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H-Kennzeichen: § 21 Abnahme vor dem 30. ?
Verfasst: Mi 25. Apr 2001, 08:20
von Jörg Kruse
Hallo,kann die Abnahme nach § 21 für die H-Zulassung bereits vor dem 30. Geburtstag des KFZ erfolgen und lediglich die Zulassung dann nach dem Erreichen der Altersgrenze stattfinden oder muß auch für die Abnahme beim TÜV das Auto schon älter als 30 Jahre sein?GrußJörg
H-Kennzeichen: § 21 Abnahme vor dem 30. ?
Verfasst: Mi 25. Apr 2001, 08:57
von DEUVET
Stichtag ist der Tag der Erstzulassung. Die meisten Kreise halten sich daran. Das wird aber nicht überall so eng gesehen. Oft ist eine TÜV-Abnahme auch schon ein paar Tage vorher möglich, auch erlauben manche Zulassungsstellen, das Fahrzeug im Jahr der Erstzulassung auf H-Kennzeichen umzumelden. Frag doch bitte bei Deiner Zulassungsstelle nach.Grüße, Martin
H-Kennzeichen: § 21 Abnahme vor dem 30. ?
Verfasst: Mi 25. Apr 2001, 20:47
von Nagel KFZ
§21c ist H-Abnahme§21 ist die sog.Vollabnahme Fahrzeug ü.18 m.Abgemeldet