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... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Zoe
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Beitrag von Zoe » Di 13. Sep 2005, 15:40

Kardanwelle aushängen.Zoe
Der Optimist hat nur zuwenig Informationen.

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ventilo
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Beitrag von ventilo » Di 13. Sep 2005, 15:47

Moderne Automatik Getriebe vertragen oft das Schleppen unter gewissen Vorraussetzungen (Geschw., Entfernung) oder haben sogar extra eine zweite Ölpumpe im Abtrieb.

kindacool
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Beitrag von kindacool » Di 13. Sep 2005, 17:07

Stimmt bei Mercedes ist es möglich und auch das Dynaflow-Getriebe meines 1956er Buick darf man abschleppen (man kann den Wagen sogar notfalls mit 'ner Leine anreißen, wenn der Anlasser tot ist...)Wie das Schleppen hinter den Wohnmobilen funktioniert, kann ich mir aber auch nicht erklären. Vor allem, wenn alle 4 Räder auf dem Boden stehen, sollte man meinen, daß ein ungelenkter PKW ein gewisses Eigenlenkverhalten hat und als gezogener Anhänger eher ungeeignet ist... !?GrußKindacool

Frank the Judge
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Beitrag von Frank the Judge » Di 13. Sep 2005, 17:42

Die Abschleppdeichsel greift in die Lenkungsmimik ein. Wird also gesteuert wie ein normaler Lastwagenanhänger.So etwas benutzen wir auf unserer Arbeit manchmal auch, wenn wir ein exaktes Nachlaufen in festgelegtem Abstand brauchen (Kamerawagen).

uwm121
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Beitrag von uwm121 » Di 13. Sep 2005, 18:03

Also die Deichsel ist dreieckig,d.h.sie ist vorn am Pkw 2mal fest.Eine Mechanik zu den Rädern habe ich nicht gesehen.Grüße

der Braun
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Beitrag von der Braun » Di 13. Sep 2005, 19:09

Bei der US-Deichsel ist es in der Regel so:1. Die Deichsel wird mit dem zu schleppenden Fahrzeug verbunden. Die Lenkradsperre (falls vorhanden) wird entriegelt. Nun läuft das Fahrzeug nach dem Teewagenprinzip (nicht Lkw-Deichsel-Anhängerprinzip) hinterher.2. Wegen der Automatik-Problematik werden gerne Geländewagen/SUV als Beiboot verwendet, die ja idR serienmäßig hinter dem Automatik/Schaltgetriebe ein Verteilergetriebe haben (High=Straße; Low= Gelände). Und da gibt es meist noch N, also einen Leerlauf. Damit ruht das Automatikgetriebe beim Schleppen.Falls so etwas nicht vorhanden, gibt es Umbausätze, z.B. Kardanwellentrenner.Freundliche GrüßeMartin

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Beitrag von Altopelfreak » Do 15. Sep 2005, 13:12

Hallo Oldie-Freunde,wie ist es eigentlich zu erklären, dass manche US-Importfahrzeuge hierzulande mit diesen ständig brennenden vorderen Blinkernherumfahren dürfen?Ich meine hier wohlgemerkt Fahrzeuge mit deutscher Zulassung, also nicht AD,AF..etc, und auch nicht die schon immer in USA üblichen gelben Standlichter, sondern diesegrellen sog. Tagesfahrleuchten, die wie ein stehengebliebener Warnblinker aussehen.Was muss ich tun, wenn ich auch so herumfahren will?TschüssKlaus

hallo-stege
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Beitrag von hallo-stege » Do 15. Sep 2005, 14:40

Hallo Klaus,dafür gibt es 2 mögliche Erklärungen :1. sie tun es "illegal"2. sie haben dafür eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, die man immer dann braucht, wenn das Fahrzeug eine Vorschrift der StVZO nicht erfüllt.Gruß von Frank

Frank the Judge
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Beitrag von Frank the Judge » Do 15. Sep 2005, 15:58

Illegal. Für gelbe Leuchten vorne gibt es keine Ausnahmegenehmigung.Mein Fiat 500 hat das auch. Ist so die originale italienische Schaltung. Den TÜVler hat es bisher nicht gestört.

ID19
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Beitrag von ID19 » Fr 16. Sep 2005, 13:21

Hi!Bei Deinem Fiat ist es das Standlicht, wenn noch alles richtig geschaltet und original ist. Im Hauptscheinwerfer gab es kein Standlicht. Insofern akzeptiert es der TÜV natürlich, es ist ja alles in Ordnung. Italienische Autos haben auch eine grüne Licht-Leuchte im Armaturenbrett, damit man erkennt, dass das Licht eingeschaltet ist, denn früher war es in Italien und auch anderen Ländern Vorschrift, innerhalb Ortschaften mit diesem Licht zu fahren. Das Abblendlicht wurde erst außerhalb von Ortschaften genutzt.GrüßeMartin

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