Privat vs. gewerblich - Gewährleistungsrecht beim Autoverkauf

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ford64
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Privat vs. gewerblich - Gewährleistungsrecht beim Autoverkauf

Beitrag von ford64 » Mo 2. Jun 2008, 19:00

Gestern Abend wollte mir ein Bekannter ernsthaft erzählen, daß es für einen Gewerbetreibenden prinzipiell unmöglich sei, seinen gebrauchten Privatwagen unter Ausschluß der Sachmängelgewährleistung an Privat zu verkaufen.Zitat: "egal ob Bäcker oder Tischler, wer selbstständiger Unternehmer" sei, der müsse "leider immer Sachmängelgewährleistung von mindestens einem Jahr" bieten, schließt er sie aus werden sogar zwangsweise drei daraus. Dann kam als krönendes Beispiel noch die Erwähnung des Schwagers, der seinen TR4 verkauft hat und dann nachträglich vom Gericht in die Sachmängelhaftung genommen worden sei, da bei ihm als selbstständiger Grafiker ja ein solcher Verkauf immer "als gewerblich zu betrachten sei."Ich halte das für ausgemachtes Stammtischgeschwätz, kann es jetzt aber leider nicht stichhaltig widerlegen. Wer kann mich aufklären?Achtung: Die wirklich interessanten Feinheiten - beispielsweise ob das Fahrzeug Teil des Firmenvermögens war, oder auf die Firma zugelassen, oder vom Verkäufer wirklich privat oder in seiner Funktion als Gewerbetreibender veräußert wurde, sind natürlich wie immer nicht genannt worden.

1300VC
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Privat vs. gewerblich - Gewährleistungsrecht beim Autoverkauf

Beitrag von 1300VC » Mo 2. Jun 2008, 19:43

1. Wenn ein Bäcker ein (gewerblich genutztes) Auto verkauft, wird dieses (mittlerweile) im Streitfall etwas anders bewertet, als wenn ein Sachkundiger, sprich: z.B. aus der Autobranche , dies tut.2. Richtig ist, daß auch ein Bäcker die Sachmängelhaftung nicht komplett ausschliessen darf; tut er es dennoch, ist dies nicht zulässig und wird mit voller Sachmängelhaftung "geahndet" (hier: 2 Jahre). Er hätte nämlich vorher die SMH von zwei auf ein Jahr verkürzen können, sofern es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug gehandelt hätte.3. Die erwähnten 3 Jahre sind in der Tat vollkommener Blödsinn.Chris.

Frankie
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Beitrag von Frankie » Mo 2. Jun 2008, 23:53

Zitat:Original erstellt von ford64 am/um 02.06.08 19:00:27Gestern Abend wollte mir ein Bekannter ernsthaft erzählen, daß es für einen Gewerbetreibenden prinzipiell unmöglich sei, seinen gebrauchten Privatwagen unter Ausschluß der Sachmängelgewährleistung an Privat zu verkaufen.Das ist Blödsinn! Selbstverständlich hat ein Gewerbetreibender neben dem Betreiben seines Gewerbes auch ein Privatleben.Ich finde jetzt auf Anhieb keine Gesetzestexte zu dieser Sache, aber dein Bekannter soll sich mal durch diese Threads durchwurschteln, wo diese Thematik teilweise nur am Rande aber dennoch seriös diskutiert wird:http://www.juraforum.de/foru...-29123/p ... -2617.html

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oldsbastel
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Privat vs. gewerblich - Gewährleistungsrecht beim Autoverkauf

Beitrag von oldsbastel » Di 3. Jun 2008, 09:35

@Ford64:Bei gewerblichen Verkaüfen stimmt das - zumindest ging der Streit damals darum und auch Gerrit (Tripower) habe ich so verstanden, als er mir das erklärt hat (er möge mich korrigieren, wenn ich das falsch wiedergebe ). Privat kann der Wagen wohl auch ohne Gewährleistung verkauft werden.Verkauf Gewerbe gegen Privat: 2 Jahre mit der vertraglichen Möglichkeit, die Gewährleistung für Gebrauchtfahrzeuge auf 1 Jahr zu reduzieren. Das gilt für den Bäcker genauso, wie für den Autohändler. Das gleiche Problem habe ich hier mit meinem Firmenwagen auch, wie auch so viele andere "autofremde" Unternehmen. Der Wagen muss vor dem Verkauf aus dem Firmenvermögen genommen werden und sich - ich glaube einige Wochen oder Monate - im Privatvermögen des Unternehmers befinden. Dann ist wohl der Verkauf von Privat ohne Gewährleistung möglich. Das geht aber nicht, wenn der Wagen bis zum Ende gewerblich genutzt wird. Bliebe also nur die vorzeitige Entnahme mit anschließendem Einzelfahrtennachweis. Ein ziemlicher Schwachsinn.Wenn ein Privatfahrzeug zu mehr als 50% gewerblich genutzt wird, dann wird es automatisch in das Firmenvermögen überführt (und umgekehrt). Das Gleiche gilt bei Jahresfahrleistungen, die ca. 40.000 km übersteigen. Darauf besteht dann das Finanzamt, weil es sonst zuviel Geld drauflegt. Es bleibt also die Frage, ob du ein ständig genutztes Firmenfahrzeug, das nahtlos gegen ein Neues getauscht werden soll, im Sinne der Gewährleistung überhaupt in das Privatvermögen überführen kannst. Das ist was für die Juristen. Über die Schiene bist du dann aber möglicherweise wieder in der Gewährleistung beim Verkauf.Das ist auch der Grund, warum Firmen heute praktisch keine Fahrzeuge mehr an ihre Mitarbeiter abgeben. Du kannst Firmenfahrzeuge praktisch nur noch an Firmen verkaufen oder in Zahlung geben. Wenn du den Wagen aus dem Firmenvermögen nimmst, musst du obendrein noch aufpassen, dass das Finanzamt nicht wegen verdeckter Gewinnausschüttung ankommt.Ich meine, gegen die Regelung hätte in der Vergangeheit sogar ein Anwalt geklagt, den das Ganze auch betroffen hat und der dabei hinten runtergefallen ist.Wie gesagt, frag mal Gerrit, Frank oder Privra. Zumindest habe ich Gerrit und meinen Steuerberater so verstanden.Beitrag geändert:03.06.08 09:47:09

Rene E
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Beitrag von Rene E » Di 3. Jun 2008, 09:51

Zitat:Original erstellt von oldsbastel am/um 03.06.08 09:35:13Das ist auch der Grund, warum Firmen heute praktisch keine Fahrzeuge mehr an ihre Mitarbeiter abgeben. Außer bei kleinen Betrieben. Die machen es erst recht, weil der Chef sich schon was einfallen läßt, wenn der Mitarbeiter sich beschwert daß der Audi nix taugt

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Privat vs. gewerblich - Gewährleistungsrecht beim Autoverkauf

Beitrag von Vette58 » Di 3. Jun 2008, 10:46

Beliebte Variante ist auch, den PKW erst an einen Bekannten (Privatperson) zu verkaufen (incl. 1 Jahr Gewährleistung) und dieser verkauft dann direkt unter Ausschluss der Sachmangelhaftung an den eigentlichen Käufer weiter.GrußUli... der grad einen PKW Kauf gesehen hat, bei dem der Händler versucht hat, die Sachmangelhaftung mit dem Hinweis "3 Monate Garantie auf Motor und Getriebe" zu beschränken. Hart auf Hart dürfte das wohl dazu führen, dass er zur gesetzlichen Sachmangelhaftung von 2 Jahren, zusätzlich eine uneingeschränkte 3 monatige Vollgarantie auf Motor und Getriebe gegeben hat Beitrag geändert:03.06.08 10:46:13

RA-Wilke
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Beitrag von RA-Wilke » Di 3. Jun 2008, 12:34

Wobei es bei dieser Variante aber auch vorkommt, daß Gerichte das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer sehr genau hinterfragen. Vor allem, wenn der Käufer regelmäßig Autos von Gewerbetreibenden kauft und sie dann sofort weiterreicht. Trotzdem war es ziemlich unsinnig allen Gewerbetreibenden die Möglichkeit zu versagen etwas ohne Ausschluß der Sachmängelhaftung zu verkaufen.

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Privat vs. gewerblich - Gewährleistungsrecht beim Autoverkauf

Beitrag von Ulrich » Di 3. Jun 2008, 12:38

Was spricht dagegen, explizit _Schrott_ zu verkaufen?Also Vertrag quasi "Verkauf, Fzg. Marke X Modell Y, Bj. Z, nicht fahrbereit, Schrottwert abc €?"

RA-Wilke
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Privat vs. gewerblich - Gewährleistungsrecht beim Autoverkauf

Beitrag von RA-Wilke » Di 3. Jun 2008, 13:06

Auf die Idee sind bereits kurz nach Gesetzesänderung ein paar Oberschlaue gekommen und haben die Autos als "Bastlerauto" oder "Schrott" verkauft. Entscheidung der Gerichte: Haftungsausschluß nur wenn aus der Fahrzeugbeschreibung eindeutig hervorgeht, daß es sich auch um Schrott handelt. Bei einem Auto von 2004 mit 20.000km Laufleistung wird also grundsätzlich lebensnah davon ausgegangen, daß es sich nicht um ein Bastlerauto handelt, es sei denn in der Fahrzeugbeschreibung werden starke Mängel wie Unfall- oder Motorschäden aufgeführt.

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Beitrag von 1300VC » Di 3. Jun 2008, 13:14

Nichts. Sofern der angegebene Schrottwert auch tatsächlich für das verkaufte Fahrzeug nachvollziehbar ist.Wenn Du also einen ´95 BMW 520i für 2.200,-- EUR als Schrott deklarierst, wirst Du ein Problem haben.Wenn Du allerdings 50.000,-- für einen seit 30 Jahren unter einem Baum stehenden Rest eines 300SL R198 verlangst und die Überreste als Schrott deklarierst, passt es schon.So einfach ist es !Chris.

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