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Leistungsansprüche zur Genesung

Verfasst: Do 18. Mär 2010, 02:29
von oldierolli
Hallo, (auch) mit einem Oldie kann man einen SCHULDLOSEN Unfall erleiden und erheblich verletzt werden. Ich gehe hier mal vom unstreitig schuldlosen Beifahrer aus. Hat dieser dann einen Anspruch auf "übliche" PRIVATärztliche Leistungen (auch stationär), da er ja nach BGB Anspruch auf vollständigen Ersatz des entstandenen Schadens hat, oder mutet die "deutsche" Rechtsprechung da den ganzen Mist der GKV zu mit Bürokratie, Eigenanteilen etc., was nach meiner Auffassung doch wohl nicht als "Schadensminderungspflicht" herangezogen werden dürfte. Beim Unfall dürfte es doch wohl keine Zweiklassen-Gesellschaft geben? Neugierigen Gruß. Rolf