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Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Mo 8. Mär 2010, 12:05
von 1300VC
... "lieber Herr Richter, ich bin mir keiner Schuld bewusst, denn ich habe meine Fahrlehrerin vorher gefragt; die muß es ja eigentlich wissen....."

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Mo 8. Mär 2010, 13:15
von Nachtschwärmer
Mir fällt gerade eben der Spruch von Albert Einstein ein:"Zwei Dinge sind unendlich – das Weltall und die menschliche Dummheit!Beim Weltall bin ich mir aber noch nicht sicher...."Und noch einer: "Mit einem Brunnenfrosch kann man nicht über den Ozean sprechen." (Chuang-tzu)Und weil mir meine Zeit zu schade ist, Leuten, welche nichts begreifen wollen oder können etwas dreimal zu erklären, klinke ich mich hier aus!

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Mo 8. Mär 2010, 17:42
von oldierolli
@ waga: wenn die "bewegliche Sache" aber als KFZ ZUGELASSEN ist, wird dieses durch das Ausstellen des Motors nicht aufgehoben. Aber jetzt mein Blattschuss: Herstellung einer kleinen Plattform mit 4 Rädern/Rollen, PKW (egal ob zugelassen oder nicht oder ohne TÜV etc.) als LADUNG drauf und dann schieben und sogar bis zu 2 Wochen an derselben Stelle parken. Ich hoffe doch, dass es sogar die Skeptiker überzeugt, dass LADUNG keines Zulassungsverfahrens/einer Pflichtversicherung bedarf. So, und nun schließe ich mich Joachim an. Gruß. Rolf

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Mo 8. Mär 2010, 20:58
von wagalaweia
Die Eigenschaft KFZ ist also an eine Zulassung gebunden?Davon steht in der FZV aber nichts.Grüße Wala

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Mo 8. Mär 2010, 23:48
von oldierolli
@ wala, doch noch mal zu allerletzt, mit dem EINMALEINS: ein PKW wird produziert und dann (hoffentlich) von jemandem gekauft. Der hat dann das ALLEINIGE Eigentumsrecht und kann in einem FREIEN Land ALLEIN über seine "bewegliche Sache" bestimmen. Er KANN es (seiner angedachten Zweckbestimmung) als KRAFT-Fahrzeug zuführen, indem er es OHNE Zulassung auf Privatgrund BETREIBT oder MIT Zulassung den BETRIEB auf öffentlichem Straßenland vornimmt. Er KANN aber auch die "bewegliche Sache" einer ANDEREN Zweckbestimmung, z.B. als Ausstellungsstück, Kunstwerk, Mobiliar, etc. zuführen, wozu es NIE einer ZULASSUNG bedarf. Das Gleiche gilt für "Gebrauchtwagen", die ich o.g. Zwecken ODER dem Zweck des AUFBAUPROJEKTES (mit dem Ziel des SPÄTEREN Verwendungszwecks erneut als PKW) zuführen kann. Für das BEWEGEN dieser Sache OHNE AN-trieb, AUCH auf öffentlichem Grund (nicht als "Anhänger"), bedarf es KEINER Versicherung/Zulassung. Allerletzten Gruß. Rolf

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Di 9. Mär 2010, 00:53
von 850spider
Wenn ich die ganzen Kommentare zu diesem Thema so lese, komme ich doch zu der Überzeugung, daß die Menschheit (oder Schreiber in Foren) ein größeres Problem haben.Es fängt an mit der (wieder meines Erachtens) blödsinnigen Frage an, wie ich ein Auto (oder Kraft-Fahrzeug oder irgendwas ohne Kraft), das momentan nicht zugelassen ist, in eine Werkstatt bekomme. Diese Frage stelle ich normalerweise nicht in ein Forum, sondern wenn ich schon nicht die Möglichkeit an einen Hänger zu kommen habe, an die Werkstatt. Wenn die kein Interesse oder keine Möglichkeit hat, den Wagen dorthin zu bekommen - eine andere Mutter hat auch ein schönes Kind.Also hat 1300VC mit der Kaffekasse schon eine vernünftige und praktikable Antwort gegeben. Alle anderen Kommentare ( einschließlich der Fahrlehrerin) sind (wieder meines Erachtens) irgendwo an der Praxis vorbei und damit unnütz.Gottfried

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Di 9. Mär 2010, 09:16
von mkiii
Zitat:Original erstellt von StevieP2 am/um 08.03.10 06:29:05Ich würde hier statt Mutmaßungen gerne mal die Aussage eines Fachmanns (= Anwalts) hören... Vielleicht kann Gerrit (Tripower) oder Frank etwas dazu sagen.SteffenWarscheinlich können sie vor lauter lachen noch keine Tastatur fehlerfrei bedienenGrußNorbert

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Di 9. Mär 2010, 10:29
von Kardan
Zitat:Original erstellt von 850spider am/um 08.03.10 23:53:06Wenn ich die ganzen Kommentare zu diesem Thema so lese, komme ich doch zu der Überzeugung, daß die Menschheit (oder Schreiber in Foren) ein größeres Problem haben. Gottfried...bei welchem Problem können den wir dir helfen....du brauchst Dich vor uns nicht zu verstecken...du darfst dich gerne outen!!!Hier wirst du geholfen!!!!!!! Macht auf alle Fälle Spass meinen Tread weiter zu verfolgen.... Bzgl. meiner Frage, ich habe ich entschlossen dann doch schon früher anzumelden...Grüße an die Fahrlehrerin

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Di 9. Mär 2010, 17:12
von 850spider
Hallo Kardan,hab ich mich noch nicht genug geoutet - den Stoff bringen die mit den gelben Nummernschildern mit, die bei uns beim Skifahren sind, d.h. ich hab meine Quellen. Spass macht der Thread trotzdem: Ich stell mir vor, wie ein paar Mann ein altes Auto 4 km quer durch zB München schieben - ohne H oder Feinstaubplakette - darf oder muß da dann ein/e Fahrlehrer/in am Steuer sitzen ? Nachts stören da die Grünen, die irgendwas Unerlaubtes vermuten und während des Tages kommen gleich die mit den weißen Turnschuhen Treffend ist ja auch, daß Du selbst nach einer Latte von mehr oder weniger guten Vorschlägen selbst auf eine für Dich praktikable Lösung gekommen bist Wenn ich mal ein Problem habe, melde ich mich bei Dir - verstecken ? was ist das ?Gottfried

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Di 9. Mär 2010, 17:42
von wagalaweia
Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 08.03.10 22:48:19 Für das BEWEGEN dieser Sache OHNE AN-trieb, AUCH auf öffentlichem Grund (nicht als "Anhänger"), bedarf es KEINER Versicherung/Zulassung. Allerletzten Gruß. RolfKlasse! Dann hätt ich ja den Elzer Berg sogar mit einem abgemeldeten KFZ runterrollen können?Und könnte gar nicht bestraft werden?Grüße Wala