Probleme mit dem Gutachten nach §23 STVO für Einstufung als Oldtimer für die 07e
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[quote]Während die Gutachten nur vom TÜV in den alten und Dekra in den neuen Bundesländern durchgeführt werden durften, darf nun jeder amtlich anerkannte Sachverständige, Prüfer oder Prüfingenieur die Fahrzeuge abnehmen.[/b]Warst Du auch schon beim GTÜ? Der darf jetzt auch. Ich habe bisher gute Erfahrung mit denen gemacht und die Wichtigtuer von TÜV und DEKRA sehen mich nie wieder.Eine echte Sauerei sowas. Ich habe mir Deine Seite durchgelesen.Welcher Roller ist es denn, den Du nicht durchbekommst?
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Zitat:Original erstellt von ELO am/um 04.04.07 18:42:59Oder doch?www.oldtimer-info.deÄnderungen seit 1.3.2007: (Ausschnitt)Künftig ist auch vor der Zuteilung eines roten 07-Kennzeichens ein Oldtimer-Gutachten erforderlich. Während die Gutachten nur vom TÜV in den alten und Dekra in den neuen Bundesländern durchgeführt werden durften, darf nun jeder amtlich anerkannte Sachverständige, Prüfer oder Prüfingenieur die Fahrzeuge abnehmen.Komme gerade vom Tüv, die waren Begeistert vom Erhaltungszustand und haben ohne weiteres das Gutachten erstellt, "klar ist das ein Oldtimer im guten Pflegezustand" Neu lackieren? Geht doch die Orginalität verloren.... Technik: "Der hat ja Tüv ist doch alles klar" Läuft also scheinbar wie immer wer einen Zugang zu alten Fahrzeugen hat versteht auch den Zustand entsprechend. Das mit Zustand 2 hat der Tüv aber eigentlich auch angesagt.... aber der Ermessensspielraum liegt eindeutig beim Prüfer.Im Gutachten selber gibt es übrigens keine Benotung nur Ja/ Nein. Könnte also alles ganz einfach sein.Karsten
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Hallo Karsten,erst einmal herzlichen Glückwunsch. Aber nun, nachdem Du so einige schlechte Erfahrungen gesammelt hast, wäre es gut wenn Du die Roß und Reiter beim Namen nennen könntest. Sprich, wer genau hat Dir das Gutachten verweigert. Die gehören an den Pranger gestellt. Zumindest aber hier öffentlich bekannt gemacht, damit andere nicht auch auf diese Verbrecher herreinfallen und, was noch viel schlimmer wäre, am Ende sogar noch ein Fahrzeug neu lackieren nur weil solche Dumpfbacken keine Ahnung haben.Rainer
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....ich meine auch, daß man zumindest vor diesen Prüfstellen warnen sollte!!!grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Hallo!Auf der Seite des TÜV Nord und in dessen Info Blättern wird weiterhin von Zustand 3 ausgegangen.http://www.tuev-nord.de/2067...uev-nord ... 7.aspGrüße Ulrich
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Zitat:Original erstellt von zwotakt am/um 04.04.07 23:39:07mit der Zulassungstelle gibt es ja keine Probleme die wissen gar nicht was Gutachten nach §23 Stvo bedeutetWüßte ich auch nicht, § 23 StVO regelt nur die sonstigen Pflichten des Fahrzeugführers. Fürsorglich beispielsweise in Abs.3: "Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert." Spaß beiseite, es handelt sich natürlich um die StVZO. Bis das jemand hier die in Berlin gültige Richtlinie schriftlich vorlegen kann, glaube ich das mit dem geforderten Zustand 2 nicht. Da kann ein schlecht gelaunter Prüfer meinen was er will.Gruß,TideBeitrag geändert:06.04.07 17:40:07
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				Sir Spencer
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Hallo,das war mir ganz neu. Ich habe gleich auf der Homepage unseres Straßenverkehrsamtes nachgeschaut und da schau her, da steht es auch. Alles wird teurer........so ein ...........Na den,herzliche GrüßeRosi
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Zitat:Original erstellt von RaiOrz am/um 05.04.07 21:24:43Hallo Karsten,erst einmal herzlichen Glückwunsch. Aber nun, nachdem Du so einige schlechte Erfahrungen gesammelt hast, wäre es gut wenn Du die Roß und Reiter beim Namen nennen könntest. Sprich, wer genau hat Dir das Gutachten verweigert. Die gehören an den Pranger gestellt. Zumindest aber hier öffentlich bekannt gemacht, damit andere nicht auch auf diese Verbrecher herreinfallen und, was noch viel schlimmer wäre, am Ende sogar noch ein Fahrzeug neu lackieren nur weil solche Dumpfbacken keine Ahnung haben.RainerDirekt Zustand 2 haben der TÜV Indira Ghandi Str. 100und FSP Grünauer Str. 24 gefordert.Die Tüv Stelle bei der ich den Gutachtensegen bekam nenne ich jetzt nicht, da auch Sie eigentlich den Zustand 2 als Grundlage zu nehmen hatten.... Karsten
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http://www.tuv.com/de/oldtim....com/de/oldtimer.htmlDie genannte Prüfstelle ist vom TÜV Rheinland und der hat auf seiner Seite noch die alten Richtlinien.Grüße
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				oldierolli
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Hallo, Indira-Gandhi-Str. und Grünauer Str. liegen schließlich in der EX-DDR!!! Und in dem von den EIGENEN BÜRGERN (Wir sind das Volk; SCHON VERGESSEN ??????) geschassten Dreckssystem waren die Mitarbeiter immer OBRIGKEITSHÖRIG und (meist) ohne freie Entscheidungskraft. Ich weiß, wovon ich rede. Gruß. Rolf (der Ostdeutschland nicht GEZWUNGEN hat, den alten Ländern blind beizutreten)
			
