Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

... bin ich eigentlich richtig versichert?

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Thomas404
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Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von Thomas404 » Di 30. Mär 2010, 17:38

Zitat:Original erstellt von Rentner am/um 29.03.10 12:32:51 (Beitrag 71)(...) Also Ich würde Folgendes machen : Nummernschilder vom Privatwagen ab , an Oldi dran , zur Werkstatt fahren , Nummernschilder wieder ab , an Privatwagen wieder dran . Ist das genau genug erklärt.Jetzt kommt sicher der Einwand :" Aber wenn Du dabei ein Kind überfährst "? Wieviel Kinder habt Ihr denn schon überfahren ? (...) Hallo Rentner,guggst Du mal: http://de.wikipedia.org/wiki...Kennzeic ... Heutzutage würde ich persönlich das nicht mehr riskieren,weil keine Ordnungswidrigkeit, sondern Straftat.Wie 1300VC in Beitrag 72 ganz richtig geschrieben hat,reicht eine ganz normale Verkehrskontrolle, um mächtig Ärger zu bekommen.Dann lieber siehe Beitrag 57 und 58 bzw. sehr ausführlich:http://forum.oldtimer-info.d...ssages.afp?xid=952383Viele GrüßeThomasBeitrag geändert:30.03.10 17:41:09

StevieP2
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Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von StevieP2 » Di 30. Mär 2010, 22:23

Zitat:Original erstellt von Nachtschwärmer am/um 30.03.10 00:03:14Nochmals: ein Auto ohne Zulassung auf öffentlicher Straße zu schieben ist erlaubt! Und wenn es euch hundertmal nicht paßt! Und ich würde gerne immer noch dazu die Meinung eines echten (Rechts-) Fachmanns hören. Vielleicht sagt Frank oder Gerrit ja noch etwas dazu.Die Einzelmeinung von selbsternannten Experten haben wir jetzt schon genug hier lesen dürfen...Steffen

TR-Surfer
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Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von TR-Surfer » Mi 31. Mär 2010, 10:31

Irgendwie kann ich diese Diskussion hier nicht verstehen. Meistens kann man sich für kleines Geld einen Autotransportanhänger ausleihen. Mich kostet sowas z:B. 25 €. Ein Kurzzeitkennzeichen kostet 10,50€ Gebühr Schilder 15€.Lässt man das Fahrzeug anschliessend bei der gleichen Versicherung zu wird meistens nicht mal etwas in Rechnung gestellt. Das ist zumindest meine Erfahrung. Ansonsten kostet das ca. 30 €.Wenn ich mir die Foren hier durchlese, geben wir hier jede Menge Geld für alle möglichen notwendigen und unnötigen Teile aus. So ein paar tausendener für eine Lackierung z.B. weil ja selber lackieren nicht gut genug ist. Wegen 25 oder 50 € für ein Kurzzeitkennzeichen, werden dann Punkte in Flensburg oder ein Straf- bzw. Ordnungswidrikeitsverfahren riskiert. Da kann ich nur den Kopfschütteln. Ist das wirklich neuer Ernst?mit triumphalen Grüssen aus der HolledauPeter

Knochentreter
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Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von Knochentreter » Mi 31. Mär 2010, 11:52

Zitat:Original erstellt von Derby special Überraschungseifiguren kann man z.B. problemlos in der Hosentasche von Ort zu Ort transportieren. Zitat:Original erstellt von TR-Surfer Wenn ich mir die Foren hier durchlese, geben wir hier jede Menge Geld für alle möglichen notwendigen und unnötigen Teile aus. So ein paar tausendener für eine Lackierung z.B. weil ja selber lackieren nicht gut genug ist.Hi Peter, dazu verweis ich passenderweise mal auf den IFA- und die diversen China-Threads. Nicht selten wird das Forum hier zur Wie-gehts-am-günstigsten-Ratquelle und wenn der Stein schon mal rollt, ist es irgendwann auch egal, fünf Seiten lang über 25 Euronen zu diskutieren. Vielleicht ist das die kollektive Antwort auf die landläufige Volksmeinung, Oldtimerei sei ein Zeichen von Reichtum. Jedenfalls erinnert es mich an so manchen Vorgesetzten - die rennen sich auch fünf Stunden die Sohlen wund, um das einzusparen, was sie selbst in einer Stunde kosten...,KTBeitrag geändert:31.03.10 11:49:55

oldierolli
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Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von oldierolli » Do 1. Apr 2010, 15:52

Hallo, da es so viele FACH-Leute gibt, hier eine Frage von MIR (hatte ich ganz vergessen): wie sieht es denn AKTUELL bzgl. der "früheren" Schleppachsen aus, die man an die AHK hängen konnte? Noch erlaubt? Welche Fahrerlaubnisse? Zulassungspflicht der Achse/des Geschleppten? Ich meine NICHT die starren Aufnahmen wie bei Abschleppdiensten. Neugierigen Gruß. Rolf

schreyhalz
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Oldi im Strassenverkehr bewegen bei Ruheversicherung?

Beitrag von schreyhalz » Do 1. Apr 2010, 22:37

Moin Moin !In sämtlichen Vorschriften wirst du nur einen Satz über Abschleppachsen finden,der sinngemäss etwa so lautet: Sie muss zum Abschleppen geeignet sein.Im Grunde wird sie wie eine Abschleppstange oder Seil behandelt.Daraus ergibt sich die gleiche Rechtslage wie beim Abschleppen.Ist eigentlich auch logisch,denn die Voraussetzungen fürs Schleppen kann sie nicht erfüllen.MfG Volker

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