Sicherheitsgurte im Oldtimer
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- Registriert:So 6. Mai 2001, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
HalloIch war am Wochenende schön gemütlich mit Tempo 80 mit meinem 65er VW Bus auf der Autobahn unterweges,da hat mich plötzlich so ein Wegelagerer mit einem Grün/Weisen Motorrad auf den nächsten Parkplatz gebeten.Grund:Ich war nicht angeschnallt trotz vorhandenen Gurten.(naja selbst schuld)aber jetzt kommts,meine Tochter saß hinten und war mit einem Beckengurt angeschnallt,aber weil sie noch keinen 1,40m groß ist wurde ich beleert das die kleine eine Sitzerhöhunmg braucht,das kann ich bei 3Punkt gurten ja noch verstehn aber bei Beckengurten macht das doch überhaupt keinen Sinn ausser das die Dinger einem unterm Hintern dauernd wegrutschen.Dann hab ich den guten Mann darauf aufmerksam gemacht das ich doch einen Oldtimer fahre und dieser doch eigentlich gar keine Gurte brauche,daraufhin wurde ich erneut beleert das vom Stiefvater Staat eine neue Vorschrift erhoben wurde das Kinder in jeden Fahrzeug,egel ob Oldtimer oder noch älter,zu sichern sind.Stimmt das?Gut das ist der gesundheit unserer Kinder schon zuträglich,aber langsam frage ich mich ob es an ein Wunder grenzt das Wir so alt werden durften obwohl wir damals regelmässig in Papas Ford 17m mit 2 Erwachsenen und 4 Kindern in Urlaub fuhren.GrussUwe
Sicherheitsgurte im Oldtimer
tja - da bist Du in eine der vielen Fallen unserer Verkehrsgesetzgebung gestolpert.StVO §21 (1a): (1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Das gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder auf Rücksitzen ohne Sicherung durch Rückhalteeinrichtungen befördert werden, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit mehr besteht.Es ist m.W. derzeit in D keine geeignetes Kinderrückhaltesystem der ECE-Gruppe III für Beckengurte im Angebot (solche Systeme gibt es nur bis max. 25kg). Ist die Kleine sogar schon über 36kg schwer ist streng genommen gar kein Kindersitz mehr nach ECE-R44 zugelassen.Da liegt die Crux: Nach StVO musst Du das Kind noch im Kindersitz (Sitzerhöhung) befördern, doch für 2-Pkt.-Gurte und Kinder über 36kg gibt es keine geeigneten Systeme.
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Wie ist das denn bei einem zweisitzigen Auto, welches keine Gurte hat, zu verstehen bzw. auszulegen? Darf ich dann überhaupt kein Kind mitnehmen?
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Sicherheitsgurte im Oldtimer
Hallo!Da steht doch "auf Sitzen für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind"Sind ja nicht wegen Baujahr.Wo ist das Problem?Auch ein Polizist sollte lesen können.Grüße
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HalloLaut ADAC brauchen fahrzeuge die vor dem 1.4.1970 zugelassenwurden KEINE Gurteund vor dem 1.5.1979 KEINE Gurte hinten und ab dem 1.1.1988 müssen auch hinten 3-Punkt Gurte verbaut sein.da hab ich doch jetzt gar nichts Falsch gemacht bei meinem BulliGrussUwe
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Zitat:Original erstellt von ventilo:............ls 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind,.............."§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für 1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung 2. Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk 3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen, 4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist, 5. das Begleitpersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern, 6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes. (2) Die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer müssen während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen."Vorgeschriebene ist das Zauberwort.. ???Sicherheitsgurte nicht vorgeschrieben weil vor BJ 1970 - gleiches gilt auch für dei Erwachsenen - obwohl vorhanden brauchen meiner Auslegung nach nicht angelegt werden ... Seh ich das falsch?Was nicht heisst das es Sinn macht die anzulegen - zumal die Versicherung sich auch weigert zu zahlen und bei einem Unfall kanns ja auch Dein und das Leben deiner Tochter ... usw.Aber ich meine mit Beckengurt hast Du mehr getan als Gesetzlich vorgesehen....Gruß Helmut der sich auch ned sicher ist ob seine Auslegung so passt...[Diese Nachricht wurde von goggo am 05. Juli 2005 editiert.]
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aber es gibt doch viele moderne Autos die hinten in der mitte nur einen Beckengurt haben, und keinen 3er. Deshalb kann die aussage "ab 1988 hinten 3punkt gurte" nicht stimmen! andere frage: gelten da nur becken und 3 punktgurte? meine 4-Punkt Schroth Gurte haben ja keine Straßenzulassung (nur die Fia Zulassung), muss ich die dan anlegen??? Ich lege die sowieso an, aber ich glaube wenn ich mal weibliche fahrgäste habe, werden die von den Hosenträger gurten nicht begeistert sein, weil das an bestimmten stellen drücken könnte
Sicherheitsgurte im Oldtimer
Vorhandene Gurte müssen angelegt werden, egal ob vorgeschrieben oder nicht!Korrekt ist, daß es immer noch Neufahrzeuge mit Beckengurten gibt.
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Das stimmt so nicht!(LEX VENTILO?)Bei solchen Behauptungen doch bitte mal den Gesetestext zitieren a steht "vorgeschriebene Gurte" nicht "vorhandene Gurte"Das Thema war hier aber schon mal.Grüße[Diese Nachricht wurde von uwm121 am 04. Juli 2005 editiert.]
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HalloHab mal bei der jugendverkehrsschule nachgefragt was ich tun kann,werde die Antwort dann weitergebenGrussUwe