Sollte man nicht dagegen klagen....

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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DEUVET
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Beitrag von DEUVET » Di 4. Feb 2003, 10:38

Als ich AU überzogen htte, fragte mich mein Prüfer lächelnd: Hast Du die alte Bescheinigung noch?Beim ersten Mal hatte ich den Wink noch nicht verstanden ...GrüßeMartin

HH02
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Beitrag von HH02 » So 16. Feb 2003, 04:25

Hallo !Ein 'wieder TÜV-fertig machen' hatte sich bei einem meiner Wagen zu einer etwas längeren Angelegenheit ausgeweitet (wenn man schon mal dabei ist...).Da ich davon aber zunächst nicht ausgegangen bin, blieb der Wagen angemeldet -über 2 Jahre !Habe dann durch Zufall am Anfang des 25. Monats nach TÜV-Fälligkeit wieder beim TÜV vorgeführt und eine Plakette für volle zwei Jahre bekommen.Der TÜV-Prüfer erwähnte allerdings, daß der Wagen -wäre ich nur ein paar Tage früher gekommen -nämlich noch im 24.Monat- nur für einen Monat TÜV bekommen hätte.Das ganze geschehen in NRW, bestätigt aber den Beitrag von Frank.Etwas abstrus eigentlich...Viele GrüßeHerwig

Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Di 18. Feb 2003, 01:48

Hallo Oldie-Freunde,mir ist an dieser ganzen Geschichte noch immer einiges unklar. Das betrifft vor allem die Verfahrensweise im Saarland: Wenn diese Anlage XY der StVZO, in der diese Rückdatierung geregelt wird, keinen länderspezifischen Auslegungsspielraum enthält, dann hätte diese gesetzlichen Charakter mit bundeseinheitlicher Gültigkeit. Kein Bundesland wäre berechtigt, sich einfach darüber hinwegzusetzen.Ferner wäre zu klären, ob im Saarland alle Prüforganisationen (incl. Dekra, KÜS, freiberufliche Sachverständige) die Rückdatierung verweigern, oder ob dies auf den saarländischen TÜV beschränkt ist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine andere Prüfinstitution in solchen Grundsatzfragen ein derartiges Risiko eingehen würde. Ich möchte auch an den DEUVET appellieren, an dieser Sache dran zu bleiben. In diesem SinneKlaus

hallo-stege
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Beitrag von hallo-stege » Mi 19. Feb 2003, 09:38

Hallo Klaus,das machen im Saarland alle Prüforganisationen so, weil es vom Saarländischen Verkehrsministerium eine Anweisung gibt, so zu verfahren ... "Berechtigt" ist das Saarland nicht dazu, aber sie machen es eben einfach, und solange der Bundesverkehrsminister nicht gegen das Saarland klagt, wird das wohl auch so bleiben.Viele Grüsse von Frank www.kreidler-museum.de

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Do 6. Mär 2003, 10:43

Meines Wissens liegt der Hintergrund für die Rückdatierung darin, das insbesondere die Fahrer älterer Autos den TÜV bewusst um die berühmten 3 Monate überziehen. Hinzukommen die straffreien Fristen bei einer Nachuntersuchung.Um das zu umgehen, hat man die Rückdatierung eingeführt.

bennod1951
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Beitrag von bennod1951 » Di 18. Mär 2003, 12:20

Hallo Manfred,eine große Schweinerei was da getrieben wird. Du hast so viele Interessenten und Leidensgenossen wachgerüttelt. Vielleicht sollten wir alle einen "Förderverein" gründen und einen Musterprozess anstreben.Verwaltungsklagen sind nicht ungewöhnlich und wenn sich eine Anwalt bereit erklärt auch mesitens erfolgversprechend.Ich wäre auch interessiert.Grüßle

TomR
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Beitrag von TomR » Mi 23. Apr 2003, 01:28

Hallo allerseits...Da schreibe ich doch einfach auch mal was, was nicht mit Käfern zu tun hat... Prügel krieg ich bestimmt trotzdem. :-)1) Die Grundlage zur Rückdatierung der Plaketten findet man in Anlage VIII der StVZO, die zusammen mit §29 die Belange der periodischen Fahrzeugüberwachung regelt. Das hat sich kein TÜV ausgedacht und kein Bundesland, es ist eine Änderung im Verordnungstext, die 1999 gekommen ist.2) Durch die Rückdatierung verliert der Bürger, der versehentlich etwas zu spät zur HU kommt, nichts gegenüber dem pflichtbewußten Bürger, der pünktlich kommt.Er hat halt nur beispielsweise erst 25 Monate zwischen 2 HUs und dann 23, in der Summe kommt das auf das Gleiche raus.3) Früher war das anders. Da war der pflichtbewußte Bürger der Verlierer, zahlte er doch im Schnitt mehr als die, die mutwillig ihren TÜV regelmäßig um zwei Monate überzogen. Kein Wunder, dass die Zahl der "Überzieher" nicht unbedingt kleiner wurde...4) Die Verpflichtung des Halters, regelmäßig sein Fahrzeug zu HU/AU vorzuführen, ist an die Zulassung gekoppelt. Solange ein Fahrzeug zugelassen ist, muß man auch zum TÜV. Man hat ja auch das Recht, am Strassenverkehr teilzunehmen. Dass man es nicht tut, dafür kann der Verordnungsgeber ja nichts, und das kann er auch nicht kontrollieren. Wer sein Fahrzeug trotz Fälligkeit Monate oder Jahre nicht zum TÜV fährt, handelt ordnungswidrig. Ab mehr als acht Monaten riskiert er sogar drei Punkte in Flensburg.5) Der TÜV kassiert nicht für Monate Gültigkeitsdauer, sondern für durchgeführte Fahrzeugprüfungen. Und da er unabhängig von der Überziehung das Fahrzeug die gleiche Prüfung durchführt, kassiert er auch das gleiche.Warum sollte eine TÜV-Prüfung billiger sein, die aufgrund der Verletzung einer Halterverpflichtung nur noch eine Plakette für ein paar Monate ergibt? Da kann der TÜV doch nix für...6) Das Saarland hält sich in der Tat nicht an die bestehende Regelung. Dagegen könnte man klagen. Als Bundesverkehrsminister...7) Die Regelungen für Saisonkennzeichen und abgemeldete Fahrzeuge wurden hier bereits diskustiert. Bleibt als Problemfall der Fall, dass um mehr als eine volle Periode überzogen wurde. Hier ist der Verordnungstext leider lückenbehaftet, so dass sich unterschiedliche Vorgehensweisen ergeben haben. In NRW wird dann für einen Monat geklebt. 8) Ich kenne keinen TÜV, der Überziehungen der zuständigen Behörde meldet. Der TÜV beurteilt das Fahrzeug, nicht den Halter.Aufpassen muß man auf dem Amt! Es gibt Straßenverkehrsämter, die bei Fahrzeugen, die bei der Stillegung mehr als drei Monate überfällig sind, eine Ordnungswidrigkeitenanzeige in die Wege leiten. Problematisch für Leute, die ihr Fahrzeug zerlegen, den TÜV überziehen und es dann doch erstmal stillegen wollen...Mein Fazit: Der TÜV wird mal wieder gescholten, weil es so einfach ist. Tatsächlich hat er sich das nicht ausgedacht. Und er berechnet schon gar nicht rückwirkend irgendwelche nicht erbrachten Leistungen. Er berechnet am Tage der Prüfung genau diese Prüfung. Und die Regelung hat im Sinne der Gerechtigkeit und Verkehrssicherheit sicher einen Sinn. Dass es früher rechtliche 24 Monate und faktische 26 Monate gab, ist wohl deutlich unfairer. Zumindest aus der Sicht der pflichtbewußten, pünktlichen Autofahrer.Man sollte hier auch sehen, dass der Oldtimerfahrer, der sein Fahrzeug unbewegt in der Halle läßt, weil er auf ein wichtiges Ersatzteil wartet, doch eine deutliche Ausnahme ist! Und wenn er das im Vorfeld mit der Zulassungsstelle abspricht (und z.B. seine Kennzeichen dort einlagert, um Mißbrauch zu vermeiden), wird sicher auch eine Lösung für das Plakettenproblem finden.Ohne Absprache mit der Zulassungsbehörde ist ein Überziehen des TÜVs schlicht ordnungswidrig, und ein mutwilliges Begehen von Ordnungswidrigkeiten kann halt auch mal Schwierigkeiten machen...Soweit meine Meinung. Es gibt auf jeden Fall genug Fahrzeuge da draussen, bei denen man froh sein sollte, wenn sie die letzte Fahrt nicht unnötig noch ein Vierteljahr herauszögern...Mit freundlichem Gruß, Thomas

goggo
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Beitrag von goggo » Do 15. Mai 2003, 07:08

.[Diese Nachricht wurde von goggo am 11. Juli 2005 editiert.]

Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Do 22. Mai 2003, 00:47

Hallo Oldie-Freude,danke für die Antworten, auch ich habe mich in der Zwischenzeit weiter schlau gemacht:Jetzt wird die Sache etwas klarer: Wie mir ein zwei Prüfer (vom KÜS und vom TÜV) übereinstimmend erklärten, handelt es sich bei dieser Rückdatierungs-Regelung lediglich im einen sog. „Ministeriellen Erlass"!Dieser hat keine gesetzliche Wirkung und ist etwa das gleiche, wie unsere 49. Ausnahmeverordnung zur 07er Nummer. Das Saarland handelt völlig korrekt, wenn es sich daran nicht hält.So schätze ich die Chancen, erfolgreich dagegen zu klagen, für gar nicht so schlecht ein. Dennoch würde ich momentan davon abraten, denn umso eher kommt das mit dem einjährigen TÜV für „Altfahrzeuge" wieder hoch.Da ist die Rückdatierung doch das kleinere Übel!In diesem SinneKlaus

DIE AUTOPENSION
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Beitrag von DIE AUTOPENSION » Do 22. Mai 2003, 13:45

Hallo Freunde,verfolge die Diskussion schon eine Weile und wundere mich, daß es außer der Diskussion noch keine ernsthaften Vorstöße gegen diese Praxis gibt. Rein gefühlsmäßig halte ich die Chancen, dagegen etwas zu tun, für erfolgversprechend. Leider fehlt mir das Fachwissen, wie vorzugehen wäre, ich würde mich aber gerne bei einem ernsthaften Versuch finanziell beteiligen oder eine Spende an unsere Interessenvertretung leisten.Also Manfred, wie ist es, ich finde, man sollte dagegen klagen. Besser aber nicht "man" sondern "wir"...Glück auf,Michael

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