Verjährung von Forderungen
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Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sind Forderungen einer Firma gegen eine Privatperson 2 Jahre nach dem Zeitpunkt, zu dem eine Ware geliefert oder eine Leistung erbracht wurde, verjährt. Die Rechnung muss also innerhalb dieser 2 Jahre gestellt werden. Richtig?Hier die Frage:Gilt das auch für Energie- und Wasserversorger? Wie lange darf rückwirkend nachgefordert werden, wenn der Versorger es verbaselt hat, den Zähler abzulesen?
Verjährung von Forderungen
Grundsätzliche Verjährung nach § 195 BGB erfolgt erst nach 3 Jahren. Bei wiederkehrenden Leistungen kann es andere Fristen geben.Sagt meine Frau! GrüßeChristoph
Verjährung von Forderungen
Ich glaube die Verjährungsfrist von 2 Jahren gilt nur bei Geschäften zwischen Vollkaufleuten untereinander.Schließt(aus meiner Sicht) Energie- und Wasserversorger nicht aus.Was sagen denn die Rechtsanwälte unter den Forumsmitgliedern dazu ? Freundliche Grüße Ralf G
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