Blaulicht auf historischen Fahrzeugen-brauche dringend Hilfe

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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mocambique-amazone
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Blaulicht auf historischen Fahrzeugen-brauche dringend Hilfe

Beitrag von mocambique-amazone » Mi 15. Okt 2008, 18:51

und???????????????????berichte mal Chris, so long, Kay

Chris051162
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Blaulicht auf historischen Fahrzeugen-brauche dringend Hilfe

Beitrag von Chris051162 » Mi 15. Okt 2008, 19:55

Moin Freunde,also mein Bericht lautet wie folgt: Die erste Bemerkung kam von der netten Dame vom Straßenverkehrsamt und zwar wie folgt: Warum haben Sie denn das schöne VP (Volkspolizei) Fahrzeug umgespritzt? Antwort von mir: Das war ich nicht, dass war der Herr Polizeipräsident von Berlin. In der weiteren Folge, wurde aus meiner Zulassungsbescheinigung der Begriff "Einsatzfahrzeug" getilgt, mit der Bemerkung "das war ein Fehler vom Amt" und daher für mich kostenlos. Nun ging es um die Abnahme der Blaulichtbrücke. Der DEKRA Onkel ging dreimal um das Fahrzeug rum. Kratzte an meinen frisch lackierten Lampen rum und damit ein wenig Farbe runter. Aber soweit war alles in Butter. Im übigen hätte ich mir die Mühe sparen können, laut diesem Menschen hätte eine lichtundurchlässige Abdeckung gereicht. Die beiden Lautsprecher für die Presston fanden auch keine Beanstandung. Aber die kleine Motorsirene. Die muß abgeklemmt werden. Fazit: Morgen bekomme ich für meinen "Dicken" eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO. Werde morgen weiter berichten, wat in dem Teil drinne steht.gruß an Alle (inkl. A15 aufwärts)

Chris051162
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Blaulicht auf historischen Fahrzeugen-brauche dringend Hilfe

Beitrag von Chris051162 » Sa 31. Jan 2009, 02:05

Moin Moin alle Zusammen,also zu dem Thema (Signalanlagen auf Privatfahrzeuge), gibt es für das Land Brandenburg erfreuliche Mitteilungen.Drei historische Fahrzeuge haben folgende Ausnahmegenehmigung erhalten:Abweichend von den Vorschriften der StVZO: §19 Abs. 2a ( Betriebserlaubnis bleibt bestehen, obwohl der Träger des Fahrzeugs weder Bundespolizei noch Polizei ist). Im weiteren: § 49a Abs. 1, § 52 Abs. 3, § 55 Abs,3 StVZO. Bedingungen: Nachweis dass die Haftpflichtversicherung trotz Ausnahmegenehmigung weiter besteht, Freistellung von Schadensersatzansprüchen gegen das Bundesland XYZ, Blaulicht im öffentlichen Straßenverkehr blickdicht abdecken, Einsatzhorn außer Betrieb nehmen, na und wie kann es anders sein: GEBÜHREN bezahlen. So das Land Brandenburg, hat jetzt drei stolze Besitzer von historischen Fahrzeugen ( 2x ex. VP, 1x ex. Lapo), welche offiziell mit den Fahrzeugen fahren dürfen, ohne befürchten zu müssen, dass die Betriebserlaubnis erlischt.Gruß und Ahoi Christianwww.oldtimer-info.de

ford64
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Blaulicht auf historischen Fahrzeugen-brauche dringend Hilfe

Beitrag von ford64 » Sa 31. Jan 2009, 02:24

Interessant,ich erinnere mich an einen Polize-Käfer in Polizei-Farben (Grün-weiß), mit Hakenzeichen, "Polizei"-Aufschrift und vollwertiger Sondersignalanlage.Das Fahrzeug durfte vor ein paar Jahren bei der jährlichen Rallye des HMSC in der Landeshauptstadt Wiesbaden vor den Augen des grinsenden Oberbürgermeisters sogar das damals zeittypische "Tatüüüüühhh-tatü-tatü-tatüüüühh!" spielen.Abgedeckt war die blaue Leuchte während der Veranstaltung nie.Es gibt ein paar US-Polizeifahrzeuge-Clubs; die gängige Auslegung der Gesetze ist tatsächlich, dass die Abdeckung der Signaleinheit ausreichend sei, und keine Demonntage gefordert wird. Aber das sind auch Autos, die in Europa eher unüblich sind, und meistens über dreißig Jahre alt sind.

Chris051162
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Beitrag von Chris051162 » Sa 31. Jan 2009, 08:03

@ford64Hallo..............also im nicht öffentlichen Straßenverkehrsraum (z.B. bei Veranstaltungen), brauchen die blauen Blinklichter nicht abgedeckt und das Einsatzhorn nicht ausgeschaltet sein. Beim Blaulichttreffen 2008 in Strausberg, wurde sogar mit behördlicher Genehmigung ein Korso von Blaulichtfahrzeugen veranstaltet, welcher im öffentlichen Straßenverkehrsraum statt fand. Durch fast alle teilnehmenden Polizeifahrzeuge ( also auch mein Lada) wurden die "Fackeln" und die "Tatüs" voll in Anspruch genommen.Zumindest wird die Ausnahmegenehmigung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehändelt. Ein Freund von mir ( Wartburg 1.3 - Deutsche Volkspolizei) bekommt im Land Sachsen nicht eine Ausnahmegenehmigung. In Sachsen-Anhalt, hat er sofort eine erhalten. Abschließend bleibt mir die Freude, dass ich (und meine Freunde) es geschafft haben die Ausnahme zu erhalten. Dabei hatte ich die größte Hürde zu nehmen, da mein Fahrzeug den Anschein eines amtlichen Fahrzeuges erweckt. Bei den ehemaligen VP-Fahrzeugen ist zumindest die Farbgebung und Symbolik so geklärt, als dass diese einem nicht mehr exestierenden Staat zu gerechnet werden (s.h. polizeilada.de). Gruß ChristianMitglied in der IG "Historische Einsatzfahrzeuge der Polizei"PS: Bevor ich es vergesse. Im April 2009 findet das 3. Ostfahrzeugtreffen und 1. Treffen Historischer Einsatzfahrzeuge in Finowfurt statt. Bei Informationsbedarf, bitte eine PM an mich.

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Blaulicht auf historischen Fahrzeugen-brauche dringend Hilfe

Beitrag von Altopelfreak » Mo 2. Feb 2009, 13:23

Stichwort Polizei-Käfer:Habe mal solch ein rekonstruiertes Polizei-Auto gesehen,das ein Behörden-H-Kennzeichen trug!Wer hat eine Idee, was das für einen Sinn haben soll?Klaus

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Th. Dinter
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Blaulicht auf historischen Fahrzeugen-brauche dringend Hilfe

Beitrag von Th. Dinter » Mo 2. Feb 2009, 22:07

....hier in Bremen ist z.B. der letzte Polizeikäfer im Dienst geblieben. Nix rekonstruiert.Die Polizei macht damit Verkehrerziehung bei Kindern und Jugendlichen, einfach als Imagepflege.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

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