Altautoverordnung

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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TW
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Altautoverordnung

Beitrag von TW » Mi 14. Jun 2000, 23:57

Hallo!Ich fahre einen R16 (Alltagsauto) Bj. 1979, EZ sogar erst 1980. Ich glaube nicht, daß ich im Herbst damit nochmal durch den TÜV komme.Nun dürfen ja erhaltenswerte Oldtimer wohl auch als Teileträger stehengelassen werden.Zwar ist mein Auto vom Zustand und Baujahr her noch weit vom Oldtimer-Status entfernt, ich würde es aber trotzdem im Falle des Falles abgemeldet behalten wollen (später mal restaurieren, evtl. als Teileträger). Fällt es nun unter die Altautoverordnung oder nicht? Immerhin würde es als Teileträger für die älteren R16-Modelle taugen, die ja locker den Oldtimer-Status erreichen und sich von den späten Modellen wenig unterscheiden.Noch eine ander Frage: Wenn ich jetzt schon vorzeitig zum TÜV fahre und durchfalle, bleibt dann der alte TÜV erhalten?Danke und viele Grüße,TW

DEUVET
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Altautoverordnung

Beitrag von DEUVET » Do 15. Jun 2000, 11:17

Grundsätzlich fällt jedes abgemeldete Auto sofort unter die Altautoverordnung, aber nur bei einer endgültigen Sitllegung ist der Halter unverzüglich verpflichtet, einen Verschrottungs- oder Verbleibsnachweis zu liefern.Keinesfalls dürfen Oldtimer als Teileträger aufbewahrt oder gar ausgeschlachtet werden, denn das unterliegt den Abfallgesetzen, die ein Behandeln von Abfall untersagen.Geben Sie eine Verbleibserklärung ab, können Sie den R16 aufbewahren, solange das umweltgerecht geschieht, also keine Flüssigkeiten austreten oder gar ins Erdreich gelangen können.Die derzeit oft zitierte europäische Altautoverordnung, aus der Oldtimer rausfallen, ist eine Richtlinie, die erst noch von den ländern umgesetzt wird. Wann und wie das in Deutschland geschieht, ist derzeit noch völlig offen.Hat Ihr R16 noch gültigen "TÜV", so bleibt dieser erhalten, auch wenn Sie bei einer Prüfung durchfallen - es sei denn, die festgestellten Mängel sind so erheblich, dass dem Prüferdie sofortige Ausserbetriebnahme angezeigt scheint. In diesem Falle kratzt er Ihnen die Plaketten ab und informiert das Straßenverkehrsamt.Für Auskünfte stehen wir gerne bereit:DEUVET, 069-50830809, deuvet@t-online.deMo bis Do, 11 bis 16 Uhr

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