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Oldtimer-Kennzeichen
Verfasst: So 1. Jul 2001, 02:08
von Kugelporsche
Ich habe einen Käfer von 1966. Der Wagen ist seit 1967 im Familienbesitz. Nun stelle ich mir die Frage ob hier nicht sogar das Original-Kennzeichen sogar als bestandteil des Oldies ist. Das Kennzeichen ist seit der Übernahme von Fleischhauer Köln noch nie vom Fahrzeug genommen worden. Muß ich wirklich für die Oldtimer-Zulassung an dem Fahrzeug dieses H-Kennzeichen mit dem nicht Zeitgemäßen Eur-Feld montieren.
Oldtimer-Kennzeichen
Verfasst: So 1. Jul 2001, 07:44
von Stöffi
Hallo Kugelporsche ! Warum möchtests du eine Oldtimerzulassung? Der Käfer hat keine 2 Liter Hubraum, so daß du mit der Pauschalbesteuerung schlechter fährst.Sollte dein Fahrzeug nicht abgemeldet sein, kannst du das Kennzeichen so lange am Fahrzeug lassen, wie du möchtest. Erst bei Neuerteilung einer Plakette mußt du auf retroreflektierende , neuerdings auch Euro-Kennzeichen umrüsten.Gruß Stöffi
Oldtimer-Kennzeichen
Verfasst: So 1. Jul 2001, 10:07
von Old Cadillac
Also schlechter fährt er mit der Pauschalbesteuerung nicht. Selbst wenn es nur ein 1,2 Liter Motor ist, kommen da an Jahressteuer DM ~~595,- raus gegenüber DM 375,- beim H-Kennzeichen. Allerdings muß man für das H-Kennzeichen ja auch erst noch was investieren wie z.B. Oldtimergutachten beim TÜV, neue Kennzeichen, Gebühren. Also für das erste Jahr ist es damit dann egal aber für die weiteren Jahre eine Ersparnis. Kugelporsche, Du mußt dann selber entscheiden was wichtiger ist: Das Geld oder Deine orig. Kennzeichen. Denn lezteres mußt Du auf jeden Fall gegen dieses neue da tauschen. Allerdings ist es möglich die Buchstabenkombination auf das H-Kennzeichen zu übertragen.Thomas
Oldtimer-Kennzeichen
Verfasst: So 1. Jul 2001, 11:38
von Stöffi
Entschuldigung, @ Old Cadillac, ich hatte aufgrund der frühen Zeit noch den alten Steuersatz im Kopf.Danke für die Richtigstellung.Gruß Stöffi
Oldtimer-Kennzeichen
Verfasst: So 22. Jul 2001, 22:06
von fabian
Hallo ,Ich gebe Stöffi hier recht ! Wenn der Wagen noch zugelassen ist und du das alte Kennzeichen behalten willst , dann würde ich mir über die paar Mark keine Gedanken machen . Ein Gesetz das Besagt das du neue Reflektierende Kennzeichen haben musst ist mir nicht bekannt . Gruss , Fabian