weiteres Fahrzeug auf 07-Kennzeichen

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Josef Eckert
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Beitrag von Josef Eckert » Mo 9. Okt 2000, 14:46

Kann ich ein neu erworbenes Fahrzeug (Import), bisher noch nicht in Deutschland zugelassen, auf dem Anhänger zum TÜV fahren und bekomme ich dort die Verkehrssicherheit bescheinigt, d.h. wird die Abnahme durchgeführt, auch wenn ich keine 3Tageszulassung mir besorgt habe? Oder muß ich mir eine teure Kurzzulassung besorgen?

Old Cadillac
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Beitrag von Old Cadillac » Mo 9. Okt 2000, 16:09

Ich denke das müsste gehen. Da das Fahrzeug ja ausschließlich auf dem Gelände des TÜVs bewegt wird. Kann höchstens sein, daß man wieder überlegt "was schreibe ich jetzt bloß bei Kennzeichen " Na ja, eben ohne. Hoffe die sehen das auch so. Jedenfalls könnte ich die Notwendigkeit einer Kurzzulassung nicht verstehen.Es versteht sich ja von selber aber versichere Dich, daß an dem Auto alles soweit für D ok ist. Z.B. Warnblinkanlage. Aber das hast Du sicher, oder?Viel GlückThomas

Josef Eckert
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Beitrag von Josef Eckert » Di 10. Okt 2000, 10:31

Danke Old Cadillac,ich bin nur etwas vorsichtig geworden mit unseren deutschen Behörden. Irgend eine Kleinigkeit sorgt immer für Probleme. Könnte es sein, daß der Prüfer den Wagen nicht abnimmt, da er ja nicht versichert ist?GrußJosef

Old Cadillac
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Beitrag von Old Cadillac » Di 10. Okt 2000, 11:07

Hallo Josef.Ich kann Deine Bedenken gut verstehen.Also ich wüsste nicht was das nicht versichert sein mit Verkehrssicherheit zu tun hätte. Wenn Du Dein Auto auf dem Hänger transportierst oder Du es auf einem Privatgelände bewegst braucht es ja nicht versichert zu sein. Soweit ich weiß ist das TÜV Gelände ja keine öffentliche Verkehrsfläche. (?) Oder etwa doch. Was meint denn die TÜV Stelle direkt zu Deiner Frage? Ich bin zwar nicht so sehr für immer erst mal fragen aber evtl. ist es hier angebracht. Es sei denn hier weiß es jemand defenitiv, daß es untersagt ist?Thomas

DEUVET
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Beitrag von DEUVET » Sa 14. Okt 2000, 21:19

Habe Bedenken! Old Cadillacs Antwort ist logisch und vernünftig - aber was heißt das schon...Nach meinen Erfahrungen wollen Prüfer eine Prüfungsfahrt machen und dazu muß das Fahrzeug versichert sein, zumal das TÜV-Gelände ein öffentliches ist (wie auch ein Supermarkt-Parkplatz) Nur ein wohlwollender oder ahnungsloser Prüfer wird ein unzversichertes Fahrzeug bewegen. Sein Chef wird ihm die Hammelbeine langziehen.Also: In aller Regel wirst Du um rote 06- oder gelbe Kurzeitkennzeichen nicht herumkommen.Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel ...Martin Kraut, DEUVET

Old Cadillac
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Beitrag von Old Cadillac » Sa 14. Okt 2000, 23:29

Martin~~da kannste mal sehen wie unterschiedlich das ist. In keinem meiner Autos hat ein Prüfer bis jetzt selbst eine Runde gedreht. 2 mal ist ein Prüfer erst mitgefahren. Mit einem 1914 LaLicorne und 1906 Renault AG um die beliebte "in etwa Wirkung" der Bremse fest zustellen. Die Fahrt fand nur auf dem TÜV Gelände statt. Das TÜV Grundstück ist echt öffentlicher Grund? Wo die STVO und STVZO gilt? Na ja, mag ja sein. Weiß ich nicht. Tja, denn Josef... Pech gehabt.Thomas

Josef Eckert
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Beitrag von Josef Eckert » Di 17. Okt 2000, 00:14

Danke Old Cadillac und Martin Kraut.Bei "meinem TÜV" hat Martin Kraut leider recht. Keine Abnahme ohne Zulassung.GrußJosef Eckert

Old Cadillac
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Beitrag von Old Cadillac » Di 17. Okt 2000, 20:53

Freuen wir uns: Der Staat braucht Geld...Thomas

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