Steuerbefreiung
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
Wer kann mir sagen, ob es in NRW-Straßenverkehrsämter gibt,die Oltimer-Traktoren von der KFZ-Steuer befreien.(Brauchtumserhalt). Welche Bedingungen sind zu erfüllen?
Steuerbefreiung
Brauchtumserhalt ist wohl kein Grund. Habe ich jedenfalls noch nie gehört. Was ich kenne: Du mußt mindestens 1 Ha von Dir beackerte Landwirtschaftliche Nutzfläche nachweisen. Die Nutzfläche kann auch gepachtet sein. Die Pachthöhe ist wohl egal. So kenne ich das bei 2 Oldtimertraktoren aus "EU" = Euskirchen, bzw. "BM" = Bergheim = "Bauernmetropole"Nach dem Alter Deines Traktor fragt da niemand. In einigen Gegenden Deutschlands, z.B. Eifel oder Oberfranken fahren die Bauern noch täglich mit Klamotten aufs Feld, die in der reichen Börde oder im Vorgebirge als uralte Museumsstücke betrachtet werden
-
Altopelfreak
- Beiträge:1404
- Registriert:Mi 14. Nov 2001, 01:00
Steuerbefreiung
Das verstehe ich nicht!Alle Traktoren gelten doch als "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" und sind dadurch automatisch von der Steuer befreit, wie am grünen Kennzeichen erkennbar.Klaus
Steuerbefreiung
hier in Schleswig Holstein sind mindestens 2,5 Ha Fläche notwendig, zusätzlich der Nachweis da man in die Landwirschaftskasse einzahlt. (bei mir 13,68 €)
Steuerbefreiung
http://www.vfd-rheinland-pfa...d-pfalz.de/200.0.html
- Th. Dinter
- Beiträge:4737
- Registriert:Fr 4. Aug 2000, 00:00
- Wohnort:Raum Bremen
Steuerbefreiung
....nein Klaus, es sind "Landwirtschaftliche Zugmaschinen", haben deswegen Grüne Kennzeichen und sind von der Steuer befreit.Man kann einen Trecker als Zugmaschine zulassen, dann wird nach Gewicht besteuert. Allerdings, dann einfach einen Anhänger dran, dasselbe Kennzeichen etc.: ist nicht!!Alles was hinter der Zugmaschine ist, muß ebenfalls zugelassen, getüvt, versteuert, versichert usw. sein!!Steuerbefreiung ist da nicht vorgesehen.Hier in Nds. reicht es auch nicht, einen Hektar Land zu haben, Du mußt eine Landwirtschaft angemeldet haben!!Wenn´s ganz quer läuft, mußt Du dafür eine Ausbildung nachweisen....Also: kleiner Garten, alter Schuppen, alter Trecker und 3 Hühner = Landwirtschaft: is nich!!grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
Steuerbefreiung
In Bayern ist's 'einfach' geregelthttp://www.steuer.bayern.de/...e/23_kfz/Antrag ... uF.pdfWenn man noch ein wenig im WWW rumschaut, ist das 'unerlaubte' Fahren mit einem steuerbefreiten Bulldogein größeres Vergehen/Verbrechen (bis kein Jurist), als mit der roten 07 zum Bäcker zu fahrenGottfriedBeitrag geändert:17.07.08 18:21:43Beitrag geändert:17.07.08 18:22:09Beitrag geändert:17.07.08 18:23:09
Steuerbefreiung
Zitat:Original erstellt von 850spider am/um 17.07.08 18:21:17In Bayern ist's 'einfach' geregeltwww.steuer.bayern.de/Vordrucke/23_kfz/Antrag-nach-§3-Nr-7-KraftSt-LuF.pdfWenn man noch ein wenig im WWW rumschaut, ist das 'unerlaubte' Fahren mit einem steuerbefreiten Bulldogein größeres Vergehen/Verbrechen (bis kein Jurist), als mit der roten 07 zum Bäcker zu fahrenGottfriedBeitrag geändert:17.07.08 18:21:43Beitrag geändert:17.07.08 18:22:09Beitrag geändert:17.07.08 18:23:09irgendwie war der links zu lang
Steuerbefreiung
Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 17.07.08 13:51:20Das verstehe ich nicht!Alle Traktoren gelten doch als "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" und sind dadurch automatisch von der Steuer befreit, wie am grünen Kennzeichen erkennbar.KlausBitte nix durcheinanderschmeißen!Zugmaschine ist natürlich keine selbstfahrende Arbeitsmaschine-die darf nämlich normalerweise nichts ziehen.(Es gibt genau definierte Ausnahmen).Gruß U.
