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Oldtimerversicherung für 20 jährigen Fahrer

Verfasst: Di 30. Nov 2010, 12:02
von Macfly
Hallo zusammen,dies ist mein / unser erster Eintrag hier im Forum.Ich fahre einen Spitfire ( 1978 ) und mein Sohn hat sich nun einen Granada von 1975 zugelegt.Für Ihn suche ich nun eine Oldtimerversicherung. Am Freitag hatte die Allianz noch zugesagt, gestern dann die Absage ginge doch nicht.Der Grund, ist kein Scherz, der Mitarbeiter von Freitag wäre fristlos gekündigt worden ! Bei anderen Versicherungen muß man über 25 Jahren sein, Gutachten vorlegen und und und.Fakt ist, der Wagen hat einen geringen Wert und wir brauchen n ur eine Haftpflichtversicherung für die ersten Jahre. Ein Erstwagen ( Corsa ) ist vorhanden.Meine Frage, kennt jemand eine Oldtimer-Versicherung die dazu ja sagt ?In vielen Foreneintägen im Net wurden Versicherungen genannt, die bei Nachfrage uns dann doch keine Versicherung angeboten haben.Haben da dann ältere Kunden eine Oldtimerversicherung abgeschlossen und lassen Ihre Kinder dann einfach fahren, egal ob die 20 Jahre alt sind ?Ein suchender Vater ................

Oldtimerversicherung für 20 jährigen Fahrer

Verfasst: Di 30. Nov 2010, 13:05
von alteschätzchen
Hallo,lt. der Liste aus der OM 04/2010 sind unter 25 jährige möglich bei: HDI, Gothaer, Mannheimer Belmont, OCC, Olasko, ZÜRICH und noch ein paar andere. Gruss, Joachim

Oldtimerversicherung für 20 jährigen Fahrer

Verfasst: Di 30. Nov 2010, 13:14
von Macfly
Hallo Joachim,danke für die Info. Im Net steht aber bei der HDI auch 25 Jahre, OCC = 23 Jahre, Zürich auch 25 Jahre, olasko nur über 10.000 Euro Wert.Gothaer-Anfrage läuft, Belmont Angebot auch.habe die Oldtimer Markt von 04/2010 nicht vorliegen, ist die Übersicht als PDf vorhanden ?Danke und GrußUwe

Oldtimerversicherung für 20 jährigen Fahrer

Verfasst: Di 30. Nov 2010, 14:38
von alteschätzchen
NEin, nicht als pdf. Kann nur schreiben, was in der Liste steht. Da waren jedenfalls keine altersbeschränkungen aufgeführt. Vielleicht meldet sich ein anderer. Gruss, Joachim

Oldtimerversicherung für 20 jährigen Fahrer

Verfasst: Di 30. Nov 2010, 15:04
von Macfly
Hallo Joachim,habe das pdf gefunden.Doch auch da gilt, saftige Preiserhöhung bei Fahrer unter 25, u.a. Württemb. Versicherung. Von 99 auf 410 euro. GrußUwe

Oldtimerversicherung für 20 jährigen Fahrer

Verfasst: Di 14. Dez 2010, 22:15
von Ali Mente
Hallo Uwe,melde ihn auf Dich an und überschreibe den Vertrag in ein paar Jahren auf Deinen Sohn.Mit Deiner Bestätigung, dass er dan Wagen in der Zeit gefahren hat, übernehmen viele Versicherungen die Fahrzeit als Versicherungszeit.GrußMarkus

Oldtimerversicherung für 20 jährigen Fahrer

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 02:28
von oldierolli
Hallo, die Versicherungen fragen bereits bei Vetragsabschluss, ob der Wagen auch von Personen unter 25 J. GEFAHREN wird. Und schon dann ist der Beitrag höher; ansonsten Obliegenheitsverletzung. Gruß. Rolf

Re: Oldtimerversicherung für 20 jährigen Fahrer

Verfasst: Sa 28. Mai 2011, 13:35
von wagalaweia
Das kostet mich auf unseren Zweitwgwn zur Zeit einen Aufschlag von 250 €.
Allerdings immer noch deutlich günstiger als wenn der Junior den selbst anmeldet.Wer kann diese Prämien als Fahranfänger(und meist ja auch Berufsanfänger)eigentlich noch bezahlen?

Grüße

Re: Oldtimerversicherung für 20 jährigen Fahrer

Verfasst: Do 16. Feb 2012, 11:56
von ventilo
Muß das Thema aus aktuellem Anlaß (Junior Nr.1 hat seit gestern seinen "Lappen") noch mal hochhohlen:
Welche Oldtimer Versicherungen erlauben Fahranfänger (wenn ja zu welchen schlechteren Konditionen)?
Interessant sowohl für 07- als auch mit H-kennzeichen. Halter bleiben die Eltern.
Ich habe noch ein paar alte Verträge, in denen ich keinen Verweis auf die 25 Jahre Mindestalter finden konnte, in meinen neueren schon (alle laufen noch auf "H", da wir auch im Alltag fahren wollen).

Re: Oldtimerversicherung für 20 jährigen Fahrer

Verfasst: Do 16. Feb 2012, 16:02
von oldierolli
Hallo, die Verträge sind wohl alt, aber wenn VersicherungsBEDINGUNGEN (als "flexibler" Vertragsbestandteil) sich ändern, müsste das für alle, auch alte, gelten. Eigentlich muss die Versicherung die geänderten VB zu jedem bestehenden Vertrag zusenden, aber heutzutage gilt das wohl auch mit Veröffentlichung auf deren Internetseite. Unser Tripower ist im Vertragsrecht doch sicher firm. Gruß. Rolf