Wie lange habe ich Zeit, die Reparatur auszuführen?
Verfasst: Di 5. Mär 2013, 13:05
Hallo,
vor ein paar Wochen hatten wir mit unserem Alltags-oldie einen unverschuldeten Blechschaden. Laut Gutachten Reparaturkosten 2400,- EUR, Fahrzeugwert bei Classic-Data-Bewertung Zustand 3- auf 2100,- geschätzt. Gegnerische Versicherung überweist kommentarlos 1900,-. Antwort auf meinen Anruf dort, wo denn das restliche Geld bliebe, "wirtschaftlicher Totalschaden, es wird nur Fzg.-Wert minus Restwert erstezt". Ich sage Moment mal, wir wollen das Auto auf jeden Fall reparieren und Reparaturkosten müssen bis 30% über Fzg.-Schätzwert von der Versicherung ersetzt werden. Antwort der Versicherungstussi:
"Ja, wir dürfen hier keine Rechtsberatung leisten......., " Und dann, "Ja, erst wenn ich die Reparaturrechnung vorlegen würde, dann würde der volle Betrag ersetzt. Dann murmelte sie noch etwas von " ja das Fahrzeug muss dann noch mindestens 6 Monate beim selben Halter bleiben....."
Meine Frage:
Wie lange habe ich jetzt Zeit, die Reparatur ausführen zu lassen, um den Ersatzanspruch nicht zu verlieren?
Klaus
vor ein paar Wochen hatten wir mit unserem Alltags-oldie einen unverschuldeten Blechschaden. Laut Gutachten Reparaturkosten 2400,- EUR, Fahrzeugwert bei Classic-Data-Bewertung Zustand 3- auf 2100,- geschätzt. Gegnerische Versicherung überweist kommentarlos 1900,-. Antwort auf meinen Anruf dort, wo denn das restliche Geld bliebe, "wirtschaftlicher Totalschaden, es wird nur Fzg.-Wert minus Restwert erstezt". Ich sage Moment mal, wir wollen das Auto auf jeden Fall reparieren und Reparaturkosten müssen bis 30% über Fzg.-Schätzwert von der Versicherung ersetzt werden. Antwort der Versicherungstussi:
"Ja, wir dürfen hier keine Rechtsberatung leisten......., " Und dann, "Ja, erst wenn ich die Reparaturrechnung vorlegen würde, dann würde der volle Betrag ersetzt. Dann murmelte sie noch etwas von " ja das Fahrzeug muss dann noch mindestens 6 Monate beim selben Halter bleiben....."
Meine Frage:
Wie lange habe ich jetzt Zeit, die Reparatur ausführen zu lassen, um den Ersatzanspruch nicht zu verlieren?
Klaus