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Bestandsschutz für 07 er nach Verkauf ???

Verfasst: Di 11. Dez 2007, 21:04
von audi-napster
Hallo Oldtimerfreunde,Bin heute erst zu euch gestoßen, sehr gutes Forum !!!Hätte auch gleich die erste Frage zum neuen Bestandsschutz für 07er: Habe ein Fahrzeug vor ein paar Tagen aus einem anderen Landkreis gekauft, 37 Jahre alt, guter gepflegter Zustand, wurde bis zum Verkauf an mich mehrere Jahre dort schon mit 07er gefahren. Ich bin ebenfalls im Besitz von unbefristeten 07er (3 Fahrzeuge bereits eingetragen)und wollte das Fahrzeug nun mit in mein rotes Heft eintragen lassen. Gilt der Bestandsschutz auch bei Verkauf in einen anderen Landkreis an einen neuen Besitzer der schon im Besitz von 07er ist ? Denn die böse Tante auf der Zulassung macht mir Probleme ( und auch eigene Gesetze) und ich soll ein teuers Gutachten machen lassen, was ich aber eigentlich nicht einsehe weil das Fahrzeug bereits mehrjährig 07er hatte ( Beläge darüber sind vorhanden)Geht das, oder geht es nur mit einem Gutachten ?Danke schon mal für euere nette Hilfe....cuaudi-napster

Bestandsschutz für 07 er nach Verkauf ???

Verfasst: Di 11. Dez 2007, 23:25
von uwm121
Ich fürchte da hast Du ganz schlechte Karten.Die Rechtslage hat sich geändert(30 Jahre und H analoges Gutachten erforderlich)und die 07 ist personengebunden-d.h. Bestandsschutz hatte nur der Vorbesitzer.GrüßeBeitrag geändert:11.12.07 22:29:32

Bestandsschutz für 07 er nach Verkauf ???

Verfasst: Di 11. Dez 2007, 23:56
von ventilo
das ist leider je nach Bundesland anders geregeltschau mal auf die Seite der DEUVET, da wird dieses Thema ausführlich behandelt:http://www.deuvet.de/de/inde...view&id= ... Vielleicht kann ein DEUVET Mitglied ja hier eine Zusammenfassung einstellen?

Bestandsschutz für 07 er nach Verkauf ???

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 11:21
von Th. Dinter
Hallo,es wid unterschiedlich in den Bundesländern gehandhabt. Sicher ist es der Zulassungsstelle freigestellt, die Übernahme von einer neuen TÜ-Untersuchung abhängig zu machen.grußthomas

Bestandsschutz für 07 er nach Verkauf ???

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 12:40
von RA-Wilke
Wahrscheinlich ist die Tante vom Amt gar nicht böse, sondern hat nur Angst etwas falsch zu machen. Sie kennt halt nur den Regelfall, der da lautet "Wenn 07er beantragt, dann immer Gutachten". Vielleicht kannst du sie auf eine normale Hauptuntersuchung (TÜV) herunterhandeln, wenn du den Wagen länger behalten möchtest würde ich aber die /- 250 Euro für ein 07er Gutachten investieren, denn allein die Tatsache, daß du die 07er Nummer "übertragen" kannst, ist schon recht großzügig.

Bestandsschutz für 07 er nach Verkauf ???

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 16:40
von audi-napster
Hallo,Danke schon mal für euere Antworten.....Ich hatte sowieso vor das Fahrzeug bis Mai oder Juni beim Tüv vorzustellen zwecks H-Kennzeichen. Doch vorher sind noch einige Fahrten nötig für Werkstatt usw. diese wollte ich dann eigentlich mit den 07 er machen. So müßte ich jetzt jedesmal die teueren Kurzzeitkennzeichen holen....cuaudi-napster

Bestandsschutz für 07 er nach Verkauf ???

Verfasst: So 16. Dez 2007, 21:17
von audi-napster
wenn es wirklich so ist, das ein 37 Jahre altes Fahrzeug welches ein rotes Kennzeichen hat, jetzt nach Verkauf eine kostspielige Prüfung machen muß um erst dann wieder in einem anderen Landkreis mit 07 er fahren zu dürfen.....das ist doch echt nur Geldmacherei und ein eindeutiger Hinweis auf Oldtimerfeindlichkeit der Behörden...das ist doch echt besch......dann sollten wir alle mal überlegen wen wir das nächste mal wählen... denn diese beiden großen Parteien haben uns bis jetzt nichts gutes gebracht...07er Reglung, Benzinkosten, Öko...., Pendlerpauschale, Mehrwertsteuer usw... und jetzt sollen wir auch noch einen teueren KAT für unsere Holzöfen einbauen lassen.......es reicht langsam.....cuaudi-napster

Bestandsschutz für 07 er nach Verkauf ???

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 13:01
von Th. Dinter
....ich glaube, Du hast da etwas mißverstanden: zumindest ich meinte: wenn die 07er für ein Fahrzeug, das den Kriterien für eine Neuerteilung(30 Jahre alt) nicht entspricht, übernommen wird, dann kann man eine solche TÜV-Untersuchung verlangen.Schließlich sollen ja die Oldtimer-Kriterien erfüllt werden.Und in den früheren 07er Zeiten haben zuviele "Verbrauchtwagen" dieses Kennzeichen bekommen. Von daher rührt ja schließlich auch der zweifelhafte Ruf der 07.....grußthomas

Bestandsschutz für 07 er nach Verkauf ???

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 15:34
von bimotakb1
Hallo audi-napster, wenn Dein Fahrzeug 37 Jahre alt ist und technisch einwandfrei, dann dürfte die Prüfung nach §23 kein Problem sein. Die Kosten sind sehr unterschiedlich, liegen aber bei einem Motorrad bei "nur" ca. 52 Euro, sollte also beim Auto nicht viel teuerer sein. Schöne Grüße

Bestandsschutz für 07 er nach Verkauf ???

Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 13:34
von p4herby
Hallo,es geht bei einigen Zulassungstelen auch anders: ich habe ein von mir gekauftes 23 Jahre altes Fahrzeug, das auf 07 zugelassen war, ohne Probleme auf meine 07er Nummer übertragen bekommen. Ich brauchte lediglich den Nachweis über die alte "Zulassung" und eine Sicherheitsbescheinigung einer Fachwerkstatt, die nicht älter als ein Jahr sein durfte. Kosten: 10€Wo liegt das Problem??Grußp4herby