Liste Ausnahmegenehmigungen

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Di 13. Sep 2005, 00:04

Hallo Oldie-Freunde,ja, so ist es. Das ganze spielt doch nur eine Rolle, wenn ein Fahrzeug mit völlig verspäteter Erstzulassung auftaucht oder vorher in einem Land zugelassen war, in welchem andere Vorschriften galten.Im Normalfall kann man aber davon ausgehen, dass der Originalzustand zum Zeitpunkt der EZ massgeblich ist. So halte ich es auch für überflüssig, wie in meinem Fall, in die Papiere vom Rekord P1 Bj.59 die intermittierenden Bremslichter/Blinker als Sondergenehmigung einzutragen. Dies war seinerzeit Standard und ist als Bestandteil der BE selbstverständlich.TschüssKlaus

Frank the Judge
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Beitrag von Frank the Judge » Di 13. Sep 2005, 10:42

Habe ich gerade woanders gefunden. Manche Ausnahmegenehmigungen kommen mir ein wenig merkwürdig vor. So zum Beispiel die Sicherheitsgurtpflicht ab 1961.Hier die Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge und ab/bis zu welcher Erstzulassung diese Geltung haben:§§ EZ Vorschrift 70/220/EWG vor 20.04.1973 Kurbelgehäuseentlüftung darf ins Freie gehen § 22a StVZO ab 01.01.1954 BAG* Pflicht für Schluss- und Bremsleuchten, sowie für Rückstrahler § 22a StVZO ab 01.01.1954 BAG Pflicht für Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht§ 22a StVZO ab 01.01.1954 BAG Pflicht für Kennzeichenbeleuchtung, Begrenzungs- und Parkleuchten§ 22a StVZO vor 01.01.1954 Keine BAG Pflicht für Einrichtungen zum Verbinden von Fahrzeugen § 22a StVZO vor 01.01.1954 Keine BAG Pflicht für lichttechnische Einrichtungen § 22a StVZO ab 01.04.1957 BAG Pflicht für Sicherheitsglas § 22a StVZO ab 01.04.1957 BAG Pflicht für Fahrtrichtungsanzeiger § 22a StVZO ab 01.01.1961 BAG Pflicht für Glühlampen für Scheinwerfer mit asymmetr. Abblendlicht§ 22a StVZO ab 01.01.1961 BAG Pflicht für Nebelscheinwerfer§ 22a StVZO ab 01.04.1961 BAG Pflicht für Zusatzheizungen (ausgenommen Warmwasser- und elektrische Heizungen) § 22a StVZO ab 01.04.1961 BAG Pflicht für Sicherheitsgurte § 22a StVZO ab 01.01.1962 BAG Pflicht für Heizungen (ausgenommen Warmwasser- und elektrische Heizungen) § 22a StVZO ab 01.01.1986 BAG Pflicht für Rückfahrscheinwerfer (müssen an Fz. mit EZ ab 01.01.87 verwendet werden)§ 22a StVZO ab 01.10.1998 BAG Pflicht für Luftreifen § 30b StVZO ab 01.10.1989 Ber. des Hubraums pi = 3,1416, Bohrung u. Hub in mm, runden auf eine Stelle nach dem Komma § 35a StVZO ab 01.04.1970 Sicherheitsgurte auf den vorderen Sitzen erforderlich § 35a StVZO ab 01.05.1979 Sicherheitsgurte auf den hinteren Sitzen erforderlich § 35a StVZO ab 01.01.1988 Pflicht für Dreipunktgurte hinten § 35a StVZO ab 01.01.1992 Verankerungspunkte für Sicherheitsgurte müssen 76/115/EWG entsprechen § 35c StVZO vor 01.01.1956 Keine Heizung und Lüftung im geschlossenen Pkw erforderlich § 35e StVZO vor 01.07.1963 Hinten angeschlagene Türen zulässig § 36a StVZO vor 01.01.1962 Keine genaue Definition über Radabdeckungen (keine heutigen Maßstäbe anlegen) § 38a StVZO ab 01.01.1962 Diebstahlsicherung rückwirkend für alle erforderlich § 38a StVZO vor 01.01.1962 Sicherung gegen unbefugte Benutzung durch loses Zubehör (nur mit Ausnahme-genehmigung)§ 38b StVZO ab 01.10.1998 Pkw Alarmsysteme müssen RL 74/61/EWG entsprechen § 40 StVZO vor 01.01.1957 Keine Kennzeichnungspflicht für Sicherheitsglas § 41 StVZO ab 01.01.1991 Bremsanlage von Pkw muß RL 71/320/EWG entsprechen § 43 StVZO ab 01.10.1974 Abschleppöse vorn erforderlich, wenn Anhängelast, dann auch hinten erforderlich § 47a StVZO ab 01.07.1969 Pkw mit Ottomotor AU pflichtig § 47a StVZO ab 01.01.1977 Pkw mit Dieselmotor AU pflichtig § 50 StVZO ab 01.08.1988 Hauptscheinwerfer Anbauhöhe untere Spiegelkante größer / gleich 500 mm, oberster Punkt leuchtende Fläche kleiner / gleich 1250 mm § 50 StVZO ab 01.01.1990 Leuchtweitenregulierung erforderlich § 52a StVZO ab 01.01.1987 Pflicht für Rückfahrscheinwerfer § 53 StVZO vor 01.07.1961 Eine Bremsleuchte zulässig § 53 StVZO vor 01.01.1983 Bremslicht auch gelb zulässig § 53 StVZO vor 01.01.1983 Brems- und Blinklicht als Baueinheit zulässig (Einkammerleuchte) § 53 StVZO vor 01.01.1986 Getrennte Absicherung von Schlussleuchten oder sinnfällige Ausfallanzeige erforderlich § 53 StVZO ab 01.01.1986 Getrennte Absicherung von Schlussleuchten erforderlich § 53d StVZO ab 01.01.1991 Nebelschußleuchte erforderlich § 54 StVZO vor 01.01.1970 Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig§ 54 StVZO vor 01.04.1974 Winker mit gelben Blinklicht zulässig § 54 StVZO vor 01.04.1974 Gelbe Pendelwinker zulässig § 55a StVZO ab 01.01.1962 Funkschutzzeichen für Funkentstörung erforderlich § 57 StVZO ab 01.01.1991 Geschwindigkeitsmesser muss RL 75/443/EWG entsprechen § 59 StVZO vor 01.04.1952 Ort der Anbringung des Fabrikschildes beliebig § 59 StVZO vor 01.04.1952 Angabe des Fahrzeugtyps auf dem Fabrikschild nicht erforderlich § 59 StVZO vor 01.10.1969 FIN** darf auch eingraviert sein § 59 StVZO vor 01.10.1969 FIN auch auf genietetem Schild zulässig *BAG = Bauartgenehmigung** FIN = Fahrzeug-Identitätsnummer

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Beitrag von ventilo » Di 13. Sep 2005, 11:05

Frank,eine ähnliche Liste fand sich auch im Oldtimer-Jahrbuch des Forum Sponsors.Müsste man nun mal vergleichen.Die Bauartgenehmigung für Gurte kommt schon hin. Sie besagt ja lediglich, daß die Gurte (wenn vorhanden) eine entsprechende Bauartgenehmigung (mit Prüfzeichen) haben müssen.PS: Schon die neue Motor-Klassik gelesen (wg. Pontiac GTO "The Judge")?

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Beitrag von oldsbastel » Di 13. Sep 2005, 11:19

§ 43 StVZO ab 01.10.1974 Abschleppöse vorn erforderlich, wenn Anhängelast, dann auch hinten erforderlichDas passt irgenwie nicht zu den US-Fahrzeugen. Sehr viele haben keine Abschleppösen (meiner auch nicht).Wie geht das? *Hallo-Stege...winkewinke*

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Beitrag von ventilo » Di 13. Sep 2005, 11:28

US PKW haben nur selten Abschleppösen.Die sind nur in Europa üblich (und vorgeschrieben).Bei Import Fahrzeugen, die ja i.A. per Einzelabnahme zugelassen werden, wird über solche Dinge oft hinweggesehen.Ganz Strenge können aber eine Nachrüstung verlangen.Einige Teile der Liste müßten noch etwas präzisiert werden. So ist z.B. die Scheinwerferhöhenverstellung auch dann nicht notwendig, wenn das Fahrzeug eine selbsttätige Niveauregulierung hat oder sich die Höhe bei Beladung kaum verändert (Mittelmotorsportwagen).

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Beitrag von hallo-stege » Di 13. Sep 2005, 11:38

Hallo Frank, hallo Oldsbastel,das ist keine Liste der Ausnahmegenehmigungen, sondern ein Auszug aus den Übergangsvorschriften nach § 72 StVZO. Andersherum : Wird ein Fahrzeug nach dem Stichtag erstmals zugelassen und erfüllt die angegebenen Vorschriften nicht, so benötigt man dafür eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO ...Gruß von Frank[Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 13. September 2005 editiert.]

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Beitrag von kindacool » Di 13. Sep 2005, 13:00

Abschleppösen sind an US-Fahrzeugen in der Regel nicht vorhanden, da Abschleppen per Seil oder Stange in den USA nicht erlaubt ist. Bei einem hohen Anteil von Automatikfahrzeugen (deren Automaten das Abschleppen meist nicht vertragen) ist eine Abschleppösenvorschrift auch eher unsinnig.GrußKindacool

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Beitrag von uwm121 » Di 13. Sep 2005, 14:30

In USA habe ich häufig gesehen,daß PKWs hinter Wohnmobilen mit einer Art Deichsel als Anhänger mitgeführt wurden.Wie verträgt sich das mit der Automatik?(Gehört nicht zum Thema aber das Stichwort fiel eben...)Grüße

Versi
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Beitrag von Versi » Di 13. Sep 2005, 14:32

Zitat:Original erstellt von uwm121:In USA habe ich häufig gesehen,daß PKWs hinter Wohnmobilen mit einer Art Deichsel als Anhänger mitgeführt wurden.Wie verträgt sich das mit der Automatik?(Gehört nicht zum Thema aber das Stichwort fiel eben...)GrüßeDa bei dieser Methode die Antriebsachse auf der Deichsel in der Luft hängt, ist das dem Getriebe egal.

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Beitrag von mkiii » Di 13. Sep 2005, 14:46

Zitat:Original erstellt von Versi: Da bei dieser Methode die Antriebsachse auf der Deichsel in der Luft hängt, ist das dem Getriebe egal.Nee, die rollen auf allen 4 Rädern meist hinter Wohnmobilen und werden mit einer angeschraubten Deichsel hinterhergezogen!!!Und ich kann mir nicht vorstellen das das alles Schaltwagen sind!!Norbert
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