Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

... bin ich eigentlich richtig versichert?

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mkiii
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Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von mkiii » Do 25. Mär 2010, 13:43

Zitat:Original erstellt von Johnny Burnette am/um 25.03.10 11:39:46da habe ich aber Glück das Alcatraz schon seit 1963 geschlossen ist. Vielleicht lande ich ja dann in Huntsville das ist dann nicht soweit von zuhause weg.:)Übrigens hatte ich mir das mit der texas-Registration weniger um Geld zu sparen gedacht sondern eher als Yoke und zum TÜV bräuchte ich dannauch nicht mehr. KFZ-Versicherung ist in USA auch nicht unerheblich.netten GrußJohnny Burnetteda fehlt dann aber das "hahahahahahahahahahahaha"was haben wir gelacht
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Nachtschwärmer

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von Nachtschwärmer » So 28. Mär 2010, 23:17

Zitat:Original erstellt von mkiii am/um 25.03.10 11:13:14Ein Fzg nimmt schon dann am Strassenverkehr teil wenn es auf öffentlichem Grund abgestellt......wird.Ihr könnt ja mal ein Fzg ohne Zulassungstempel auf der Strasse abstellen und sehen was passiert... Diese Disskussionen sind ja unter Stammtischniveau Und noch unter Stammtischniveau, nämlich nur dumm und peinlich ist es, wenn einer bar jeglicher Ahnung, geschweige denn Wissen, solchen Blödsinn wie Du verzapft und sich über andere, welche es wissen, erhebt.Das Abstellen eines nicht angemeldeten Fahrzeugs hat mit Straßenverkehr und den entsprechenden Vorschriften NULL und GAR NICHTS zu tun, sondern stellt eine Sondernutzung nach dem Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des jeweiligen Bundeslandes dar.Im Gegensatz zur Sondernutzung, welche einer Erlaubnis bedarf und beim Fehlen derselben eben als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, steht der Gemeingebrauch, z.B. das Nutzen der Straße zum Verkehr. Und da gibt es eben verschiedene Arten mit verschiedenen Voraussetzungen für die Teilnahme an demselben, z.B. eben Zulassungsvorschrift und Führerschein zum FAHREN und eben beides NICHT zum schieben.Endlich kapiert? Ich fürchte nein....Gute Nacht!JoachimBeitrag geändert:28.03.10 23:16:13

oldierolli
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Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von oldierolli » Mo 29. Mär 2010, 00:03

@ Joachim: es gibt hier Unverbesserliche, die für einen auf der Fahrbahn geschobenen Einkaufswagen eine Zulassung "wünschen". Ich verweise nochmal auf youtube: Ulrich Roski "Der Eimer". Bitte 5x anhören. Gruß. Rolf

mkiii
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Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von mkiii » Mo 29. Mär 2010, 10:48

Zitat:Original erstellt von Nachtschwärmer am/um 28.03.10 23:17:10[quote]..Und noch unter Stammtischniveau, nämlich nur dumm und peinlich ist es, wenn einer bar jeglicher Ahnung, geschweige denn Wissen, solchen Blödsinn wie Du verzapft und sich über andere, welche es wissen, erhebt....Zitat:§ 32 StVO verbietet das Verbringen von Gegenständen auf die Straße, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.Es ist nicht erforderlich, daß das betreffende Fahrzeug den Verkehr konkret erschwert oder gefährdet, es reicht schon aus, daß dies möglich und nicht ganz unwahrscheinlich ist (OVG Münster, NJW 1975, 989; OLG Celle, NJW 1979, 227; OLG Düsseldorf, VRS 52, 377; OLG Karlsruhe, VRS 53, 472).Nach § 32 StVO ist es verboten, die Straße zu beschmutzen. § 32 StVO bezieht sich auf verkehrsfremde Gegenstände, nicht also Verkehrsmittel, welche am Verkehr teilnehmen;Fahrzeuge, welche betriebsunfähig oder nicht zugelassen sind, stellen jedoch verkehrsrechtlich Gegenstände dar (BGH, VM 1991, 23).ist ein Fahrzeug nach Straßenverkehrsrecht nicht berechtigt, am Verkehr teilzunehmen oder ist es dazu wegen mangelnder Bereitschaft nicht in der Lage, dann liegt kein straßenverkehrsrechtlich geregeltes Parken sondern in der Regel ein dem Verbot des § 32 Abs.1 StVO zuwiderlaufendes Abstellen vor, das sich auch wegerechtlich nicht mehr als Gemeingebrauch darstellt (OLG Düsseldorf, VM 1975, 90).auch ein Fahrzeug kann ein Gegenstand im Sinne des § 32 StVO sein, nämlich dann, wenn es seinem Zweck, als Verkehrsmittel zu dienen, entfremdet wird (BayObLG, NJW 1956, 961).und nun? Fragst du jetzt deine Fahrlehrerin?, kommst du jetzt wieder mit deiner Leiterwagen/Schubkarrentheorie?GrußNorbertBeitrag geändert:29.03.10 10:51:03
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Rentner
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Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von Rentner » Mo 29. Mär 2010, 12:32

Hallo !Sind wohl ne Menge Rechtsanwälte hier . Man kann auch mit Reibekuchen Wind machen . Also Ich würde Folgendes machen : Nummernschilder vom Privatwagen ab , an Oldi dran , zur Werkstatt fahren , Nummernschilder wieder ab , an Privatwagen wieder dran . Ist das genau genug erklärt.Jetzt kommt sicher der Einwand :" Aber wenn Du dabei ein Kind überfährst "? Wieviel Kinder habt Ihr denn schon überfahren ?Mit freundlichen Grüßen :Rentner

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Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von 1300VC » Mo 29. Mär 2010, 12:44

Eine normale VK reicht dafür schon aus; es heißt dann "Verdacht auf Urkundenfälschung" sowie "Führen eines Kfz ohne Versicherung" sowie evtl. ein Steuervergehen. Weiß nicht, ob das Risiko sich tatsächlich lohnt. Und weiß auch nicht, ob man solche Tipps hier öffentlich einstellen sollte.Chris.

Nachtschwärmer

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von Nachtschwärmer » Di 30. Mär 2010, 00:03

mkiii,der ganze Kram, den du da jetzt anführst ändert nichts daran, dass das Abstellen eines Kfz. ohne Zulassung auf öffentlicher Straße als unerlaubte Sondernutzung nach StrWG geahndet wird. Es ist so, ob du das begreifst oder nicht....Ich habe es endgültig satt, meine Zeit für unwissende Ignoranten zu vergeuden, die hier hanebüchenen Mist verzapfen, dass einem schlecht wird. Nochmals: ein Auto ohne Zulassung auf öffentlicher Straße zu schieben ist erlaubt! Und wenn es euch hundertmal nicht paßt! Darüber ob es sinnvoll ist habe ich mich nie geäußert. Aber es ist ja sinnlos, denn ihr könnt oder wollt nicht lesen und/oder begreifen...Ich war hier einige Jahre dabei und habe es selten erlebt, dass fundierte Antworten auf gestellte Fragen nicht von irgendwelchen Querulanten dummdreist in Frage gestellt werden. Auf ein solches Forum kann ich gerne verzichten. Deshalb:@ Webmaster bzw. Adminstrator: Bitte meine Mitgliedschaft hier löschen, wenn es einem schon nicht selbst ermöglicht wird. Ich habe die Schnauze voll! Danke!

Nachtschwärmer

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von Nachtschwärmer » Di 30. Mär 2010, 00:08

Zitat:Original erstellt von Rentner am/um 29.03.10 12:32:51Hallo !Sind wohl ne Menge Rechtsanwälte hier . Man kann auch mit Reibekuchen Wind machen . Also Ich würde Folgendes machen : Nummernschilder vom Privatwagen ab , an Oldi dran , zur Werkstatt fahren , Nummernschilder wieder ab , an Privatwagen wieder dran . Ist das genau genug erklärt.Jetzt kommt sicher der Einwand :" Aber wenn Du dabei ein Kind überfährst "? Wieviel Kinder habt Ihr denn schon überfahren ?Mit freundlichen Grüßen :RentnerEins noch an den Rentner: Für einen, der sich nicht mal traut, mit einem Zubehör-Lenkrad beim TÜV vorzufahren, trägst du aber reichlich dick auf!Beitrag geändert:30.03.10 00:06:31

mkiii
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Beitrag von mkiii » Di 30. Mär 2010, 06:23

Zitat:Original erstellt von Nachtschwärmer am/um 30.03.10 00:03:14mkiii,der ganze Kram, den du da jetzt anführst ändert nichts daran, dass das Abstellen eines Kfz. ohne Zulassung auf öffentlicher Straße als unerlaubte Sondernutzung nach StrWG geahndet wird. Es ist so, ob du das begreifst oder nicht....Das hab ich doch nie in Frage gestellt, warum es nicht erlaubt ist und welcher Paragraph das regelt und mit welchem Recht diese OW geandet wird und das das Fzg abgeschleppt und kostenpflichtig verwart wird ist auch völlig unrelevant, Fakt ist, es ist nicht zulässig!Zitat:Original erstellt von Nachtschwärmer am/um 30.03.10 00:03:14Ich habe es endgültig satt, meine Zeit für unwissende Ignoranten zu vergeuden, die hier hanebüchenen Mist verzapfen, dass einem schlecht wird.Nochmals: ein Auto ohne Zulassung auf öffentlicher Straße zu schieben ist erlaubt! Und wenn es euch hundertmal nicht paßt! Darüber ob es sinnvoll ist habe ich mich nie geäußert. Aber es ist ja sinnlos, denn ihr könnt oder wollt nicht lesen und/oder begreifen...Die Paragraphen und Gerichturteile die ich genannt habe sagen aber was anderes aus! Auch wenn du noch so oft deine Meinung kundtust (und die einer Fahrlehrerin) dadurch wird es nicht glaubhafter. Nenne Bsp. Fakten Urteile und nicht immer wieder deine Meinung.Zitat:Original erstellt von Nachtschwärmer am/um 30.03.10 00:03:14Ich war hier einige Jahre dabei und habe es selten erlebt, dass fundierte Antworten auf gestellte Fragen nicht von irgendwelchen Querulanten dummdreist in Frage gestellt werden. Auf ein solches Forum kann ich gerne verzichten. Deshalb:Also du darfst eine Meinung haben aber wenn andere ihre Meinung kundtun ist das "von irgendwelchen Querulanten dummdreist in Frage gestellt"Genauso könnt ich jetzt auch argumentieren, hat dann der recht der lauter schreit?GrußNorbert
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Beitrag von Rentner » Di 30. Mär 2010, 10:43

Hallo Nachtschwärmer .Ich sehe das natürlich etwas anders . Ich würde ja nicht mit dem nichtzugelassenen Auto zur Polizei fahren ,und es da vorstellen ,sondern darauf vertrauen , daß ich nicht erwischt werde . Beim TÜV werde ich offensichtlich sofort erwischt ,was mich dann , für einen Rentner relativ viel Geld kosten würde . Im übrigen muß ich zugeben ,daß ich oft mit nicht zugelassenen Autos gefahren bin ( alles verjährt ) Ich errinnere mich an Versuchsfahrten mit NSU-Rennautos mit breiter Slickbereifung und ziemlich offenem Auspuff . Die beste Geschichte ist die von einem Bekannten , der mit seinem gerade frisch renovierten DKW F11/12 Cabriolet von Düsseldorf zum Ring kam , SELBSGEMALTE NUMMERNSCHILDER am Auto (der Mann war Graphiker ) mit Stempeln und allem Zip und Zap . Als es nachmittags anfing zu regnen , mußte er dann schnell nach Hause . Die Schilder waren nicht wasserfest .Mit freundlichem Gruß : Rentner

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