Motorrad Bj 24 mit Versicherungskennzeichen

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Tim-Tom
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Motorrad Bj 24 mit Versicherungskennzeichen

Beitrag von Tim-Tom » Do 7. Mär 2002, 19:05

HalloIch besitze eine Motobecane MB1, Bj24,175ccund ca.45km/h schnell.Möchte dieses Fahrzeug gerne als Moped zulassen. Wer hat Erfahrungen oder kann mir mit Informationen weiterhelfen?MfGTimo

DEUVET
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Motorrad Bj 24 mit Versicherungskennzeichen

Beitrag von DEUVET » Do 7. Mär 2002, 21:58

Hallo Timo!Ich hoffe, das ist jetzt nicht so brandeilig, denn wegen der Classic Mobil bin ich erst Mittwoch wieder im Büro. Dort gibt es eine Ausarbeitung zu diesem Thema. Ich will jetzt nichts Falsches sagen, aber wenn mich die Erinnerung nicht trügt, sind 33 kg Gesamtgewicht und 1 PS Höchstleistung die ausschlaggebenden Daten für eine Zulassung als "Moped".Bitte schicke doch noch eine Mail an deuvet@t-online.de, in der Du deinen Wunsch noch mal wiederholst, damit das auch erledigt wird.Die Antwort stelle ich dann natürlich auch wieder hier ein - für alle anderen Interessierten.Beste Grüße,Martin Kraut, DEUVET

80gte76
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Beitrag von 80gte76 » Fr 8. Mär 2002, 16:24

Hallo Timo,§ 72 zu §18 Abs.2 Nr.4 StVZO Kleinkräfträder die wie Fahrräder mit Hilfsmotor behandelt werden:1. Fahrzeuge mit Hubraum > 50ccm wenn vor dem 01. Sept. 1952 erstmals in den Verkehr gekommen sind und die durch die Bauart bestimmte Höchstleistung des Motors 0,7 kW (1 PS) nicht überschreitet2. Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn vor dem 01. Jan. 1957 erstmals in den Verkehr gekommen und das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs mit dem Hilfsmotor, jedoch ohne Werkzeug und ohne Inhalt des Kraftstoffbehälters (bei Fahrzeugen zur Beförderung von Lasten auch ohne Gepäckträger) 33 kg nicht übersteigt. Die Gewichtsgrenze gilt allerdings nicht bei zweisitzigen Fahrzeugen (Tandems) und Fahrzeugen mit drei Rädern. -----Zusätzlich muß das Fahrzeug hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen.Alles klar?Gruß Christoph

Tim-Tom
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Beitrag von Tim-Tom » Sa 9. Mär 2002, 03:24

Hallo ChristophDanke für Deine Info!Angenommen das Fahrzeug hat 175cc ist 35km/h Schnell und hat 33kg Leehrgewicht.Ist dann die PS Zahl noch Ausschlaggebend?MfGTimo

80gte76
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Beitrag von 80gte76 » So 10. Mär 2002, 08:53

Hallo Timo,Nein ist nicht ausschlaggebend, entweder Punkt 1 Oder Punkt 2 erfüllen! Du scheinst ja den Punkt zwei zu erfüllen... und die gebrauchsmerkmale müssen erfüllt sein, in jedem Fall! Das heißt richtiges Motorrad ist nicht drin!Gruß Chris

DEUVET
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Beitrag von DEUVET » Mi 13. Mär 2002, 11:19

So, ich bin wieder da und hier der versprochene Beitrag, wenn auch Chris alles Wesentliche bereits gesagt hat:Mit den von Dir angegbenen Daten ist die Motobecane nicht Versicherungskennzeichen-fähig.Warum aber auch? Sowohl die Versicherung als auch die Steuer zusammen dürften immer noch billiger sein als ein Versicherungskennzeichen.Hier der text, wie wir ihn als DEUVET-Info veröffentlicht haben:Durch mehrere Gesetzesnovellierungen durch Vereinheitlichungen auf europäischer Ebene ist in den letzten Jahren teilweise eine Unsicherheit darüber eingetreten, welche Fahrzeuge Versicherungskennzeichen tragen dürfen. Für die für die Oldtimerszene relevanten Gruppen mit den alten Bezeichnungen Fahrräder mit Hilfsmotor, Mofas, Mopeds und Mockicks hat sich im Grunde nichts geändert.Die Fahrzeugruppen, die mit Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen in den Verkehr gebracht werden dürfen (§ 29e StVZO), sind• zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder nach §18 Abs. 2 Nr. 4StVZO (max. 50 ccm, max. 45 km/h) Dies beinhaltet auch Mokicks,da hier der Gesetzgeber Pedale nicht mehr vorschreibt.• Fahrräder mit Hilfsmotor (max. 50 ccm, max. 45 km/h)• maschinell angetriebene Krankenfahrstühle• vierrrädrige Leichtkraftfahrzeuge nach § 18 Abs. 2 Nr. 4b (leichter als 350 kg, max. 45 km/h, max. 50 ccm)• Fahrzeuge mit mehr als 50 ccm und maximal 1 PS, wenn sie vor dem 1.9.52 erstmals in den Verkehr gekommen sind und• Zweirädrige, einsitzige Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie vor dem 1. Januar 57 erstmals in denVerkehr gekommen sind und ein Leergewicht von nicht mehr als 33 kg haben (§ 72 Abs. 2 StVZO)Die beiden letztgenannten Fahrzeuggruppen sind Fahrrädern mit Hilfsmotor gleichzusetzen (§ 18 Abs. 3 Nr. 1 StVZO) und sind somit wie diese sowohl vom Zulassungsverfahren als auch von der Betriebserlaubnispflicht (!) ausgenommen, wenn sie vor dem 1. Januar 1957 erstmals in den Verkehr gekommen sind bzw. vor dem 1. Mai 1965 erstmals in den Verkehr gekommen sind und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 20 km/h auffweisen

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Re: Motorrad Bj 24 mit Versicherungskennzeichen

Beitrag von bambam » Di 5. Mai 2015, 21:04

hallo

entschuldigt bitte das ich dieses alte thema wieder aufwaerme , ich habe gerade aehnliches problem und wollte es auch ueber ein versicherungskennzeichen bewerkstelligen..

sind diese regeln noch aktuell?

bei mir handelt es sich auch um fahrzeuge der 30er jahre mit f&s motoren von 63 74 und 98 ccm
alle in rahmen die auch als fahrrad gefahren werden koennen ;-)

danke schon mal fuer die antwort

mfg holger

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Re: Motorrad Bj 24 mit Versicherungskennzeichen

Beitrag von oldsbastel » Fr 8. Mai 2015, 11:35

Mit Versicherungskennzeichen wird das sicher nichts.

Alles über 50 ccm gilt als Motorrad.

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