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Liste Ausnahmegenehmigungen

Verfasst: Fr 16. Sep 2005, 15:27
von Frank the Judge
Bei den Amis ist es auch das Standlicht, welches separat in gelb leuchtet.500er Fiats müssen für Deutschland eigentlich umgebaut werden. Da gibt es Reflektoren mit Loch für eine kleine Standlichtbirne. Der Blinker soll dann "normal" funktionieren.Die italienische Schaltung (wie auch die amerikanische) ist hier nicht zulässig.

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Verfasst: Fr 16. Sep 2005, 15:38
von er ka
Hallo erstmal,stimmt so nicht ganz.Ich habe schwedische Beleuchtung am Buckel (was auch sonst?) das heisst im Normalfall Standlicht in den Blinkern und Abblendlicht im Hauptscheinwerfer.Um den TüV für die damalige Vollabnahme glücklich zu machen und das Standlicht in den Blinkern beibehalten zu können habe ich die Hauptscheinwerfer mit Standlichtreflektoren nachgerüstet. Richtig betrachtet habe ich vorne 2 X Standlicht in den Hauptschweinwerfern und 2 X Standlicht in den gelben Blinkern. Die Folge war das der aaS glücklich attestiert hat original schwedische Beleuchtungseinrichtung.Seitdem fahre ich bei eingeschaltetem Licht mit dauerleuchtenden Blinkern vorne, aber keine Angst, die Birnen in den Blinkern sind Zweifadenbirnen mit 5/21 Watt und das Blinken ist deutlich erkennbar (auch am Tage bei eingeschaltetem Licht).Ich fahre(gelb/weiss)freundlich grüssender ka

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Verfasst: Fr 16. Sep 2005, 19:25
von uwm121
Das ist aber so nicht richtig-oder ist diese Abweichung im Fahrzeugbrief eingetragen?Wenn nicht :Bei jeder HU und Verkehrskontrole mäßige Karten.Das wäre mir zu stressig.Daß das "den TÜV" nicht stört ist schon etwas seltsam,da neuerdings ale unvorschriftsmäßigen Beleuchtungseinrichtungen als "erheblicher Mangel"eingestuft werden müssen.Warum wohl?Grüße[Diese Nachricht wurde von uwm121 am 16. September 2005 editiert.]

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Verfasst: Fr 16. Sep 2005, 23:17
von Nachtschwärmer
Ach Leute,es gibt Sachen, die gibt es gar nicht! Kürzlich war ich mit einem Freund beim TÜV. Es ging um das Gutachten für ein 07er Kennzeichen und die amerikanische Beleuchtung mit allem Schnickschnack wie Sealed-Beam, gelbes Dauerlicht etc. wurde als okay befunden; mit dem Hinweis, was alles für eine evtl. spätere deutsche Zulassung (07 ist bekanntlich keine Zulassung) geändert werden müsse. Ist ein Auto nun verkehrssicherer weil es ein 07er Kennzeichen hat, oder wird es verkehrsunsicher, wenn es ein "normales" Kennzeichen trägt, oder wie oder was? Zumal man bei Dunkelheit als Gegenverkehr gar nicht sehen kann, ob das Kennzeichen rot oder schwarz ist.....Oh je, oh je und Gute Nacht!JoachimP.S.: Ab Sonntag wird sicher alles besser, wurscht, wer gewinnt!!!

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Verfasst: Fr 16. Sep 2005, 23:36
von Frank the Judge
Zitat:Original erstellt von uwm121:Daß das "den TÜV" nicht stört ist schon etwas seltsam,da neuerdings ale unvorschriftsmäßigen Beleuchtungseinrichtungen als "erheblicher Mangel"eingestuft werden müssen.Dass das den TÜV nicht stört, meinte ich mit einem Augenzwinkern. Mein TÜVler hat mir schon gesagt, dass das nicht statthaft ist... "Aber bei nächster Gelegenheit umbauen...". "Na klar".

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Verfasst: So 25. Sep 2005, 01:09
von astracar
Tach!Bei der 07er Nummer handelt es sich in der Tat nicht um eine Zulassung, es wird ja auch keine BE damit erteilt. Und Fahrzeuge ohne BE dürfen nur mit Roter Nummer ( oder Kurzzeitkennz.) gefahren werden, sie müssen aber den Bau-und Betriebsvorschriften der StVZO entsprechen. Und mit Sealed-Beam und bunte Lichters tun sie das eben (eigentlich) nicht.gby

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Verfasst: So 25. Sep 2005, 09:47
von uwm121
" sie müssen aber den Bau-und Betriebsvorschriften der StVZO entsprechen."Dem wird aber von der Bastel und Versuchsfahrzeugfraktion immer heftig widersprochen insbesonders wenns um dicke Motoren und "Höhtiebreilau" geht.Grüße

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Verfasst: So 25. Sep 2005, 14:47
von hallo-stege
Zitat:Original erstellt von uwm121:" sie müssen aber den Bau-und Betriebsvorschriften der StVZO entsprechen." Nöö, müssense nich. Sie müssen "verkehrssicher" sein. Und - nun kommt der Umkehrschluss - wenn sie den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO entsprechen, geht man davon aus, das sie verkehrssicher sind. Wenn sie den Vorschriften nicht entsprechen, wäre im Zweifelsfalle ein anders gearteter Nachweis zu erbringen ...Gruß von Frank

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Verfasst: So 25. Sep 2005, 16:18
von uwm121
Den im Zweifel aber der Besitzer erbringen muß?Grüße

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Verfasst: So 25. Sep 2005, 17:54
von hallo-stege
Zitat:Original erstellt von uwm121:Den im Zweifel aber der Besitzer erbringen muß?Jep, genau ...Reh-Grüsse von Frank