Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

... bin ich eigentlich richtig versichert?

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StevieP2
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Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von StevieP2 » Mo 8. Mär 2010, 07:29

Ich würde hier statt Mutmaßungen gerne mal die Aussage eines Fachmanns (= Anwalts) hören... Vielleicht kann Gerrit (Tripower) oder Frank etwas dazu sagen.Steffen

wagalaweia
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Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von wagalaweia » Mo 8. Mär 2010, 09:59

Das Thema wurde hier schon mal behandelt:http://www.juraforum.de/foru.../forum/t ... lAnsonsten habe ich ein allerdings uraltes OLG Urteil gefunden:"Geschobene KFZ benötigen weder der Zulassung noch des roten Kennzeichens"Ob das noch gilt?Aber laut Oldirolli ist das ja gar kein KFZ mehr? Gruß Wala

Nachtschwärmer

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von Nachtschwärmer » Mo 8. Mär 2010, 10:04

Zitat:Original erstellt von StevieP2 am/um 08.03.10 06:29:05Ich würde hier statt Mutmaßungen gerne mal die Aussage eines Fachmanns (= Anwalts) hören... SteffenWas heißt hier Mutmaßungen? Ich habe doch oben angeführt, dass ich eine Fahrlehrerin gefragt habe. Ist die nicht vom Fach?Auto schieben ist NICHT Auto fahren! Beides ist Teilnahme am Straßenverkehr, aber mit unterschiedlichen Anforderungen, wie z.B. die Zulassungspflicht, die beim Schieben eben NICHT gegeben ist!Gruß Joachim

1300VC
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Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von 1300VC » Mo 8. Mär 2010, 10:08

Kann "Kardan" somit die Fahrlehrerin in die Pflicht nehmen, falls deren Aussage evtl. nicht vollständig wiedergegeben oder durchs Hörensagen verfälscht worden ist ?Soll das jetzt die stichhaltige Argumentation für die Lösung der Frage sein; im o.a. Forum wird ja noch mehr spekuliert.....Chris.

Nachtschwärmer

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von Nachtschwärmer » Mo 8. Mär 2010, 10:16

Hier noch ein nettes Foto, das eine nicht (mehr) gegebene Zulassungspflicht veranschaulicht. Obwohl.... wenn vorschrifts-süchtige "Perfektionisten" lange genug danach rufen, kommt das auch noch für Pferde incl. Veterinär-TÜV etc. Es lebe die deutche Obrigkeitshörigkeit!

Nachtschwärmer

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von Nachtschwärmer » Mo 8. Mär 2010, 10:21

Zitat:Original erstellt von 1300VC am/um 08.03.10 09:08:09Kann "Kardan" somit die Fahrlehrerin in die Pflicht nehmen, falls deren Aussage evtl. nicht vollständig wiedergegeben oder durchs Hörensagen verfälscht worden ist ?Soll das jetzt die stichhaltige Argumentation für die Lösung der Frage sein; im o.a. Forum wird ja noch mehr spekuliert.....Chris. Jetzt wird es langsam albern. Wer so überängstlich ist und alles mehrfach abgesichert braucht, sollte sich besser überhaupt nicht mehr aus dem Haus wagen. Und auch besser nicht mehr in Foren schreiben - wegen der Haftung!Joachim

1300VC
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Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von 1300VC » Mo 8. Mär 2010, 10:24

Zitat:Original erstellt von Nachtschwärmer am/um 08.03.10 09:04:43Was heißt hier Mutmaßungen? Ich habe doch oben angeführt, dass ich eine Fahrlehrerin gefragt habe. Ist die nicht vom Fach?Diese Aussage ist albern, sonst nichts. Kannst ja mit sowas vor Gericht auftreten; Schmunzeln wäre gesichert.Chris.

wagalaweia
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Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von wagalaweia » Mo 8. Mär 2010, 10:33

Liebes Ordnungsamt!Bei dem Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit am Elzer Berg kann ich durch Zeugen nachweisen,daß ich in der Gefällestrecke den Motor ausgemacht habe.Ich betrieb also kein KFZ sondern habe nur in einer beweglichen Sache gesessen.Der Bußgeldbescheid ist also ohne Grundlage.Grüße Wala

Nachtschwärmer

Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von Nachtschwärmer » Mo 8. Mär 2010, 10:45

Zitat:Original erstellt von wagalaweia am/um 08.03.10 09:33:58Liebes Ordnungsamt!Bei dem Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit am Elzer Berg kann ich durch Zeugen nachweisen,daß ich in der Gefällestrecke den Motor ausgemacht habe.Ich betrieb also kein KFZ sondern habe nur in einer beweglichen Sache gesessen.Der Bußgeldbescheid ist also ohne Grundlage.Grüße WalaDu hast es offenbar nicht begriffen: Es geht nicht um Motor aus oder an, sondern um den Unterschied zwischen fahren und schieben.... Im übrigen schreibt man nicht "Liebes Ordnungsamt!", sondern "Sehr geehrte Damen und Herren"!@1300VC: Gericht? Was habe ich mit dem zu tun? Ich hatte eingangs wörtlich empfohlen "wäre schieben ernsthaft zu überlegen". Und ich hatte später geschrieben, warum ich das so sehe und für unbedenklich halte und wen ich dazu gefragt habe. Für theoretische Überlegungen kommt man in Deutschland (noch) nicht vor Gericht...Ich empfehle: erst lesen, dann denken, dann schreiben!Joachim

ford64
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Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von ford64 » Mo 8. Mär 2010, 11:52

Och,hier sind so einige Leute, die etwas nicht so ganz begriffen haben...

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