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Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Di 9. Mär 2010, 22:11
von oldierolli
@ wala: nur weil Du es bist und das so interessant ist und weil Du mich gerne aus der Reserve locken willst (sollst??), ZU-GA-BE: jawohl, genau so möglich bzw. rechtlich gleich mit abgemeldetem LKW-Anhänger, der NIE ein KFZ war, oder mit Findling, der sogar in D wohl NIE zugelassen werden muss. Auch mit Fahrrad kann man da wohl 60 - 80 km/h schnell sein (Rene weiß das sicher besser)- etwa Fahrerlaubnis-Vergehen??? Für die Folgen des Runterrollens muss der FAHR-zeug (nicht KRAFT-Fahrzeug)-führer etc. geradestehen. (Was aber ist das Runterrollen eines Findlings? M.E. kein Führen oder Betreiben...) Aber "grober Unfug" wird nicht von der Haftpflicht gedeckt. Wenn der Elzer Berg nur Autobahn-Strecke hat, erübrigt sich das, da nur erlaubt für KFZ, die min. 60 km/h erreichen können (ebenerdig). Nun aber keine Zugabe mehr. Gruß. Rolf

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Mi 10. Mär 2010, 20:23
von wagalaweia
Das richtige Stichwort ist gefallen:"Grober Unfug"!Ansonsten erinnerst Du mich an gewisse religiöse Richtungen,die die Bibel absolut wörtlich auslegen. Gruß Wala

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Do 18. Mär 2010, 16:31
von Kardan
Hallo an alle ...ich möchte/muss das Thema neu anstossen....In der Werkstatt haben Sie mir nähmlich gesagt, dass ich auch mit dem abgemeldeten Auto zu denen Fahren kann..."WICHTIG!"--> ich muss nur eine Doppelkarte dabei haben...weil das Auto ja nur vorübergehend stillgelegt ist....!!!!(...Doppelkarte hies das früher, jetzt heisst es irgendwie anders..).....Stimmt das...., fragt doch bitte mal die Fahrlehrerin, die weiss das bestimmt......!Oder vielleicht gibt es doch einen "richtigen" Versicherungsexperten unter euch!!!!GrüßeKárdán

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Do 18. Mär 2010, 17:03
von 1300VC
Ja, es geht. Da es aber an bestimmte Auflagen gebunden ist, würde ich an deiner Stelle mitsamt PA, Fahrzeugpapieren sowie VB (Versicherungsbestätigung) beim Landratsamt/Zulassungsstelle vorstellig werden. Die sagen dir exakt die "Benimmregeln", welche dir geläufig sein sollten, wenn es zu einer Kontrolle oder evtl. Anzeige kommen sollte. Im Unterschied zu früher, wo man "Doppelkarten" im Dutzend daheim horten konnte und selbst nach Gutdünken ausfüllen konnte, sind vorbei. Du musst also die Versicherung mit ins Boot nehmen. Allerdings erschliesst sich für mich nach wie vor nicht, wieso du keinen Weg findest (finden kannst) per 06er-Nummer oder Trailer die Sache in 10min hinter sich zu bringen. Chris.

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Do 18. Mär 2010, 17:25
von Kardan
Hallo Chris,....leider habe ich keinen Hänger und ich kenne auch keinen...und die Werkstatt (..ne kleine Dorfwerkstatt) hat auch kein 06er Kennzeichen)Deshalb hatte mich dann doch entschieden den Wagen jetzt anmelden, da ich die Fahrlehrerin nicht persöhnlich kenne!ahahahAls ich aber gestern in der Werkstatt erzählte was ich durch meine Frage hier im Forum für Reaktionen verursachte, bekann ich genau das zu hören "wieso ist doch kein Problem...Doppelkarte von Versicherung..und fahr einfach her"tja das ist die ganze Geschichte!als geht das jetzt oder nicht.. die Frage ist generell? Anmelden werde ich meinen Wagen trotzdem!

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Do 18. Mär 2010, 17:37
von 1300VC
Zitat:Original erstellt von Kardan am/um 18.03.10 16:25:04als geht das jetzt oder nicht.. die Frage ist generell? Anmelden werde ich meinen Wagen trotzdem!Ich dachte mich hierzu klar ausgedrückt zu haben; es geht !Details werden aber regional differenzierend gehandhabt, so daß ich zu obiger Vorgehensweise geraten habe. Ist wie bei der Zuteilung sowie Erneuerung der 07er Nummer; unterschiedliche Auflagen allerorten. Deshalb nenne ich bewusst keine Details, so wie sie z.B. hier an meinem Wohnort usus sind, denn woanders kann es differieren. Und wenn dir die Werkstatt pauschal sagt "Doppelkarte und fertig" (was nicht korrekt ist), dann kannst du selbst entscheiden welchen Weg du wählen möchtest. Vielleicht haben die ja auch noch nie was von FZV gehört und deren Änderungen. Zumal sie ja anscheinend keine 06er Nummer brauchen. Chris.

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Fr 19. Mär 2010, 01:31
von jawolf30
An alle bisher Beteiligten: köstlich !!!Jetzt weiss ich endlich (wieder) warum a) dieses Forum als "Forum der Nietenzähler" bezeichnet wirdb) diejenigen, die dies so bezeichnen Recht habenc) Fragesteller meist alles andere "lernen" und "erklärt" bekommen - nur leider keine adäquate Antwort auf die gestellte Frage erhaltend) dieses Forum "eigentlich" tot iste) man(n) keiner Fahrlehrerin trauen sollteDanke !!! Mit fordlichen GrüßenJürgen

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Fr 19. Mär 2010, 08:14
von Phoenix
Guten Morgen,auf meiner Deckungszusage, war Montag beim Amt, stand, das für die Fahrten im Zusammehang mit der Zulassung, ein Versicherungsschutz besteht.Wenn ich mein Motorrad, ist ja auch ein KFZ, durch den öffentlichen Verkehrsraum, irgendwohin schiebe, brauche ich, nach meinem Verständnis, nicht einmal einen Führerschein. Bein unserer Gesetzgebung würde ich mich aber nicht auf mein eigenes Verständnis verlassen, sondern mich ganz genau in die Gesetzestexte einlesen. Selbst ein Fußgänger ist ein Verkehrsteilnehmer und nimmt am öffentlichen Straßenverkehr teil, spätestens, wenn er eine Straße überquert.GrußWilly

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Fr 19. Mär 2010, 11:10
von 1300VC
Zitat:Original erstellt von jawolf30 am/um 19.03.10 00:31:37An alle bisher Beteiligten: köstlich !!!c) Fragesteller meist alles andere "lernen" und "erklärt" bekommen - nur leider keine adäquate Antwort auf die gestellte Frage erhalten@ Jürgen, das ist nicht köstlich, sondern eher traurig.Traurig, weil ich das Gefühl habe hier sei jemand seit nunmehr 15 Tagen relativ beratungsresistent; anstatt sich bei (hier genannten) Fachstellen zu informieren, möchte jemand hier rechtsrelevante Auskünfte bekommen. DESHALB habe ich auf Details verzichtet; wobei mir die FZV §10 Abs.4 durchaus geläufig ist. Aber ich werde den Teufel tun und jemandem Tipps geben, der eher den Anschein erweckt, "seiner" Werkstatt (welche im Übrigen scheinbar nicht in der Lage ist, dem Kunden zu helfen) zu glauben, welche noch von Doppelkarten fabuliert. Und hinterher "enttäuscht" wäre, wenn es zu einer Anzeige kommen sollte, weil man offensichtlich zu faul war, sich entsprechend und umfassend zu informieren. An den richtigen Stellen. Wenn evtl. bisher noch keine Kennzeichen vorhanden sind, müssten diese ohnehin vorab beantragt werden, also der Gang zur Zulassungsstelle wäre eh´ fällig, sofern man(n) unbedingt auf eigener Achse zur Werkstatt fahren möchte.Nur ist hier das Problem, eine Wegstrecke von 4km zu überbrücken, offensichtlich so groß, daß es niemanden mit einem Trailer oder mit 06er Nummern gibt. Oder man hat nicht versucht zu fragen ?!Bisher hat der Fragesteller noch nicht einmal detailliert bekannt gegeben, zu welchem Zweck das Fahrzeug in die Werkstatt soll. Damit meine ich wieder explizit die FZV. Daher verwehre ich mich gegen eine pauschale Beurteilung der Antwortqualitäten. Diese setzen auch stets entsprechend qualifizierte Fragen voraus.Chris.Beitrag geändert:19.03.10 10:14:51

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Fr 19. Mär 2010, 11:51
von Kardan
Danke Chris....ich muss Jürgen beipflichten...Dieses Forum ist wirklich tot...1. werde ich mich in Zukunft ...an Beratungsstellen wenden... und nicht mehr hier im Forum fragen...(ich dachte so ein Forum wäre der richtige Ort wo man auf Fragen, kompetente Antworten bekommt)2. ich werde mir Mühe geben wie alle anderen auch nur noch über Fahrlehrerinnen diskutieren und anderen verbalen Dünnschisch produzieren....Vielleicht bin ich dann ja "geeignet" für dieses Forum und nicht mehr "Beratungsresitent"...DankeKárdán