Klebekennzeichen JAGUAR E - Type

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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xjs-lover
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Klebekennzeichen JAGUAR E - Type

Beitrag von xjs-lover » Mi 13. Jan 2010, 13:20

Hallo liebe Forenmitglieder ......brauche jetzt mal Eure Hilfe.....eigene Versuche bei der Strassenverkehrsbehörde in NRW einPVC Schild für die " herrlichste Schnauze der Welt " zu erhalten schlugen fehl...,bzw. wurden die Diskussionen eher im Keim erstickt ,jegliche Gegenargumentation prallten ab ....ist nicht mehr zulässig ...... (Deutsche Gesetz ..)Da ich jetzt mein Fahrzeug ummelden muß ,möchte ich die Angelegenheit , vielleicht mit Eurer Hilfe ,nocheinmal "aufrollen" .Wer kann mir eine Info zu diesem leidigen Thema geben.umso mehr wundert es , daß doch einige E Typen mitPVC Schild "ausgerüstet" sind .... (Gibt es hier eine 2 Klassengesellschaft , oder ist sich die Rechtsprechung doch nicht so richtig einig ......)Euch allen wünsche ich einen gute Start in die Oldtimer Saison 2010.mfgxjs-lover

RA-Wilke

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Beitrag von RA-Wilke » Mi 13. Jan 2010, 13:42

Hallo,mit dem Thema hat sich Ende 2002 der DEUVET schonmal beschäftigt, vielleicht hilft dir der Link weiter:http://www.oldtimer-info.de/....de/s.afp?Jaguar_2002

1300VC
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Beitrag von 1300VC » Mi 13. Jan 2010, 13:47

Beim DEUVET (deuvet.de) in der Suchfunktion "Klebekennzeichen" eingeben; es kommen 3 aktuellere Hinweise. In irgendeinem Bundesland gab es doch vor max. 2 Jahren offiziell eine Ausnahmegenehmigung zu diesem Thema, oder nicht ?Ansonsten hilft auch hier auf OI die Suchfunktion weiter.Chris.P.S. "Funden have": http://www.oldtimer-info.de/...klebekennzeichen_2008Tja, wenn es z.B. die Kreisbehörde Mettmann ist, würd´ mich nix wundern....Beitrag geändert:13.01.10 12:58:53

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Tripower
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Beitrag von Tripower » Mi 13. Jan 2010, 14:07

Ich denke mal, es wird an den erforderlichen Herstellersignets fehlen, die jedes Kennzeichen gem. der FZV bedarf:§ 10 FZE Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen(1) Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer Beschriftung auf weißem schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild aufzubringen. § 9 Abs. 2, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 bleiben unberührt.(2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen (...)Diese Registriernummer gibt Auskunft über den Hersteller des Kennzeichen-Rohlings sowie den Aussteller des fertigen Kennzeichens und ist üblicherweise eingeprägt.GrußTripower
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citroeni
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Beitrag von citroeni » Mi 13. Jan 2010, 14:37

Wenn ich mich recht erinnere gibts es in Köln für E-Types eine Ausnahmegenehmigung. Allerdings auch nur für die...

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Beitrag von Altopelfreak » Do 14. Jan 2010, 13:22

Kenne auch mehrere solche Jaguar-Es mit vorderem Klebeschild.Habe mich auch gewundert, wie die eine Ausnahmegenemigung bekommen haben, bis ich bei einem dann bei etwas näherem Hinsehen bemerkte, dass der Plakettenstempel ziemlich plump gefälscht war. Ich würde in einem solchen Fall auf den ganzen Behördenkrieg verzichten und einfach das vordere Klebeschlid ohne Zulassungsstempel belassen. Das offizielle Schild lässt sich ja im Fussraum mitführen oder hinter die Scheibe legen. Wer nur selten mit dem Auto unterwegs ist bzw. nur nahegelegene Treffen besucht, hat gute Chancen unbehelligt zu bleiben.Und selbst wenn, kann dies allenfalls als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.Klaus

C203
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Beitrag von C203 » So 17. Jan 2010, 15:42

QAltopelfreak: Nachdem ich mir das über die Stoßstange nach unten stehende Blechschild dauernd beim Aufladen mit der Winde verbogen habe, habe ich meinen 402 vorne mit einem Klebeschild versehen. Das verbogene richtige Kennzeichenist natürlich dabei und liegt im Kofferraum. Läuft so seit zwei Jahren, ich bin seither mit dem Wagen in D, F, CH, A, Lichtenstein, SF und S auf Achse incl. Überquerung der EU-Aussengrenzen unterwegs gewesen. Nie gab es ein Problem - auch bei der TÜV-Abnahme letztes Jahr im September nicht. Mehrfach fuhren Polizeiwagen vor mir und haben freundlich gewunken...Gruß Michael

Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » So 17. Jan 2010, 16:46

Siehst Du, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » So 17. Jan 2010, 22:09

Hallo, auch die (meisten) Polizisten haben längst erkannt, für welchen Unsinn sie den Kopf hinhalten sollen. Beste Grüße an pragmatische Polizeibeamte. Rolf

wagalaweia
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Beitrag von wagalaweia » So 17. Jan 2010, 22:11

Das hat wohl mehr mit Ahnungslosigkeit und Gleichgültigkeit bzw Resignation zu tun.Grüße Wala

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