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Wie regeln?

Verfasst: Fr 16. Jul 2010, 09:58
von norton3
Servus!Sachlage:Sachbeschädigung (mutwillig) an meinem Volvo 122 S Bj. 1966 1.Hand.Abgerissen wurden 1 Spiegel v. Kotflügel, 1 Sp. v. d. Türe.Lackschäden durch diese Aktion.Identische Spiegel zur gegenüberliegenden Seite nicht mehr zubekommen.Schadenshöhe v. mir geschätzt ca. 500,00 Euro. (Bei v. mirdurchgeführten Rep.)Verursacher v. d. Polizei ermittelt. (Mehrere KFZ wurden beschädigt)Strafanzeige wurde gestellt.Frage 1. Forderungen einholen über die Rechtsschutzversicherung?Frage 2. Über die eigene Haftpflichtvers. (Vollkasko m. 300,00 Euro Selbstbet.) abrechnen?Frage 3. Läuft die Beschädigung unter Vandalismus und dieHaftpflicht ist raus?Frage 4. Bei Schaden unter 1000,00 Euro Gutachten erforderlich, oder reicht Kostenvoranschlag (mit Fotos) v. einer Werkstatt?Frage 5. Da gleiche Spiegel (zur Gegenseite) nicht auftreibbar sind, je 2 Spiegel für Türe und Ktfl. erwerben?(Aus optischen Gründen)Hauptfrage: Vorgehensweise WIE?Im Voraus schon mal dankendGruß Peter

Wie regeln?

Verfasst: Fr 16. Jul 2010, 14:28
von Zoe
Unsere im Forum anwesenden RAs werden Dir da sicher eine exaktere und vor allem verbindlichere Auskunft geben können, aber ich würde auch einen Strafantrag stellen; eine Strafanzeige heißt ja nur, daß Du eine Straftat anzeigst. Ob dieser Fall dann von der SA verfolgt wird oder nicht ist dann eine andere Sache. Mit einem Strafantrag hingegen beantragst Du, daß sich die Staatsanwaltschaft auch wirklich damit beschäftigt und nicht gleich wegen Geringfügigkeit oder zuwenig publicity einstellt.Ich lasse mich gern eines besseren belehren, aber so hatte ich das mal erklärt bekommen.500 €uro halte ich - ohne das Fahrzeug gesehen zu haben - bei einem Lackschaden aber für eher gering eingeschätzt....Zoe

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Verfasst: Fr 16. Jul 2010, 17:38
von norton3
Servus!Danke für die Antworten!Das vorgefertigte Formular, v. der Polizei, war ein Strafantrag, der v. mirunterschrieben wurde. Falsche Wortwahl, mein Fehler, kein Jurist.Die 500,00 Euro, waren eigentlich als die unterste Grenze gedacht.Natürlich werden die Kosten für den Verursacher wesentlich höher, wenn derWeg / Rechtsschutz / Anwalt / event. Gericht / Werkstattkosten / usw. gegangen wird, was inzwischen auch angestrebt wird.Gruß Peter

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Verfasst: Sa 17. Jul 2010, 00:20
von oldierolli
Hallo, ein Strafantrag erhöht nicht einen zivilrechtlichen Anspruch. Wenn Du eine Rechtsschutzvers. hast, sowieso zum "kompetenten" Anwalt; evtl. Selbstbeteiligung vom Schädiger einfordern, genau wie Rückstufung bei der Kasko. Lediglich wenn der Täter freiwillig den Schaden VOLL ohne Umweg über Deine Versicherung erstatten will, was für ihn billiger wäre, Werkstatt etc. mit modellspezifischen Kenntnissen zur Kostenermittlung heranziehen. Gruß. Rolf

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Verfasst: So 18. Jul 2010, 08:26
von norton3
Servus!Danke für Infos`s!Kapiert!Gruß Peter