Oldtimerveranstaltung : Ja oder Nein?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Old Cadillac
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Oldtimerveranstaltung : Ja oder Nein?

Beitrag von Old Cadillac » Fr 14. Jul 2000, 17:23

Ab wann ist eine Oldtimerveranstaltung, Oldtimerausfahrt eine solche im rechtlichen Sinne? Ich denke da jetzt an das rote 07er Kennzeichen. Wir treffen uns manchmal so mit 5 bis 6 Fahrzeugen und fahren ein bißchen durch die Gegend. Ist für solche Zwecke das 07er (offiziell) erlaubt oder ist das eine unerlaubte Fahrt? Wäre mal gut im Vorfeld zu wissen falls es ein Ordnungshüter mal meint besser zu wissen.Thomas Borchers[Diese Nachricht wurde von Old Cadillac am 14. Juli 2000 editiert.]

DEUVET
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Oldtimerveranstaltung : Ja oder Nein?

Beitrag von DEUVET » So 16. Jul 2000, 22:11

Hallo!Eine Oldtimerveranstaltung ist rechtlich nicht definiert.Läd man aber Freunde zu einer Ausfahrt ein, so dürfte es sich schon um eine Oldtimerveranstaltung handeln. Durch die Einladung könnte man es nachweisen.Fährt man aber aufgrund der Einladung von einem gemeinsmen Startort zu einem gemeinsamen Ziel, ist die Veranstaltung genehmigungspflichtig und der Veranstalter haftbar. (§29 StVO)Recht unverfänglich ist es, wenn man sich auf einem Privatgrundstück einfach nur trifft. Dies ist Erfahrungsaustausch zum Erhalt des Kuturgutes ;-)Eine Ausfahrt in größerer Runde ist immer heikel.Grundsätzlich: Wir bewegen uns bei solchen Privatveranstaltungen immer in einer rechtlichen Grauzone, wenn die 07-Nummer verwendet wird. Ein verkehrssicheres, ordentliches Auto, ein paar freundliche Worte zum Polizisten und es wird nichts passieren - zumindest solange nichts passiert ist(Unfall oder so).Aber wollen wir deswegen alles genau reglementieren lassen? Regeln bedeuten immer Grenzen, und die müssen wir uns doch nicht freiwillig setzen!Vile GlückMartin Kraut, DEUVET

Old Cadillac
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Oldtimerveranstaltung : Ja oder Nein?

Beitrag von Old Cadillac » So 16. Jul 2000, 23:03

Hallo Martin.Danke für die Antwort. Wie meine Erfahrung aus anderen Behördensachen mich lehrt: Bloß nicht zuviel nachfragen. Die mit ihren "Das ist genehmigungspflichtig"... Wir verwalten uns noch zu Tode.Danke für die Antwort. Bis jetzt hatten wir auch noch keine Probleme. In anderen Städten ist ja bereits gegen 07er Fahrer hart vorgegangen worden (da war mal was mit einem 1962er Opel Kapitän, glaube ich). Man kann's auch übertreiben... Schlimm finde ich es, wenn jemand mit seinem total vergammelten 123er Mercedes oder Golf I zum Baumarkt mit 07er Nummer spazieren fährt. Da werden die Jungs in grün doch hellhörig und passen in Zukunft bei denen mit älteren "richtigen" Oldtimern noch mehr auf.Thomas

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