Frage zur Schuldrechtsmodernisierung

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Frank the Judge
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Frage zur Schuldrechtsmodernisierung

Beitrag von Frank the Judge » Di 24. Nov 2009, 15:58

Im Anfangstext steht, dass die Frist der Verjährung von 30 auf 3 Jahre gefallen ist. Wenn das so ist, muß ich mich sputen, dass meine Titel nicht verfallen.Hat da jemand konkrete Infos bzw. Internetverlinkungen?

Old Cadillac
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Frage zur Schuldrechtsmodernisierung

Beitrag von Old Cadillac » Di 24. Nov 2009, 16:13

Hallo Frank,der Titel verfällt nicht nach 3 Jahren. Das bleibt bei 30 Jahren. Es handelt sich vielmehr um die Zinsen die seit dem anfallen auf die Forderung. Es sei denn, diese sind auch im Titel vermerkt ( so verstehe ich das zumindest aus dem von mir geschriebenen Link ).Na ja, und natürlich für andere Forderungen. Da gilt so eine 3 Jahres Frist auch. Aber gibt auch zahlreiche Ausnahmen und Extrafälle. GrüßeTom

oldierolli
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Frage zur Schuldrechtsmodernisierung

Beitrag von oldierolli » Do 26. Nov 2009, 01:25

Danke Tripower, solche eine gut gegliederte Darstellung, die ja keine "Rechtsberatung im Einzelfall" ist, wäre auch zu anderen Forumsthemen beispielgebend. Gib doch mal Ulrich/uvm121 Unterstützung. Gruß. Rolf

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