschließt sich mir zwar nicht, trotzdem allen Danke für Eure Ausführungen.mfg

torsten130
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Beitrag von torsten130 » Do 11. Feb 2010, 21:14

wieso nicht? die regelung heißt: bei KRAFTfahrzeugen... da ein anhänger eben gerade kein KRAFTfahrzeug ist, gilt logischerweise die regelung nicht für ihn...

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