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Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Mi 3. Mär 2010, 09:51
von Kardan
Hallo....ich vermute mal das dies Sicherlich nicht geht......aber vielleicht gibt es doch eine Möglichkeit, die ich nicht kenne!!!!Mein Oldie sollte in die Werkstatt, damit man dort ein paar Reparaturen durchführt. Der Wagen ist aber noch nicht wieder angemeldet, er ist noch "Ruheversichert". Wollte ihn eigentlich erst im Hochsommer anmelden.Welche Möglichkeiten gibt es den Wagen auf eigener Achse in die ca. 4km entfernte Werkstatt zu bringen.GrüßeKárdánBeitrag geändert:03.03.10 09:10:08

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Mi 3. Mär 2010, 09:57
von 1300VC
Das Zauberwort könnte "abschleppen" heissen, aber nicht "schleppen".Oder jemandem 10,-- EUR in die Kaffeekasse geben, damit der mal seinen Hänger bewegt. Himmel, bei 4km wird dir doch wohl was einfallen !Chris.

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Mi 3. Mär 2010, 11:28
von mkiii
Kurzzeitkennzeichen?GrußNorbert

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Mi 3. Mär 2010, 23:25
von Nachtschwärmer
Dann lieber schieben, statt ca. 80 € Versicherung für Kurzzeitkennzeichen...Wenn's nicht gerade ein Rolls Royce oder ähnliches Kaliber ist und auch nicht unbedingt riesige Steigungen dazwischen sind, wäre schieben ernsthaft zu überlegen. Zwei, drei Freunde noch dazu genommen, kann das sogar eine lustige Sache werden. Und Bewegung soll obendrein gesund sein!Gruß Joachim

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Do 4. Mär 2010, 03:11
von oldierolli
@ Joachim: voll ins Schwarze! Das wollte ich auch schon schreiben. Ein Schieben ist kein BETRIEB mit eigenem Antrieb und auch nicht durch Zugfahrzeug als "Anhänger". Gruß. Rolf

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Do 4. Mär 2010, 09:58
von alex0469
normal hat jede Werkstatt eine Rote Nummer für solche Zwecke --- normal ist das auch kein Problem solange ein Mitarbeiter der Werkstatt mitfährt. Für das Kurzzeitkennzeichen bekommst du normal auch eine Deckungskarte von deiner Versicherung bei der du das Auto nachher versicherst.Das macht das ganze auch günstiger als die 80 Euro.Gruß Alex

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Do 4. Mär 2010, 10:46
von 1300VC
Zitat:Original erstellt von alex0469 am/um 04.03.10 08:58:55normal hat jede Werkstatt eine Rote Nummer für solche Zwecke --- normal ist das auch kein Problem solange ein Mitarbeiter der Werkstatt mitfährt. Für das Kurzzeitkennzeichen bekommst du normal auch eine Deckungskarte von deiDa es eine tatsächliche Überführungsfahrt im Werkstattauftrag ist, braucht es nicht einmal diesen Mitarbeiter an Bord um die Verordnung zu erfüllen. Die Werkstatt kann den Kunden auch beauftragen.Chris.

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Do 4. Mär 2010, 18:27
von oldierolli
(Rechenfehler)Beitrag geändert:04.03.10 17:25:54

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Do 4. Mär 2010, 18:37
von wagalaweia
Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 04.03.10 02:11:11@ Joachim: voll ins Schwarze! Das wollte ich auch schon schreiben. Ein Schieben ist kein BETRIEB mit eigenem Antrieb und auch nicht durch Zugfahrzeug als "Anhänger". Gruß. RolfKuriose Auffassung.Ich würde ja sagen ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen muß versichert sein-auch wenn es geschoben oder nur abgestellt wird.Sonst hätten die lustigen roten Zettel vom Ordnungsamt ja keine Rechtsgrundlage.Und wer zahlt den Schaden wenn beim Schieben etwas beschädigt wird?Die Privathaftpflicht gilt nicht für Schäden mit Kraftfahrzeugen.Dann lieber "betriebsunfähig" (machen) und abschleppen-dann zahlt die Versicherung des ziehenden Fahrzeugs.Mit einer Stange sollte sowieso nichts passieren.Gruß Wala

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Verfasst: Do 4. Mär 2010, 23:32
von Nachtschwärmer
Hallo, @alex0469:Stimmt, mit einer Anschlußversicherung gleich danach ist es günstiger, aber ich sehe aus der Fragestellung, dass das Auto jetzt in die Werkstatt, jedoch erst im Hochsommer zugelassen werden soll...@wagalaweia:Was meinst Du mit Schaden, wenn beim Schieben etwas beschädigt wird? Hää? Also die werden wohl nicht im Schweinsgalopp eine Rentnerin überfahren, ähm... überschieben oder sowas! Einem wie Dir mit solch übersteigerten Ängsten empfehle ich besser andere Hobbies, denn die Oldtimerei birgt wohl größere Gefahren, als sie beim Schieben eines Autos auftreten können. Nein, schieben ist keine Teilnahme am Straßenverkehr, die versicherungspflichtig wäre. Sonst dürfte man auch nicht am Vatertag einen Bollerwagen mit Bierfäßchen ziehen. Aber das wird wohl noch kommen. Denn, warum wohl haben wir in D meterdicke Vorschriftensammlungen wie sonst nirgends? Weil es weitverbreitete deutsche Unart ist, alles geregelt haben zu wollen, in der falschen Annahme, dass dann alles perfekt läuft. Weit gefehlt!Gruß Joachim