Unverschuldeter Unfall - Fiktive Schadensabwicklung wenn es die Ersatzteile nich

... bin ich eigentlich richtig versichert?

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rs1600i
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Unverschuldeter Unfall - Fiktive Schadensabwicklung wenn es die Ersatzteile nich

Beitrag von rs1600i » Fr 19. Jun 2009, 15:18

Hallo zusammen,folgende Situation:Unverschuldeter Unfall und minimale Beschädigung am eigenen Auto (Audi 100 - Stoßstange vorne: Kunststoff eingedrückt, kann man leider nicht mehr richten). Die gegnerische Versicherung hat aufgrund der (vermuteten) geringen Kosten um einen Kostenvoranschlag eines VAG Autohauses gebeten. Leider gibt es das defekte Teil nicht mehr als Ersatzteil. Bei einer fiktiven Schadensabwicklung kann man sich ja den Schaden abzgl. 19% auszahlen lassen. Das möchte ich auch tun und bei Gelegenheit das Teil suchen (erste Versuche bei Schrottplätzen in der Umgebung waren erfolglos). Schließlich habe nicht ich den Unfall verursacht und möchte das Auto wieder so haben wie es mal war. Da es das Ersatzteil bei VAG nicht mehr gibt, können die auch keinen Kostenvoranschlag machen. Hat jemand hier eine Idee wie man das machen kann? Ich denke bei Oldtimern kommt es häufiger vor, dass ein Ersatzteil (besonders Karosserieteile) nicht mehr verfügbar ist... Wie wird sowas dann in der Regel mit der Versicherung abgerechnet?

norman
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Beitrag von norman » Fr 19. Jun 2009, 15:25

Die hier http://www.autoteile-blinker.de/(247_251).html haben zumindest die Stossstange des Prä-Facelift-Modells im Shop. Würde mal da nachfragen und den VK ohne Mwst. in Rechnung stellen Einbaukosten beim VAG-Händler. Aber ich denke mal, dass auch Deine Halter etwas abgekriegt haben. Ich würde mir lieber bei einem youngtimer-versierten Sachverständigen ein Kurzgutachten (im Rahmen der Schadensminderungspflicht) ausstellen lassen.

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Gordini
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Beitrag von Gordini » Fr 19. Jun 2009, 15:38

Hallo, den Vorschlag der regulierenden Versicherung das Auto im V.A.G Autohaus zu begutachten sofort ablehnen. Einen freien Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens beauftragen und sofort einen Anwalt einschalten.Schöne GrüßeChristoph

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Fr 19. Jun 2009, 22:48

Hallo, ja machen wie Christoph gesagt. Übrigens muss bei TEILEN die MWST auf jeden Fall bei evtl. SPÄTEREM Kauf nacherstattet werden, da dann ja tatsächlich anfällt; insoweit keine Abfindungserklärung unterschreiben. Gruß. Rolf

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rs1600i
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Beitrag von rs1600i » Mo 22. Jun 2009, 22:43

Vielen Dank für eure Hilfe und die Infos (auch die per privater Nachricht).

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