die Rote 07 ist KEINE Form der Zulassung mehr !!!!

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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spitzerer
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die Rote 07 ist KEINE Form der Zulassung mehr !!!!

Beitrag von spitzerer » So 15. Apr 2007, 13:44

Da hat man uns wohl einiges VERSCHWIEGEN: Mit dem Wegfall der "Zulassung" entfällt auch die Genehmigung im AUSLAND !!! Wie kriegt man z.B. ein Auto, dad mit 07 zur Reparatur nach Tschechien verbracht wurde, denn wieder nach Doof-Germanien zurück ?? WAS ist mit Rally's und Fahrten im Osten der EU ???WO BLEIBT HIER der "BESTAND-SCHUTZ" bitteschön ???Ich bin ENTSETZT. Unten ein Auszug aus der DEUVET-INFO. GrussWolfgang================================================"Nach geltendem altem Recht (StVZO) ist das Rote 07-Kennzeichen eine Zulassung, ohne dass hierfür eine Betriebserlaubnis erforderlich ist.Ab dem 01.03.2007 wird die Rote 07 nun nach neuem Recht keine Form der Zulassung mehr sein. Vielmehr führt ein historisches Fahrzeug mit Roter 07 nur noch ein „rotes Oldtimerkennzeichen“.===============================================Dies hat verschiedene Konsequenzen:Rotes 07-Kennzeichen mit Saisonkennzeichen:Künftig ist die Kombination von Saisonkennzeichen mit Rotem 07-Kennzeichen wieder möglich. Fahrzeuge, denen ein Saisonkennzeichen zugeteilt wurde, können künftig wieder auf ein Rotes 07-Kennzeichen eingetragen werden. Damit besteht die Möglichkeit diese Oldtimer außerhalb des Saisonzeitraums zu Oldtimerveranstaltungen, bzw. zu Probe-, Werkstatt- und Überführungsfahrten mit Rotem 07-Kennzeichen zu bewegen.Fahrten mit Rotem 07-Kennzeichen bleiben in Italien, Niederlande und Österreich trotzdem möglich:Da es sich bei dem Roten 07-Kennzeichen nun nicht mehr um eine Zulassung handelt, sind Fahrzeuge mit roter 07 nun auch nicht mehr nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr (WÜ), bzw. Internationalem Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr (IntAbk) zum internationalen Straßenverkehr zugelassen.Fahrten in die beliebten Urlaubsländer Niederlande, Italien und Österreich bleiben möglich. Mit den Niederlanden und Italien besteht ein bilateraler Vertrag über die Anerkennung. In Österreich gilt das Rote 07-Kennzeichen nach nationalem österreichischem Recht."

uwm121
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Beitrag von uwm121 » So 15. Apr 2007, 15:17

Und was ist da jetzt angeblich neu dran?Grüße

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Mo 16. Apr 2007, 09:17

Man möge mich korrigieren, aber 07 war noch nie eine Zulassung. Das war ja schon immer die Besonderheit daran (wie aucfh an anderen roten Nummern).

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spitzerer
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die Rote 07 ist KEINE Form der Zulassung mehr !!!!

Beitrag von spitzerer » Mo 16. Apr 2007, 10:18

IRRTUM, die Herrschaften. BITTE ERST MAL LESEN vor de4m Antworten: "Nach geltendem altem Recht (StVZO) ist das Rote 07-Kennzeichen eine Zulassung, ohne dass hierfür eine Betriebserlaubnis erforderlich ist."Sonst waeren mit der Nummer NIEMALS Fahrten ins Ausland moeglich gewesen.Stubenhockrer und um-den-Kirchturm-Fahrer bemerken das natuerlich nicht. Wolfgang

ford64
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die Rote 07 ist KEINE Form der Zulassung mehr !!!!

Beitrag von ford64 » Mo 16. Apr 2007, 11:45

Die rote 07 hatte nie wirkliche Rechtssicherheit. Daß einige Nachbarländer in Europa die rote 07 anerkannt haben war deren goodwill bzw. beruhte auf einem fruchtbaren Informationsaustausch unserer und der fremden Behörden. Es gab genug Fälle, wo die 07 auf Urlaubsfahrten zu Problemen geführt hat!Nur weil jemand irgendwo irgendetwas schreibt, hat das noch keinen Anspruch auf Gültigkeit. Selbst beim DEUVET ist das manchmal so - Irrtum vorbehalten!Dort heisst es ja auch: "Aufbau eines Fahrzeugs unter Verwendung von Teilen diverser KFZ. Aus Einzelteilen, neu oder gebraucht, wird ein vollständiges Fahrzeug zusammengesetzt. Folge: Es entsteht ein Neufahrzeug"Folglich dürfte man keine Tür oder Kotflügel von einem Teilespender an seinen Oldie bauen - es würde dann ja ein Neuwagen werden. Und das ist genauso ein Schwachsinn wie zu behaupten, die rote 07 sei eine offizielle Zulassung gewesen.es grüßt der um den Kirchturm fahrende Stubenhocker (schliesst sich das nicht aus?) p.s.: Irrtum vorbehalten edit: smiley und Rechtsausschluß im post scriptum nachgereichtBeitrag geändert:16.04.07 11:48:56

Sapo-Peter
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die Rote 07 ist KEINE Form der Zulassung mehr !!!!

Beitrag von Sapo-Peter » Mo 16. Apr 2007, 16:16

Hallo zusammen,ich werde persönlich am 02.06.2007 bzw. 04.06.2007 testen, ob ich mit meinen Auto mit 07er Kennzeichen nach Polen und in die Ukraine hinein gelassen werde. Als Glücksbringer werde ich mit mir führen:1. Ein genormtes D-Schild mit 17 cm Durchmesser2. Mein geliebtes Fahrtenbuch und den kleinen rosa Fahrzeugschein3. Das 07er Merkblatt vom DEUVET in Deutsch und Englisch4. Eine grüne Versicherungskarte, gültig auch für Polen und Ukraine5. Einen deutschen Reisepass mit meinem polnischen Nachnamen6. Einen blau-gelben "UA" Aufkleber für die Ukraine7. Das kölsche Motto "Et hätt noch immer jot jegange!"Ich werde berichten....

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Beitrag von oldsbastel » Mo 16. Apr 2007, 16:44

Zitat:Original erstellt von spitzerer am/um 16.04.07 10:18:31IRRTUM, die Herrschaften. BITTE ERST MAL LESEN vor de4m Antworten: "Nach geltendem altem Recht (StVZO) ist das Rote 07-Kennzeichen eine Zulassung, ohne dass hierfür eine Betriebserlaubnis erforderlich ist."Das kenne ich aber anders. 06er- und 07er- Nummern (d-h. die roten Nummern) ermöglichen eben den Betrieb eines Fahrzeuges OHNE ABE und TÜV und sind deshalb keine Zulassung. So kenne ich das! Was der DEUVET schreibt, ist zunächst völlig egal. Entscheidend ist nur, was in der StVZo steht.

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die Rote 07 ist KEINE Form der Zulassung mehr !!!!

Beitrag von Altopelfreak » Do 19. Apr 2007, 10:59

Hallo,ich glaube, da wird wieder mal einiges verwechselt!Zitat:"Nach geltendem altem Recht (StVZO) ist das Rote 07-Kennzeichen eine Zulassung, ohne dass hierfür eine Betriebserlaubnis erforderlich ist....."Woher kommt diese Aussage?Die Rote 07 ist niemal eine "Zulassung" im rechtlichen Sinne gewesen! Auslandsfahrten waren immer mit einer Rechtsunsicherheit verbunden, in den einen Länder (z.B. Belgien) mehr, in den anderen weniger.Prinzipiell gibt er keine Anzeichen, dass sich hier etwas ändert.TschüssKlaus

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Beitrag von Peter Schneider » Do 19. Apr 2007, 12:05

Hallo,die 07 ist in der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) für den Oldtimer als Zulassungsmöglichkeit genannt.Warum hieß es wohl in der Vergangenheit oft, wenn jemand ein im 07-Heftchen erwähntes Fahrzeug mit Saisonkennzeichen zulassen wollte: "Das geht nicht, das ist eine Doppelzulassung!"???Das dürfte doch wohl eindeutig genug sein.Mit Gruß PS

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Beitrag von oldsbastel » Do 19. Apr 2007, 13:44

Zitat:Original erstellt von Peter Schneider am/um 19.04.07 12:05:39 "Das geht nicht, das ist eine Doppelzulassung!"???Das dürfte doch wohl eindeutig genug sein.Zun#ächst einmal dürfte das normaler umgangspachlicher Gebrauch sein.

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