Sollte man nicht dagegen klagen....

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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DEUVET
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Sollte man nicht dagegen klagen....

Beitrag von DEUVET » Mi 22. Jan 2003, 19:26

Hallo Tommi,herzlich willkommen im Forum.Meine Toleranzschwelle ist leider gegenüber einiger ganz weniger Personen hier im Forum, die auch noch unter verschiedenen Namen posten und gerne vorsätzlich Unruhe stiften, außerordentlich niedrig geworden und ich werde da ganz rigoros nur noch sachliche Beiträge zulassen. Die ganze Sache hat eine lange Vorgeschichte, die ich hier auch nicht noch mal erörtern möchte. Schwarze Schafe gibt es überall ...Mit besten GrüßenMartin

er ka
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Beitrag von er ka » Mi 22. Jan 2003, 20:34

Hallo erstmal,einigen Meinungen kann ich nur beipflichten, da auch ich die "willkürliche" Rückdatierung der HU und somit der Plakette als nicht gerechtfertigt ansehe.Nur wird es sehr schwierig diese Praxis zu kippen, da hinter dieser Verhaltensweise nach meiner Meinung nicht nur der TüV sondern eine ganz andere Lobby steht, nämlich die Auto- und die Autoteileindustrie.Wie sonst lässt sich erkären einen Neuwagen erst nach drei Jahren zur HU "einzuladen", der in dieser Zeit nicht selten 100000 Km abgespult hat. Am Neuwagen gibt es bekanntlich nicht so viele Defekte, schon kaum Durchrostungen (welche durschnittlich ab 8 Jahren in Erscheinung treten, 1/10 mm Rostfraß pro jahr ergibt bei 0,8 mm Blech nach 8 Jahren ein Loch).Wogegen die Durchschnittsgebrauchtwagen alle zwei Jahre vorgeführt werden müssen, bei zum Teil wesentlich geringerer Laufleistung.Um dem ganzen noch eins draufzusetzen, Oldis mit noch weniger Laufleistung ebenfalls alle zwei Jahre.Dazu kam im vergangenen Jahr der Versuch, ältere Autos jährlich zu prüfen, hoffentlich für immer gescheitert.Merkt ihr etwas?Es geht garnicht so sehr um die Gebühren, die zwar eine erhebliche Rolle spielen, es geht um Werkstätten und Ersatzteile.Deshalb sehe ich nicht ausreichend Chancen diese Praxis zu kippen.Einen besseren Ansatz den TüV in die Knie zu zwingen sehe ich darin den TüV für die festgestellte Verkehrssicherheit haftbar zu machen. Jeder Dienstleister und Hersteller eines Produktes ist für seine Dienstleistung und/oder für sein Produkt haftbar, nur beim TüV bezieht sich die Dienstleistung der Feststellung der Verkehrssicherheit auf den "Zeitpunkt" der Überprüfung.In dem Moment wo ich nach erfolgter Überprüfung mit frischer Plakette vom Hof rolle ist der TüV wieder aus seiner Haftung entlassen.Jetzt kann man argumentieren, dann werden die Überprüfungen noch strenger, glaube ich nicht, denn mehr als die Verkehrssicherheit feststellen geht nicht.Ergo sehe ich die Chancen auf eine Änderung der Rückdatierung in der Abschaffung der Bundesländer, dann muss eine einheitliche Handhabe erfolgen in der Einführung eines Europaweiten Rechts der Verkehrssicherheitsüberprüfung (andere Länder datieren meines Wissens nicht zurück).Wir sehen, so glaube ich, diese Geschichte in einem zu eng gesteckten Rahmen.Änderung wird nur übergeordnet zu erreichen sein.Dennoch würde ich mich bei einer reellen Chance gerne beteiligen, da auch mir diese Praxis gegen den Strich geht.Ich fahre(widerwillig zum TüV)freundlich grüssender ka

arondeman
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Beitrag von arondeman » Mi 22. Jan 2003, 21:51

(Zitat Altopelfreak: Irgendwo habe ich damals gelesen, dass die Prüforganisationen wie TÜV und Dekra von dieser Regelung angeblich selbst überrascht wurden und darüber nach eigenem Bekunden auch nicht erfreut seien.)Zumindest was die DEKRA angeht, scheint das auf Ebene der Prüfer zu stimmen. Mein hiesiger DEKRA-Prüfer war über die neue Regelung ziemlich erbost und hat mir auf Nachfrage erklärt, die ganze Geschichte sei nur durch die "etwas" laxe Moral des gewerblichen Güterkraftverkehrs, die ihre Lkws zu einer speziellen jährlichen Untersuchung vorführen müssen, ausgelöst worden. Und um das zu unterbinden, hat man in typisch deutscher Manier wieder mal das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Dass dahinter die Werkstätten- oder Autoteilelobby steckt, glaube ich eher weniger, denn ob mein Wagen ein paar Monate früher oder später seine Reparaturen erledigt bekommt (sofern ich denn dafür überhaupt eine Werkstatt in Anspruch nehme), ist doch statistisch ohne Bedeutung. Und wenn eine Reparatur zum Bestehen des TÜV-Termins gemacht oder ein Teil besorgt werden muss, dann geschieht das so oder so - egal ob der Stempel zurückdatiert wird oder nicht. Also warten wir ab, ob ein Protest da jemals was bringt (ich fürchte nein).So longStephan

MG
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Beitrag von MG » Mi 22. Jan 2003, 23:17

Hallo zusammen!Danke für den Zuspruch!@Deuvet: meine Frage c. ist eigentlich mit Antwort a. schon beantwortet. Wollte eigentlich provokativ fragen, ob mir Betrugsabsicht unterstellt werden kann, wenn Zulassung und TÜV nicht miteinander verbunden sind. Ist schwer in Schreibform auszudrücken!Aber ist bereits mit Antwort a: gesagt worden.@tommi1: Es gibt hier im Forum sehr bekannte Leute, die einfach nicht sachlich bleiben wollen. Die meisten haben die Nase davon voll!@arondeman: kann Deinen Ausführugen bezüglich des gewerblichen Güterverkehr zustimmen. Habe dies ebenfalls schon von einem DEKRA-Mann gehört.Beste GrüßeMG[Diese Nachricht wurde von MG am 22. Januar 2003 editiert.]

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Z1-VX
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Beitrag von Z1-VX » Do 23. Jan 2003, 08:25

Das mit dem Saarland ist interessant. Warum machen die das? Weil sonst noch mehr nach Frankreich abwandern würden. Ich kenne schon einige, die sich jenseits der Grenze einen Zweitwohnsitz genommen haben und ihre Autos nun mit französischer Nummer betreiben. Keinen echten TÜV, kene KFZ-Steuer, da kommt bei den richtigen Autos schnell genug Ersparnis zusammen, um sich die Zusatzkosten für eine Adresse leisten zu können. Wenn es dann noch mehrere Fahrzeuge sind, um so eher. Das kann der saarländischen Regierung natürlich nicht gefallen, da die KFZ-Steuer in ihren Haushalt eingeht. Andererseits läßt sich das in Zeiten der EU kaum unterbinden. Also muss man pragmatisch mit der Sache umgehen. Sind die Autos mit SB-Kennzeichen nun tendenziell unsicherer? Muss ja wohl so sein.GrußDieter
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Beitrag von DEUVET » Do 23. Jan 2003, 10:18

"Das Kind mit dem Bade ausgeschüttet" trifft wohl genau zu: Denn das Überziehen der HU-Termine war ja scon seit langem verboten und ist nun auch noch ein wenig verschärft worden. Das muss eigentlich völlig ausreichen. Wichtig ist doch, dass das Auto zum Prüftermin verkehrssicher ist bzw. wieder verkehrssicher hergestellt wird.Absurderweise kann man sich die Ordnungswidrigkeit auch zuziehen, wenn man mit einem Auto, das gar nicht am Straßenverkehr teilnimmt (aber zugelassen ist) ohne gültige Plakette erwischt wird. Konkreter Fall in Braunschweig: Citroen CX steht zugelassen aber mit heftig überzogenem TÜV auf einem Garagenhof, auf den aus einem anderen Grund die Polizei kommt. Es erfolgt Anzeige. Das Auto wurde aber gar nicht genutzt. Totzdem: Die Ordnungswidrigkeit mit Punkten in Flensburg konnte nicht abgwiesen werden, da im Gesetz nichts davon steht, dass man die Ordungswidrigkeit nur begeht, wenn man am Verkehr teilnimmt sondern sie schon begeht, wenn man den HU-Termin überzieht.Mit dickem Hals grüßtMartin

Roland MK4
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Beitrag von Roland MK4 » Do 23. Jan 2003, 13:43

Ja Klasse! Ich freu mich schon drauf! Mein Spiti steht leider wegen akutem Zeitmangel seit fast zwei Jahren ohne TÜV/ASU mit Saisonkennzeichen angemeldet in der Garage rum. Ich haben nen Kumpel beim örtlichen TÜV. Den frage ich mal wie man das machen soll, aber die wissen wahrscheinlich auch nicht was sie genau tun sollen. Das Gesetz sagt MACH DAS NICHT!, aber es sagt dann nicht MACH STATTDESSEN DAS! z.B. bei länger als zwei Jahren ohne TÜV, oder länger als ein Jahr ohne ASU. Wenns nicht tut, dann fahre ich halt ins Saarland. Sind ja nur 100km von Karlsruhe.Ich werde mal berichten, am 1.Mai ist es soweit.Viel Spaß, (werde ich bestimmt haben, GRRR)Roland

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Beitrag von mkiii » Do 23. Jan 2003, 15:59

Soviel ich weis wurden die Prüfer auch aufgefordert Busgeldpflichtige Überziehungen den entsprechenden Behörden zu melden.Bei einer Nachfrage bei der DEKRA wurde mir versichert das man das ja auch mal (immer)"vergessen" könne, also dort wird es nicht gemacht weil es auch niemand überprüft.Ist sowas schonmal jemandem passiert oder gehört das ins Reich der Fabeln. Andererseits hat eine Prüfstelle (noch) nichts davon eine Überziehung zu melden, im Gegenteil wenn es sich herumspricht fährt dort keiner mehr hin. Norbert
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Rene E
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Beitrag von Rene E » Do 23. Jan 2003, 16:16

den Behörden melden?? Hää?Jetzt frage ich mich auch langsam was der Mist soll.Mein Käfer ist seit August überfällig. Logisch eigentlich. Ich fahre doch nicht mit einem Auto zum TÜV, wo der Anlasser nicht geht.im Prinzip würde ich ja damit leben können, den TÜV nur bis August 04 zu bekommen. Zumal ich ja sonst immer im Februar mit dem Wagen zum TÜV müßte. Also außerhalb er Saison.Nur die Aufforderung mich anzuschwärzen verstehe ich nun wirklich nicht. Was sollen denn die Leute machen die z.B. ein seltenes Erstazteil brauchen, daß sich nicht mal eben besorgen läßt?

DEUVET
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Beitrag von DEUVET » Do 23. Jan 2003, 19:34

Hallo mkiii,das höre ich zwar zum ersten Male, werde aber mal bei unauffälliger Gelegenheit dezent auf den Busch klopfen. Das wäre ja ein Ding ... Verwundert grüßtMartin

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