die Rote 07 ist KEINE Form der Zulassung mehr !!!!

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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uwm121
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Beitrag von uwm121 » So 22. Apr 2007, 20:49

Jetzt weis ich endlich warum mir auf dem Nachhauseweg oft so schwindlig ist:Meine Eck-Kneipe wird vom Wirt nicht betrieben sondern bewegt!Grüße

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Tripower
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Beitrag von Tripower » Mo 23. Apr 2007, 08:55

Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 22.04.07 17:44:21Hallo, selbst die StVZO (§ 18 (1))hat sich da einen "Klops" geleistet: ein Anhänger ist kein KRAFT-Fahrzeug und kann von sich aus nicht in BETRIEB gesetzt werden, sondern nur BEWEGT werden mithilfe eines BETRIEBENEN KRAFT-Fahrzeuges. Aber nicht einmal alle Juristen scheinen abstraktlogisch denken zu können. Gruß. RolfDie Juristen denken manchmal logischer, als es zunächst den Anschein hat:Zum einen sind die Anhänger explizit in den Vorschriften benannt und zum anderen versteht der Jurist unter "Betrieb" die In-Gebrauchnahme des Fahrzeugs, also dessen bestimmungsgemäße Verwendung. Das hat mit "Motorkraft" o.ä. nichts zu tun!Mit logischen GrüßenTripower
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Beitrag von Th. Dinter » Mo 23. Apr 2007, 12:08

Hallo Tripower,ich meine, daß Du da etwas inkonsequent bist: da steht oben drüber "Zulassungspflicht". Und weiter unten steht, daß dafür die Betriebserlaubnis etc. im Falle des roten Kennzeichens nicht erforderlich sind. Also haben sich bei der Zulassung lediglich die Kriterien geändert, grundsätzlich bleibt es eine.grußthomas(der bisher auch der Meinung war, die 07er sei keine.....
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Mo 23. Apr 2007, 12:31

Hallo Oldie-Freunde,es ist doch ganz einfach:Rotes Kennzeichen signalisiert jedem Verkehrsteilnehmer:"Achtung, Fahrzeug ist nicht zugelassen"Darauf ist auch mein 5-jähriger Junior von selbst gekommen. Das ist genauso wie mit dem roten Licht der Ampel: Auch durch noch so viel Diskutieren wirds nicht grüner! TschüssKlaus

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Beitrag von uwm121 » Di 24. Apr 2007, 10:55

Ich glaube Ihr verwechselt da Zulassung mit Zulassungsverfahren.Alle Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen zum Straßenverkehr zugelassen sein(=Erlaubnis haben).Zulassungsfrei heißt ja nur"kein eigenes amtliches Kennzeichen".Eine rote Nummer muß im Ausland nicht anerkannt werden,die 07 ist aber besser gestellt,da im Heft/Kärtchen Fahrgestellnummer,Hersteller und Gewicht amtlich bestätigt sind,während dies bei der 06 der Händler selbst einträgt.Grüße

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spitzerer
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Beitrag von spitzerer » Di 24. Apr 2007, 22:09

Also - ich habe heute eine erschöpfende Auskunft vom DEUVET erhalten: AUS IST ES mit dem Roten Kennzeichen im Ausland !!!!Eine gewaltige und radikale Verschlechterung der ohnehin bereits minimalen Nutzungsmöglichkeiten des roten Kennzeichens !Und das Alles zum gleichen Preis wie vorher - WO bleibt den hier der Bestandschutz ????GrussWolfgangUrsula Busch schrieb: -----------------------------------------------------vielen Dank für Ihre Anfrage.Das rote 07-Kennzeichen ist mit Inkrafttreten der neuenFahrzeugzulassungsverordnung leider keine Zulassung mehr im Rechtssinne.Nach dem internationalen Straßenverkehrsrecht ist aber eine Zulassungnach nationalem Recht erforderlich, damit ein Fahrzeug auch im Auslandam Verkehr teilnehmen kann.Einen Bestandsschutz kann es daher nicht geben.Der Transport des Fahrzeuges auf eigener Achse in Tschechien - soweitmöglich - kann nur nach nationalem tschechischen Recht erfolgen.Um Ihnen eine detailiiertere Antwort geben zu können, habe ich michheute Vormittag mit dem tschechischen Konsultat in Bonn in Verbindunggesetzt.Von dort kam allerdings nur die Empfehlung, dass sich Ihr tschechischerRestaurierungsbetrieb zwecks tschechischer Überführungszulassung mit derörtlichen Zulassungsstelle in Tschechien in Verbindung setzen möge.Unter diesem Link finden Sie alle tschechischen Vertretungen inDeutschland: http://www.konsulate.de/czec...de/czechrepublic.php.Für die Teilnahme an Veranstaltungen in Tschechien sind Sie leiderkünftig auf schwarze Zulassungen verwiesen - wie H-Kennzeichen oderreguläre Zulassung.Mit freundlichen GrüßenUrsula BuschDEUVET ----------------------------------------------------

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Di 24. Apr 2007, 22:19

@ Tripower, was physikalisch-technisch und sprachbegrifflich logisch ist, sollten aber auch Juristen akzeptieren und nicht nur "so verstehen". Also werde ich ab jetzt mein Fahrrad, einen Bollerwagen und einen von mir geschoben PKW-Anhänger in BETRIEB nehmen. Sogar ein nicht BETRIEBSfähiges KFZ werde ich also beim Abschleppen dennoch in BETRIEB nehmen(!?). Gut, dass die Obersten Bundesgerichte, weil UNABHÄNGIG von Rechtskommentaren, oft sehr "einfach" nachvollziehbar abstraktlogisch urteilen. Verwirrten Gruß. Rolf

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Beitrag von uwm121 » Di 24. Apr 2007, 23:44

Ist Abschleppen eine "bestimmungsgemäße Verwendung"?NEIN!Lieber Oldierolli-das Maß an Konfusion ist schon recht voll!Grüße Ulrich

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Mi 25. Apr 2007, 21:53

@ Ulrich, in dem § 18(1) steht nix von einer "betimmungsgemäßen Verwendung", aber mir geht es auch gar nicht so sehr um dieses Thema speziell, sondern um die generelle Sorgsamkeit bei Begriffsdefinitionen. WIKIPEDIA z.B. definiert "Betrieb" als "Funktionieren" technischer Einrichtungen, die IN oder AUßER Betrieb sein können. Also eigentlich auf meiner Linie. Und nichts gegen Juristen, aber es heißt doch 10 Juristen - 10 Meinungen... Zum Abschluss: ich fand die Begründungen im "Fall Hoyzer" höchst interessant, da ein EINSER-Jurist nicht mal von Betrug ausging, jedoch seine Kollegen wiederum anders urteilten. Abschließenden Gruß. Rolf

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Beitrag von uwm121 » Mi 25. Apr 2007, 22:11

Eigentlich wollte ich hier was entgegnen,aber ich gebe auf-weils auch mit dem Thema nicht mehr viel zu tun hat.Grüße UlrichBeitrag geändert:25.04.2007 22:16:16Beitrag geändert:25.04.07 22:30:44Beitrag geändert:25.04.07 22:45:03

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