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				Mwst beim Kaskoschaden
				Verfasst: Di 13. Nov 2001, 10:30
				von Thom
				Hallo,nach einem unverschuldeten Unfall weigert sich die gegnerische Versicherung die MwSt für den Nutzungsausfall (Nutzungsausfallentschädigung) zu bezahlen. Ich hatte mir keinen Leihwagen genommen und habe nach Gutachten abrechnen wollen. Ist das korrekt?Wo steht die gesetzliche Grundlage?mfgThomas
			 
			
			
				Mwst beim Kaskoschaden
				Verfasst: Di 13. Nov 2001, 10:35
				von Thom
				Hallo,Es handelt sich nicht um einen Kaskoschaden, sondern um einen Haftpflichtschaden.Sorry
			 
			
			
				Mwst beim Kaskoschaden
				Verfasst: Di 13. Nov 2001, 10:39
				von Markus Neser
				Hallo Thom,Nutzungsausfallentschädigung ist Steuerneutral, d.h. es fällt keine MwSt an.Gruß Markus
			 
			
			
				Mwst beim Kaskoschaden
				Verfasst: Di 13. Nov 2001, 10:59
				von Helmi
				Hallo,Nutzungsausfall immer ohne MwSt.Als Selbständiger bekommst du nie die enthaltene MwSt erstattet, daher wird immernach Vorsteuerabzugsberechtigung gefragt.Du mußt die enthaltene MwSt bei einem Leihwagen,Reperaturrechnung etc. bei  , deinem Finanzamt als Vorsteuer abziehen.Gruß Frank
			 
			
			
				Mwst beim Kaskoschaden
				Verfasst: Di 13. Nov 2001, 11:02
				von Versi
				Die Nutzugsausfallentschädigung ist jaso eine Art "Schmerzensgeld für entgangenen Lustgewinn" daher auch keine MWst