Seite 6 von 8

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Fr 19. Mär 2010, 17:14
von oldierolli
Hallo, Willy hat es anscheinend richtig verstanden. Gruß. Rolf

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Fr 19. Mär 2010, 19:50
von Phoenix
Hallo Rolf,so schwer fand ich die Frage gar nicht. Und zum Forum kann ich nur sagen, das es auf mich recht lebendig wirkt, auch wenn es einige Leute kaputt reden wollen.GrußWilly

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Mi 24. Mär 2010, 17:09
von Rainer
WOW, selten soviel Stuss gelesen wie hier!Und schön langsam muß ich zugeben ich verstehe diejenigen die patzige Antworten auf soooo derartig dumme fragen geben!!! WENN ich ein Auto hab das nicht zugelassen ist, meine Werkstatt keine 06er Kennzeichen hat und ich auch sonst niemanden kenne der mir welche leiht, dann schlepp ich doch den Kübel in die 4km entfernte Werkstatt, das ist ja lächerlich und sollte es probleme mit der Bremse geben dann eben mit Stange abschleppen!Aber hier sich auszubreiten über ein deratig sinnloses Thema und dann noch am schluß frech zu meinen diese Forum sei "tot" dem ist scheinbar total langweilig und er hat keine anderen Sorgen als andere mit dummen fragen zu löchern.Das für mich allerschlimmste hier war allerdings die Aussage ein Auto würde zum Anhänger werden wenn es abgeschleppt wird Es ist rechtlich glas klar geklärt was das "Abschleppen" ist.Und so verrückt zu sein ein Auto 4km vielleicht auch noch eine Landstrasse zu schieben (vermutung meinerseits weil kleiner Ort erwähnt wurde und "Nachbarort")der gehört ja eigentlich zur MPU. HALLOOOOOOO hat NIEMAND bedenken daran geäussert dass das vielleicht äusserst gefährlich sein könnte? Abgesehen davon kann ich mir gut vorstellen dass der nächste Rennleiter das abstraft mit dem Hinweis auf "Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer".Mann mann mann, was macht der Threadopener wenn er mal echte Probleme hat???

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Mi 24. Mär 2010, 21:08
von Phoenix
Moin,ein defektes Auto wird abgeschleppt, ein nicht defektes Auto wird geschleppt. Da gibt es rechtliche Unterschiede, das Auto wird, (wenn das nicht inzwischen geändert wurde) zum zweiachsigen Anhänger und der Zug benötigt die entsprechende Fahrerlaubnis, so kenn ich es.GrußWilly

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Mi 24. Mär 2010, 22:07
von schreyhalz
Moin Moin !So ist es !Allgemein verständlich hier nachzulesen :http://de.wikipedia.org/wiki....org/wik ... nEindeutig ist beim Abschleppen immer der Nothilfegedanke,d.h. ein liegengebliebenes Fzg. (welches zwangsläufig über eine Zulassung verfügt) auf dem schnellsten Wege aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu verbringen.Alles andere,so auch das hier ursprünglich angesprochene Problem,fällt unter Schleppen mit allen dazugehörigen Konsequenzen.MfG Volker

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Do 25. Mär 2010, 00:13
von wagalaweia
Es ist durchaus zulässig ein abgemeldetzes KFZ zum Schrottplatz abzuschleppen.Und auch ein betriebsunfähiges abgemeldetes Fahrzeug zur Werkstatt.Und um eine "betriebsunfähigkeit" herzustellen-braucht da jemand in diesem ForumRatschläge?Grüße WalaBeitrag geändert:24.03.10 23:10:49

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Do 25. Mär 2010, 11:01
von 1300VC
Zitat:Original erstellt von 1300VC am/um 03.03.10 08:57:45Das Zauberwort könnte "abschleppen" heissen, aber nicht "schleppen".Zitat:Original erstellt von wagalaweia am/um 24.03.10 23:13:12Es ist durchaus zulässig ein abgemeldetes KFZ zum Schrottplatz abzuschleppen. Und auch ein betriebsunfähiges abgemeldetes Fahrzeug zur Werkstatt.Eben ! Was funktionsfähig/verkehrssicher sein sollte fürs ABschleppen, ist die Warnblinkanlage sowie Lenkung und Bremse. Und wenn ein Fahrzeug halt nicht anspringt, muß es abgeschleppt werden..... ... und somit sind wir 22 Tage später wieder bei Adam & Eva....Chris.Beitrag geändert:25.03.10 10:02:13

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Do 25. Mär 2010, 11:18
von Derby special
...in der Zeit hätte man das Teil wirklich die 4 Kilometer oder was auch immerschieben können.Unglaublich, wie man Nebensächlichkeiten verdiskutieren kann.Und das alles nur, weil es wahrscheinlich von Anfang an wieder mal nix kosten durfte....wenn eine anständige Lösung zu teuer ist - sucht Euch halt was Kostengünstigeres als Zeitverteib. Überraschungseifiguren kann man z.B. problemlos in der Hosentasche von Ort zu Ort transportieren.Ich frag mich, warum die meisten einfach handeln, anstatt alles totzureden - zumindest denke ich mal, daß es so ist.Sonst dürfte man nämlich nie fahrfähige, zugelassene Klassiker herumfahren sehen.Grüße,Ralf

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Do 25. Mär 2010, 12:13
von mkiii
Ich frag mich schon lange was manche Zeitgenossen vor der Internetzeit in so manchem Fall gemacht haben, die müssen doch verzweifelt sein GrußNorbertIm übrigen setzt die Teilnahme am Srassenverkehr eine Zulassung vorraus. Ein Fzg nimmt schon dann am Strassenverkehr teil wenn es auf öffentlichem Grund abgestellt oder bewegt wird. Wird es bewegt ist es egal ob mit Motorkraft oder durch fremde Hilfe, also abschleppen oder schieben.Ein Fzg ohne Zulassung darf nur als Transportgut auf dafür geegneten Transportfzg transportiert werden.Ihr könnt ja mal ein Fzg ohne Zulassungstempel auf der Strasse abstellen und sehen was passiert. Es wird nicht besser wenn ihr das Fzg bewegt, egal wie.Diese Disskussionen sind ja unter Stammtischniveau

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Do 25. Mär 2010, 12:17
von mkiii
Zitat:Original erstellt von Johnny Burnette am/um 25.03.10 11:06:24Zitat:Original erstellt von Derby special am/um 25.03.10 10:18:51Und das alles nur, weil es wahrscheinlich von Anfang an wieder mal nix kosten durfte....wie wahr, wie wahr genau die Kostenthematik scheint div. Leuten speziell in diesem Forum ein ganz wichtiger Diskussionspunkt zu sein. Merkt Euch Leute was nichts kostet ist auch nichts!!!!netten GrußJohnny BurnetteAber nach einer texanischen Zulassung fragen machbar ist das natürlich, du wirst aber mit der gleichen Instutition schwierigkeiten bekommen die einem amerikanischen Landsmann mehrere Jahre auf Alcatraz eingebracht hat